Antrag Nr. 16/2020 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 15. September 2020
Sicherstellung des jetzigen Zustands der Quellen des Cyperus
Durch Urteil vom 28. Mai 2020 hat der EuGH Personen oder Vereinigungen, die ein Recht zur Nutzung von Grundwasser haben, zugestanden, dass sie bei zu erwartender Verschlechterung des Grundwasserzustands gegen das betreffende Bauprojekt klagen können (Urteil C-535/18).
Der „Cyperus 1901 e.V. Verein für Aquarien-, Terrarienkunde und Naturschutz “ hat das verbriefte Recht, die Quellen, die sich aus dem Grundwasser des Geländes Ostfeld speisen, zu nutzen.
Daher hat der Verein auch auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG ein Klagerecht, falls sich der Zustand des Grundwassers qualitativ und/ oder quantitativ verschlechtern sollte.
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird aufgefordert zu erläutern,
- wie die Landeshauptstadt Wiesbaden im Falle einer Ostfeldbebauung sicherstellt, dass der Verein Cyperus die Quellen weiterhin so nutzen kann, wie es zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist.
- durch ein hydrologisches Gutachten darzulegen, welche Änderungen eine Bebauung für die Quellen bedeuten würde.
Begründung: Erfolgt ggf. mündlich.
Mainz-Kastel, 5. September 2020
Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 15.09.2020 wurde die Beratung auf die nächste Sitzung verschoben.
Am 10.11.2020 einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0122/2020 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 10.11.2020
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 20-O-25-0038 (PiWi)