Klare Parkregelungen zum Schutz von Fuß- und Radverkehr

Antrag Nr. 02/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Amöneburg am Dienstag, 25. August 2026

Klare Parkregelungen zum Schutz von Fuß- und Radverkehr in der Wiesbadener Landstraße (AUF)

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, den ruhenden Verkehr in der Wies­ba­dener Land­straße, auf der Seite der unge­raden Haus­num­mern also Nr. 29 bis Nr. 3, zwischen der Bushal­te­stelle Dycker­hoff­straße und der Grenze zu Mainz-Kastel neu zu ordnen. Die in diesem Rahmen zu erstel­lende Planung soll dem Orts­beirat zur weiteren Bera­tung vorge­legt werden.

Ziel ist es, rechts­si­chere und für alle Verkehrs­teil­nehmer nach­voll­zieh­bare Rege­lungen des ruhenden Verkehrs zu schaffen und bestehende Unklar­heiten hinsicht­lich zuläs­siger Park­flä­chen zu besei­tigen. Durch eine Markie­rung bzw. Auswei­sung von Park­plätzen sollen die Wege für Fußgänger und Radfahrer nicht einge­schränkt werden.

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Freigabe der Hilgersstraße für den Radverkehr

Antrag Nr. 01/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Amöneburg am 11. Mai 2021

Freigabe der Hilgersstraße für den Radverkehr

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, dafür zu sorgen, dass auch in Mainz-Amöne­burg Radfahren entgegen der Einbahn­straße erlaubt wird. Dies soll in der Hilgers­straße gelten.

Freigabe der Hilgersstraße für den Radverkehr
Abbil­dung 1: Hilgers­straße als Einbahn­straße. Quelle: https://​geoportal​.wies​baden​.de/​k​a​r​t​e​n​w​e​r​k​/​a​p​p​l​i​c​a​t​i​o​n/rad © Landes­haupt­stadt Wies­baden © HVBG © GeoBasis-DE /​ BKG <2016> © OpenStreetMap-Mitwirkende

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