Verkehrskonzept für die Kita Wiesbadener Landstraße 36

Antrag Nr. 02/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Amöne­burg am Dienstag, 28. Juni 2022

Verkehrskonzept für die Kita Wiesbadener Landstraße 36

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, sich zum Verkehrs­kon­zept für die vier Krip­pen­gruppen und zwei zusätz­li­chen Elemen­tar­gruppen in der Wies­ba­dener Landstr. 36 zu äußern.

Er möge die Verän­de­rung des Verkehrs­auf­kom­mens zum aktu­ellen Stand kontras­tieren und in Rela­tion zu den vergan­genen vier Kalender Jahren setzten.

Er möge beant­worten, ob ein geson­dertes Verkehrs­kon­zept vorliegt, welches das erhöhte Hol- und Bring Aufkommen durch Eltern beinhaltet.

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Tempo 30 zwischen Mainzer Weg und Luisenstraße

Antrag Nr. 17/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 01. Juni 2022

Tempo 30 zwischen Mainzer Weg und Luisenstraße – Geschwindigkeiten harmonisieren und Verkehrssicherheit erhöhen

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten in den Teilen

  • der Vikto­ria­straße,
  • der Berbe­rich­straße,
  • und der Ludwigstraße,

die zwischen „Am Mainzer Weg“ und Luisen­straße liegen, wie im rest­li­chen Alt-Kost­heim, eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 30 km/​h einzurichten.

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Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Antrag Nr. 11/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 24. Mai 2022

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1.) Verbind­lich mitzu­teilen, wann die Einrich­tung der beschlos­senen und zuge­sagten Tempo-30-Zone in den Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler) vorge­nommen wird.
  • 2.) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können und, im nega­tiven Fall, eine über­prüf­bare Begrün­dung zu verschriftlichen.
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Verkehrsberuhigung in der Steinern Straße

Antrag Nr. 10/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 27. April 2022

Verkehrsberuhigung Steinern Straße

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, Maßnahmen zur weiteren Verkehrs­be­ru­hi­gung in der Stei­nern Straße zu ergreifen.

Um die Geschwin­dig­keit des PKW-Verkehrs zu begrenzen, die Verkehrs­si­cher­heit zu gewähr­leisten und eine Laut­stär­ke­re­duk­tion für die Anwoh­ne­rinnen und Anwohner zu errei­chen, bittet der Orts­beirat folgende Maßnahmen auf ihre Umsetz­bar­keit in der Stei­nern Straße zu prüfen:

  • anbringen einer Smiley-Geschwin­dig­keits­an­zei­ge/eines Dialog-Displays, ggf. als Leih­gerät des Verkehrsdezernats
  • vermehrte Geschwin­dig­keits­kon­trollen durch die kommu­nale Verkehrspolizei
  • Einfüh­rung von Tempo 30 [1] oder Tempo 40 [2]
  • bauliche Maßnahmen, wie z.B. Fahr­bahn­ver­satz bzw. -Verschwen­kung. Die Verkehrs­füh­rung in der Uthmann­straße könnte hierbei als Vorbild dienen. 
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Verkehrsberuhigung in Mainz-Kastel

Antrag Nr. 08/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 29. März 2022

Weitere Verkehrsberuhigung in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat wolle beschließen:

  • 1. Der Magis­trat bzw. die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hörde möge prüfen, ob auf den Straßen Stei­nern Straße, Ludwig-Wolker-Straße, Schmalweg, Jakob-Schick-Straße und Am Weyer – soweit nicht bereits eine weiter­ge­hende Tempo­be­schrän­kung gilt – die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit auf 40 km/​h redu­ziert werden kann.
  • 2. Es soll außerdem geprüft werden, ob auf der Stei­nern Straße zwischen Wilhelm-Leuschner-Schule und „Pavillon-Grund­schule“ in beiden Fahrt­rich­tungen jeweils eine Anzeige ange­bracht werden kann, die das Über­schreiten der zuläs­sigen Höchst­ge­schwin­dig­keit durch vorbei­fah­rende Fahr­zeuge deut­lich sichtbar macht (Tempo­an­zeigen oder „wech­selnde Smileys“).
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Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Steinern Straße

Tempo 30
Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Steinern Straße

Antrag Nr. 06/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 8. Februar 2022

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel begrüßt die Bereit­schaft des Verkehrs­de­zer­nats, die einge­führte Tempo-30-Zone in der Stei­nern Straße mit der Anbrin­gung von Tempo-30-Pikto­grammen auf der Fahr­bahn zu unter­stützen. Sollten die dafür notwen­digen finan­zi­ellen Mittel beim Dezernat nicht zur Verfü­gung stehen, ist der Orts­beirat damit einver­standen, wenn diese aus den „Orts­bei­rats-Verfü­gungs­mit­teln“ finan­ziert werden.

