Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kostheim

Inklu­sive Beschu­lung von Schü­le­rinnen und Schü­lern aus Mainz-Kost­heim und ihre Auswir­kungen auf die örtli­chen Schulen

Nicht zuletzt durch die Verab­schie­dung einer UN-Konven­tion zur Durch­set­zung der Rechte von Menschen mit Beein­träch­ti­gungen und Behin­de­rungen und die im Grund­ge­setz und in der Hessi­schen Verfas­sung veran­kerten Grund­sätze besteht eine Pflicht der Gesell­schaft und der staat­li­chen Organe auch im Bildungs­be­reich, in Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und anderen Bildungs­ein­rich­tungen, die Inklu­sion zu verwirklichen.

Durch Ände­rung des Hessi­schen Schul­ge­setzes und die Verab­schie­dung einer „Verord­nung über Unter­richt, Erzie­hung und sonder­päd­ago­gi­sche Förde­rung von Schü­le­rinnen und Schü­lern mit Beein­träch­ti­gungen oder Behin­de­rungen (VOSB)“ wurden neue recht­liche Rahmen­be­din­gungen geschaffen.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat berichten:

  • 1.) Wie viele Schü­le­rinnen und Schüler mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­an­spruch aus Mainz-Kost­heim besu­chen im Schul­jahr 2012/​2013 welche Förder­schulen, wie viele werden (jeweils) inklusiv/​integriert in den Kost­heimer Grund­schulen, der Wilhelm-Leuschner-Schule bzw. (summa­risch) in anderen Regel­schulen beschult?
  • 2.) Welche Verän­de­rungen haben sich hinsicht­lich der Schü­ler­zahlen durch die neuen recht­li­chen Bestim­mungen im Hessi­schen Schul­ge­setz (HSchG) und in der VOSB im Vergleich zu den Schul­jahren 2010/​11 und 2011/​12 ergeben?
  • 3.) Welche Verän­de­rungen sind für die Entwick­lung der Schü­ler­zahlen für das nächste Schul­jahr und die folgenden Jahre zu erwarten?
  • 4.) Mit welchen Auswir­kungen auf die Kost­heimer Grund­schulen, die Wilhelm-Leuschner-Schule und die Albert-Schweitzer-Schule muss gerechnet werden?
  • 5.) Welcher Bedarf an zusätz­li­chen Räumen, bauli­chen Verän­de­rungen, Lehr­mit­teln, zusätz­li­chem Perso­nal­be­darf etc. wird voraus­sicht­lich entstehen und bedarf entspre­chender Planungen und Finanzmittel?

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kastel

Nicht zuletzt durch die Verab­schie­dung einer UN-Konven­tion zur Durch­set­zung der Rechte von Menschen mit Beein­träch­ti­gungen und Behin­de­rungen und die im Grund­ge­setz und in der Hessi­schen Verfas­sung veran­kerten Grund­sätze besteht eine Pflicht der Gesell­schaft und der staat­li­chen Organe auch im Bildungs­be­reich, in Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und anderen Bildungs­ein­rich­tungen, die Inklu­sion zu verwirklichen.

Durch Ände­rung des Hessi­schen Schul­ge­setzes und die Verab­schie­dung einer „Verord­nung über Unter­richt, Erzie­hung und sonder­päd­ago­gi­sche Förde­rung von Schü­le­rinnen und Schü­lern mit Beein­träch­ti­gungen oder Behin­de­rungen (VOSB)“ wurden neue recht­liche Rahmen­be­din­gungen geschaffen.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat berichten:

  • 1. Wie viele Schü­le­rinnen und Schüler mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­an­spruch aus Mainz-Kastel besu­chen im Schul­jahr 2012/​2013 welche Förder­schulen, wie viele werden (jeweils) inklusiv/​integriert in den beiden Kasteler Grund­schulen, der Wilhelm-Leuschner-Schule bzw. (summa­risch) in anderen Regel­schulen beschult?
  • 2. Welche Verän­de­rungen haben sich hinsicht­lich der Schü­ler­zahlen durch die neuen recht­li­chen Bestim­mungen im Hessi­schen Schul­ge­setz (HSchG) und in der VOSB im Vergleich zu den Schul­jahren 2010/​11 und 2011/​12 ergeben?
  • 3. Welche Verän­de­rungen sind für die Entwick­lung der Schü­ler­zahlen für das nächste Schul­jahr und die folgenden Jahre zu erwarten?
  • 4. Mit welchen Auswir­kungen auf die beiden Kasteler Grund­schulen, die Wilhelm-Leuschner-Schule und die Albert-Schweitzer-Schule muss gerechnet werden?
  • 5. Welcher Bedarf an zusätz­li­chen Räumen, bauli­chen Verän­de­rungen, Lehr­mit­teln, zusätz­li­chem Perso­nal­be­darf etc. wird voraus­sicht­lich entstehen und bedarf entspre­chender Planungen und Finanzmittel?

Reaktionen auf Gebührenerhöhungen bei öffentlichen Kindereinrichtungen

Zum 1. Januar 2012 wurden die Gebühren bei den Kinder­ta­ges­stätten und in den Einrich­tungen der Grund­schul­kin­der­be­treuung zum Teil dras­tisch erhöht. Für die Betreuung an den Grund­schulen am Nach­mittag in der „Betreu­enden Grund­schule“, die bislang kosten­frei war, ist seit 1. Januar 2012 ein monat­li­cher Betrag von 160 Euro (also im Jahr 1.920 Euro) fällig. Hat eine Familie zwei Kinder in dieser Betreu­ungs­form, zahlt sie dafür fast 3.000 Euro im Jahr.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel hält gerade ange­sichts der Einkom­mens­ver­hält­nisse vieler Fami­lien im Stadt­teil die zum 1. Januar 2012 für den Bereich Kinder­be­treuung fest­ge­setzten Gebühren für sozial-, fami­lien- und bildungs­po­li­tisch falsch. Er fordert den Magis­trat auf unver­züg­lich die Rück­nahme dieser Gebüh­ren­er­hö­hungen zu veranlassen.

Der Magis­trat möge (diffe­ren­ziert nach den Grund­schulen und Kinder­ta­ges­stätten in AKK) berichten

  • wie viele Eltern gegen die bei städ­ti­schen Einrich­tungen erho­benen neuen Gebühren Wider­spruch einge­legt oder andere juris­ti­sche Schritte unter­nommen oder ange­kün­digt haben.
  • wie viele Eltern ihre Kinder aus der Betreuung abge­meldet oder auf eine Halb­ta­ges­be­treuung umge­meldet haben.
  • für welchen Zeit­punkt die Einrich­tungen der freien Träger und (Eltern-)Vereine die Umset­zung der Gebüh­ren­er­hö­hungen planen.
  • wie hoch der Anteil an Kindern ist, die voraus­sicht­lich vom Beitrag befreit sind, weil sie bereits in Armut leben.