Bei einem Ortstermin des Ortsbeirates mit Fachämtern zur Verkehrssituation an der Gustav-Stresemann-Schule wurde bekannt, dass voraussichtlich in Kürze das Gebäude, das bislang als Hausmeisterwohnung genutzt wird, frei werden wird.
Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen:
Der Magistrat möge dem Ortsbeirat mitteilen,
- ob und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt das Gebäude auf dem Gelände der Gustav-Stresemann-Schule, das bislang als Hausmeisterwohnung genutzt wird, frei werden wird.
- ob das Gebäude wieder als Hausmeisterwohnung genutzt werden soll oder für schulische Zwecke (ggfs. nach Durchführung von Umbauten), z. B. für die „Betreuende Grundschule“ an der Gustav-Stresemann-Schule, genutzt werden könnte.
- ob daran gedacht ist, ggfs. auch an Stelle dieses Gebäudes einen funktionalen Neubau zu errichten, der dann natürlich noch besser für schulische Zwecke genutzt werden könnte, z. B. für die inklusive Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen in der Regelschule in ihrem Wohngebiet.
- falls perspektivisch die/der Hausmeister/in nicht mehr auf dem Schulgelände wohnen sollte, wie künftig die Vorteile der bisherigen Nutzung (schnelle Erreichbarkeit des Hausmeisters, soziale Kontrolle des Schulgeländes auch außerhalb des Schulbetriebs, usw.) kompensiert werden können.