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Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt!

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler
Stau Boelckestrasse Fort-Biehler Schleichwege  Schleichverkehr B455

Antrag Nr. 02/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 8. Februar 2022

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1) die Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler), in denen die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit 30 km/​h beträgt, in eine Tempo 30-Zone gem. § 45 Abs. 1c der StVO umzuwandeln.
  • 2) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können.

Begrün­dung:
Zur Forde­rung der Tempo 30-Zone greifen wir den Vorschlag des Dezer­nats für Umwelt, Grün­flä­chen und Verkehr auf (siehe Schrift­ver­kehr Nr. 8/​2022).

Wir unter­stützen das Ansinnen des Verkehrs­de­zer­nenten die Straßen des Fort Bieh­lers als „Tempo 30-Zone“ zu quali­fi­zieren und mit entspre­chenden Pikto­grammen auf der Fahr­bahn zu versehen.

Darüber hinaus möchten wir drin­gend eine erneute Prüfung anregen, die Straße in eine „Anlieger frei“-Straße umzuwidmen.

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Verkehrsberuhigung auf der Kostheimer Mainbrücke

Antrag Nr. 23/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 15. September 2021

Verkehrs­be­ru­hi­gung auf der Kost­heimer Main­brücke: Auskunft zu Tempo 30 und Pikto­gramme auf der Fahrbahn

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Auskunft gebeten, ob auf der Kost­heimer Main­brücke, ortsaus- bzw. orts­ein­wärts eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 30 km/​h besteht.

Sollte dies für beide Fahrt­rich­tungen der Fall sein, wird der Magis­trat gebeten, wie in der Wald­hof­straße, Tempo 30-Pikto­gramme auf der Fahr­bahn anzubringen.

Sollte sich heraus­stellen, dass für die Main­brücke (ortsaus- bzw. orts­ein­wärts) keine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/​h gilt, wird der Magis­trat gebeten, zu prüfen, ob beid­seitig Tempo 30 einge­führt werden kann.

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Einsatz der städtischen Verkehrspolizei in Mainz-Kastel

Antrag Nr. 27/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 29. Oktober 2019

Einsatz der städtischen Verkehrspolizei in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat mitteilen,

  • 1. an welchen Tagen im Jahr 2019 städ­ti­sche Ordnungskräfte, 
  • 2. mit welchem Arbeits­auf­trag, im Einsatz waren,
  • 3. welche Kontrollen vorgenommen,
  • 4. welche und wie viele Ordnungs­ver­stöße regis­triert und
  • 5. wann, wie viele Verwar­nungs- und Bußgelder verhängt wurden.

Der Orts­beirat äußert ange­sichts der massiven perso­nellen Aufsto­ckung der städ­ti­schen Ordnungs­kräfte sein Miss­fallen über die aktu­elle Situa­tion, auch vor dem Hinter­grund, dass rund 10% der Perso­nal­kosten der städ­ti­schen Ordnungs­kräfte dem AKK-Haus­halt in Rech­nung gestellt werden.

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Sperrung der Mainbrücke für den Schwerlastverkehr

Antrag Nr. 06/​2017 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 8. März 2017 

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Kost­heimer Main­brücke schnellst­mög­lich für den Schwer­last­ver­kehr – ausge­nommen sind die öffent­li­chen Busse – gesperrt und damit entlastet wird.

Begrün­dung:
In der Sitzung des Bauau­schusses im November 2016 hat Hessen Mobil den Zustand der Main­brücke ausführ­lich darge­stellt. Danach ist die Brücke in sehr marodem Zustand, nicht einmal eine Sanie­rung schien Hessen Mobil wirt­schaft­lich vertretbar zu sein. Es wurde über Mängel wie Risse, Verfor­mungen und auch Erosi­ons­schäden berichtet. Der Altbau sei „verschlissen und verformt”, die Brücken­pfeiler nicht mehr trag­fähig genug.

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Anliegerstraße Fort Biehler

Der Orts­beirat Mainz-Kastel verweist auf seinen Beschluss Nr. 0156/​2010 vom 14. Dezember 2010 und bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden erneut darum zu veran­lassen, die durch die Sied­lung führende Boelcke­straße als Anlie­ger­straße einzu­richten und mit dem Verkehrs­zei­chen 250 und dem Zusatz­schild „Anlieger frei“ zu versehen.

