Antrag Nr. 15/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 21. Juli 2021
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, bei der nächsten Überarbeitung der „Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte“ die Beauftragten der Ortsbeiräte zu stärken.
Dies soll dadurch geschehen, dass die Geschäftsordnung um einen Passus ergänzt wird, dem zufolge die Senioren-, Integrations- und Stadtteiljugendbeauftragten neben der Einladung zu Ortsbeiratssitzungen auch die Verhandlungsgegenstände (Anträge, Schriftverkehre und Schriftverkehrsliste) per E-Mail erhalten. Hiervon ausgenommen sollen die Tagesordnungspunkte und zugehörigen Schriftverkehre sein, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Die Beauftragten sollen außerdem zu Ortsterminen eingeladen werden.
Begründung:
Die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte dient dazu, die Ordnung und Verfahrensweisen der Arbeit der Ortsbeiräte zu regeln. In der derzeit gültigen Fassung von 2019 werden die Beauftragten nicht erwähnt.
Ziel ist es, dass die Beauftragten, ebenso wie die Mitglieder des Ortsbeirats, informiert und arbeitsfähig sind. Auch wenn der Ortsbeirat Mainz-Kostheim diese Punkte für die derzeitige Legislatur bereits geklärt hat, so besteht doch grundsätzlicher Handlungsbedarf. Außerdem ist eine stadtweit einheitliche Regelung wünschenswert, um die Stellung der Beauftragten zu stärken.
Um den Aufwand für die Stadtverwaltung möglichst gering zu halten, soll die Übersendung der Dokumente per E-Mail erfolgen.
Mainz-Kostheim, 9. Juli 2021
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 21.07.2021 bei einer Gegenstimme (CDU), angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0080/2021 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 21.07.2021
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 21-O-26-0034 (PiWi)