Zugänglichmachung einer ordnungsgemäßen Toilettenanlage im Bereich Kinderspielplatz Eleonorenstraße/denkmalgeschützte Rheinanlagen

Der Orts­beirat nimmt zur Kenntnis, dass

  • seitens des Orts­bei­rates zuge­stimmt wurde sich hälftig (mit 3.000 € aus seinen Verfü­gungs­mit­teln) an den Kosten des ordnungs­ge­mäßen Betriebs der Toilet­ten­an­lage vom 19. (?) Mai bis Ende Oktober 2012 betei­ligt. von der Fach­ver­wal­tung mitge­teilt wurde, dass werk­täg­lich durch so genannte „1-Euro-Jobber“, die angeb­lich durch diese „Arbeits­ge­le­gen­heit“ für den „1. Arbeits­markt“ quali­fi­ziert werden sollen, die Öffnung und Aufsicht für die Toilet­ten­an­lage gewähr­leistet wird.
  • von der Fach­ver­wal­tung mitge­teilt wurde, dass eine Gebäu­de­rei­ni­gungs­firma für das – auch vom Orts­beirat bereit­ge­stellte – Geld an Sams­tagen und Sonn­tagen den Schließ­dienst (morgens und abends) sowie die Reini­gung gewährleistet.
  • seit Ende Juni 2012 die Frau­en­toi­lette nicht mehr benutzt werden kann, da der Eingang zuge­na­gelt ist, seit dem also die beauf­tragte Firma nur eine gemin­derte Leis­tung erbringt.
  • aus der Bürger­schaft Beschwerde geführt und Unver­ständnis darüber geäu­ßert wird, dass auf der Damen­toi­lette schon seit vorigem Jahr eine Toilet­ten­brille fehlte und diese selbst bis zum Zeit­punkt der Schlie­ßung nicht erneuert wurde.
  • durch Beschil­de­rung an der (von außen nicht erkenn­baren) Herren­toi­lette Damen und Mädchen zur zuge­na­gelten Damen­toi­lette geführt werden.
  • Damen und Mädchen seit nunmehr drei Monaten auf die Nutzung der Herren­toi­lette, durch einen Gang vorbei an den Urinalen, ange­wiesen sind.
  • bei der Reini­gung der Toilette am Wochen­ende das anfal­lende Schmutz­wasser direkt vor dem Eingangs­be­reich „entsorgt“ wird, wo es nur langsam versi­ckert, so dass Benutzer/​innen die Toilette nach der Reini­gung diese nur durch Schmutz­wasser betreten können.
  • das äußere Erschei­nungs­bild der Toilette einer denk­mal­ge­schützten Anlage und der Landes­haupt­stadt Wies­baden (Kur- und Bade­stadt, Bewer­bung zur Quali­fi­zie­rung als Welt­kul­tur­erbe, usw.) unwürdig ist.
  • an nicht wenigen Tagen in den Monaten Mai bis Oktober mehrere Hundert Menschen ihre Frei­zeit in den Kasteler Rhein­an­lagen verbringen, darunter auch viele Fami­lien mit kleinen Kindern im Bereich des Kinderspielplatzes.

Der Orts­beirat fordert deshalb mit Nach­druck die Herstel­lung und den Betrieb einer ordnungs­ge­mäßen Toilet­ten­an­lage in der denk­mal­ge­schützten Rhein­an­lage im Bereich des Kinder­spiel­platzes. Da in der Saison 2012 die verein­barte Leis­tung im Hinblick auf die Toilet­ten­an­lage nur vermin­dert, völlig unzu­rei­chend erbracht wurde, geht er von einer entspre­chenden Rück­erstat­tung der zur Verfü­gung gestellten Finanz­mittel an den Orts­beirat aus.

Mainz-Kastel, 24.09.2012