Begrün­dung:
Die bisher vorge­brachten Argu­mente für eine Anlie­ger­straße (Nutzung der Boecke­straße als „Umge­hungs­straße“ bei Stau, Schä­di­gung der Erben­heimer Warte durch hohes Verkehrs­auf­kommen) bleiben bestehen und werden erneut vorgetragen.

Zudem ist Einrichten der Anlie­ger­straße durch die vorbe­schrie­benen Verkehrs­zei­chen aufgrund der beson­deren Umstände zwin­gend geboten, § 45 STVO.

Diese gesetz­liche Rege­lung wurde seitens des Dezer­nats für Stadt­ent­wick­lung und Verkehr als Rechts­grund­lage für die ableh­nende Entschei­dung, siehe Schreiben Stadtrat Prof. Pös vom 13.01.11, benannt.

Tatsäch­lich ist das Einrichten einer Anlie­ger­straße nach § 45 STVO „zwin­gend geboten“ aufgrund der nach­ste­hend aufge­führten „beson­deren Umstände“:

  • 1) Bei der Boelcke­straße im Bereich Fort Biehler handelt es sich um eine Straße, die von der Fahr­bahn­breite her Gegen­ver­kehr (zumin­dest von LKWs) im Prinzip nicht zulässt. Eine Einbahn­straße ist nicht möglich. Eine Fahr­bahn­ver­brei­te­rung auf das gesetz­liche Mindestmaß ist weder erwünscht noch realisierbar.
  • 2) Die Straße hat keine befes­tigten Rand­streifen und grenzt unmit­telbar an Grund­stücks­grenzen. Ein Gehweg ist nicht vorhanden, obwohl die Straße nicht als „verkehrs­be­ru­higter Bereich“ ausge­baut ist. Dieser Ausbau wäre aller­dings sehr teuer. Aufgrund der Begrenzt­heit der städ­ti­schen Mittel ist die Auswei­sung als Anlie­ger­straße zwin­gend geboten (bis evtl. finan­zi­elle Mittel für den Ausbau als verkehrs­be­ru­higter Bereich bereit stehen und eine Reali­sie­rung möglich ist.).
  • 3) Für den Durch­gangs­ver­kehr ist diese Straße nicht erfor­der­lich. Im Gegen­teil: Dem Zeit­ge­winn von wenigen Minuten bei Stau stehen der Zeit­ver­lust und die Gefähr­dung beim Einfä­deln auf die B 454 gegen­über. Es gibt also über­haupt kein berech­tigtes Inter­esse von Dritten bzw. der Allge­mein­heit, das dem Inter­esse der Anwohner/​innen entge­gen­steht und mit diesem abzu­wägen wäre. Der Schutz von anderen Inter­essen ist aber gerade der Sinn der strengen Ausnah­me­re­ge­lung des § 45, Abs. 9.

Ergebnis:
Antrags­gemäß angenommen.

AUF AKK freut sich: Kein Möbelmarkt im Petersweg!

Der Arbeitskreis Umwelt und Frieden AKK freut sich, dass die Planungen für einen großen Möbelmarkt im Kasteler Gewerbegebiet Petersweg vom Tisch sind. „Das ist wirklich ermutigend“, kommentiert der Sprecher des AUF AKK Frank Porten die Nachricht aus Wiesbaden. Die Koalition von SPD und CDU hat, wie jetzt bekannt wurde, von entsprechenden Plänen Abstand genommen.

In dem Koalitionsvertrag soll es heißen, dass ein Möbelmarkt in Kastel „nicht darstellbar“ sei. „Diesen Erfolg haben wir vor allem dem konsequenten Widerstand der Aktionsgemeinschaft Petersweg zu verdanken,“ lobt Porten das Engagement der Bürgerinitiative, die sich seit gut einem Jahr gegen die Pläne einer Möbelmarktansiedlung wendet. Auch Ronny Maritzen, Fraktionssprecher des AUF Kastel, ist erleichtert: „Dieser Möbelmarkt hätte für ganz AKK eine ungeheure Verkehrsbelastung zur Folge gehabt.“

Der AUF kündigte an, die Initiative „Biebricher gegen Verkehr XXL“ weiterhin in ihrem Kampf für die Verkehrsberuhigung politisch zu unterstützen. „Wir brauchen überall weniger und nicht mehr Verkehr“, so Porten. Die Forderung nach Verkehrsberuhigung bleibe ein politischer Dauerbrenner: „Das Thema Verkehr ist einer unserer Schwerpunkte in den nächsten Jahren.“