Antrag Nr. 16/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 27. April 2022
Besteuerung von leerstehenden Immobilien
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, bei der hessischen Landesregierung politisch aktiv zu werden, um für Kommunen in Hessen die rechtliche Voraussetzung zu schaffen, leerstehende Immobilien zu besteuern.
In einem zweiten Schritt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Entwicklung eines Konzepts zur Besteuerung von Leerständen.
Begründung:
Die Wohnungsnot in Wiesbaden ist seit langem groß, die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich durch den Krieg in der Ukraine und die Zahl der Geflüchteten weiter verschärft. Die Stadt hat erhebliche Schwierigkeiten, die aus der Ukraine geflüchteten Frauen und Kinder unterzubringen.
Gleichzeitig stehen Häuser und Wohnungen seit Jahren leer, weil Eigentümer dieser Immobilien aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit sind, diese zu vermieten. Über die Besteuerung solcher Leerstände kann zum einen ein wirtschaftlicher Anreiz für Vermieter geschaffen werden, vorhandenen Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt anzubieten, zum anderen könnte mit diesen Steuereinnahmen direkt der soziale Wohnungsbau finanziert werden.
Mainz-Kostheim, 17. April 2022
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 27.04.2022 durch CDU-, FDP-, FWG- und SPD-Fraktion abgelehnt.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0067/2022 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 27.04.2022
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 22-O-26-0041 (PiWi)