Erklärung des AUF-AKK zu Presseberichten über einen „Maulkorb“ für den Sachverständigen Roland Dengler

Der AUF (Arbeits­kreis Umwelt und Frieden) AKK ist befremdet über Pres­se­be­richte, denen zufolge der städ­ti­sche Gutachter Roland Dengler ohne Einver­ständnis der Stadt nicht mit Jour­na­listen über die Lessel­allee spre­chen darf. Das Büro Dengler wird in der Mainzer Internet-Zeitung „main­zund“ wie folgt zitiert: „Wenn es um die Lessel­allee geht, sagen wir nichts ohne Einver­ständnis der Stadt.“ Dieses Einver­ständnis, so heißt es weiter, brauche man „schwarz auf weiß“, das sei so üblich.

Nach Infor­ma­tionen des AUF ist das nicht üblich – im Gegen­teil. Nach der Sach­ver­stän­digen-Ordnung ist ein Sach­ver­stän­diger schon aufgrund seiner eidli­chen Verpflich­tung nicht weisungs­ge­bunden, er ist zur Objek­ti­vität verpflichtet und darf sich selbst­ver­ständ­lich auch gegen­über Dritten frei äußern. Aufgrund seiner beson­deren Stel­lung hat er unpar­tei­isch zu sein und muss seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen anfertigen.

Der Verdacht, dass die Stadt Gefäl­lig­keits­gut­achten bestellt und bezahlt, verdichtet sich immer mehr. Der AUF AKK fordert den Magis­trat auf, umge­hend aufzu­klären, inwie­weit von Seiten der Verwal­tung versucht wurde oder wird, auf einen unab­hän­gigen Sach­ver­stän­digen Druck auszuüben.