Stellungnahme des AUF Kostheim zur Ortsbeiratssitzung vom 21. Juli 2021
Die AUF-Fraktion begrüßt die Initiative von rund fünfzig Bürgerinnen und Bürgern aus Kostheim, die dem Ortsbeirat und dem Stadtplanungsamt eine Idee präsentiert haben, wo das Vereinsleben nach dem Abriss des alten Bürgerhauses im alten Kostheimer Ortskern künftig stattfinden könnte.
„Dass Bürgerinnen und Bürger aus den Vereinen sich Gedanken machen, das Angebot der Bürgerbeteiligung ernstnehmen und sich an der weiteren Entwicklung des Ortes mit Ideen beteiligen, freut uns“, erklärt AUF-Fraktionssprecher Stefan Knipl. Ein frühes Engagement in dieser Frage wünscht sich Knipl auch vom Ortsbeirat:
„Einfach mal abwarten und die Füße auf den Tisch legen – so stellen wir uns eine aktive Ortsbeiratsarbeit nicht vor.“
Positionspapier des AUF Kostheim zur künftigen Arbeit im Ortsbeirat
Schon in den letzten fünf Jahren hat es im Ortsbeirat Kostheim weder Koalitions- noch Fraktionszwänge gegeben. Alle Fraktionen haben immer wieder unterschiedlich und nicht geschlossen abgestimmt, es gab auch nicht die Praxis, dass die FWG/CDU/FDP-Mehrheit gegen eine geschlossene Minderheit im Ortsbeirat gestimmt hätte. Diese Diskussionskultur halten wir grundsätzlich – aber ganz besonders in einem Ortsbeirat – für richtig, starre Koalitionen dagegen für kontraproduktiv.
Das Wahlergebnis bietet die Chance, einen kooperativen Umgang miteinander und eine ausschließlich sachorientierte Diskussion im Ortsbeirat weiter auszubauen, überkommenes Lagerdenken zu überwinden und damit auch die Position einer ausschließlich an Kostheimer Interessen orientierten Stadtteilvertretung zu stärken.
Erklärung von Frank Porten und Marion Mück-Raab, Arbeitskreis Umwelt und Frieden (AUF) Kostheim:
Nachdem Oberbürgermeister Sven Gerich auf der Bürgerversammlung in Kostheim deutlich gemacht hat, dass er die Beschlussempfehlung des Bürgerhaus-Workshops in puncto Kostheim nicht mittragen kann, werden wir im Ortsbeirat Kostheim für eine Sanierung des alten Bürgerhauses stimmen.
In der Empfehlung formulierte der Workshop, der aus Vertretern der Ortsbeiräte Kastel und Kostheim und der beiden Vereinsringe zusammengesetzt war, Voraussetzungen für die Zustimmung zu einem Neubau.
Im Falle von Kostheim wünschte er einen Verbleib der Stadtteilbibliothek und des Musikvereins Concordia vor Ort. Auch für das Nachhilfeangebot sollte eine Lösung im Ortskern gefunden werden, darüber hinaus sollten weiter Räume bestehen, die eine soziale und kulturelle Arbeit in Alt-Kostheim ermöglichen. Der Oberbürgermeister teilte auf der Bürgerversammlung mit, dass er Zusagen für solche Räume nicht geben kann. Die gab er auch zum Erhalt der Bücherei nicht.
Wir bedauern, dass die Workshop-Empfehlung nicht realisiert werden soll, sie hätte aus unserer Sicht ein gemeinsames Bürgerhaus für Kastel und Kostheim ermöglicht. Wir haben uns unsere Entscheidung nicht leicht gemacht, wir hätten ein gemeinsames Bürgerhaus begrüßt. Doch der Preis dafür ist uns zu hoch: Wir wollen nicht mittragen, dass gewachsene Vereinsstrukturen ersatzlos zerschlagen werden und Alt-Kostheim mehr und mehr verödet.
Der Magistrat möge umgehend dafür sorgen, dass die Bearbeitung von Anträgen zur Bürgerhausnutzung so erfolgt, dass veranstaltende Vereine nicht aus den Bürgerhäusern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszuweichen oder ihre geplanten Veranstaltungen abzusagen bzw. nicht stattfinden zu lassen.
Begründung: Insbesondere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wiesbadener Verwaltung mit Anträgen zur Nutzung von Bürgerhäusern heftig diskutiert und kritisiert. So wird z. B. die beliebte Ausstellung der Kreativgruppe Kastel-Kostheim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganztägig präsentiert wird, neuerdings als mit der Feiertagsruhe unvereinbar angesehen.
Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Katastrophenschutz bei Nutzung der Bürgerhäuser sind nicht akzeptabel. Niemand stellt in Frage, dass ausreichend Vorkehrungen zu treffen sind um Gefährdungen von Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern auszuschließen.
Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen und anderen Gemeinschaften aufwendige „Bauanträge“ und kostspielige Pläne von Architekturbüros zur Bestuhlung einreichen müssen, wenn die vorgesehene Bestuhlung nicht einem der sehr begrenzten Normvarianten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig festgelegt werden kann.
Insbesondere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wiesbadener Verwaltung mit Anträgen zur Nutzung von Bürgerhäusern heftig diskutiert und kritisiert. So wird z. B. die beliebte Ausstellung der Kreativgruppe Kastel-Kostheim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganztägig präsentiert wird, neuerdings als mit der Feiertagsruhe unvereinbar angesehen.
Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Katastrophenschutz bei Nutzung der Bürgerhäuser sind nicht akzeptabel. Niemand stellt in Frage, dass ausreichend Vorkehrungen zu treffen sind um Gefährdungen von Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern auszuschließen.
Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen und anderen Gemeinschaften aufwendige „Bauanträge“ und kostspielige Pläne von Architekturbüros zur Bestuhlung einreichen müssen, wenn die vorgesehene Bestuhlung nicht einem der sehr begrenzten Normvarianten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig festgelegt werden kann.
Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat möge umgehend dafür sorgen, dass die Bearbeitung von Anträgen zur Bürgerhausnutzung so erfolgt, dass veranstaltende Vereine nicht aus den Bürgerhäusern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszuweichen oder ihre geplanten Veranstaltungen abzusagen bzw. nicht stattfinden zu lassen.
Ausgaben von mehr als 100.000 Euro für Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar
Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Ortsverwaltung und den Ortsvorsteher schriftlich aufgefordert, insgesamt 54 Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates den Bürgern umgehend zugänglich zu machen. Es handelt sich dabei durchweg um Finanzbeschlüsse, insgesamt geht es um ein Finanzvolumen von mehr als 100.000 Euro. Anders als andere Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates sind sie im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden für die Öffentlichkeit gesperrt.
AUF-Sprecher Frank Porten verweist in seinem Schreiben auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung: Danach darf der Ortsbeirat zunächst nur im begründeten Einzelfall die Öffentlichkeit ausschließen. Weiter sei geregelt, dass Beschlüsse, die in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, veröffentlicht werden müssen. „Auch davon kann nur im begründeten Einzelfall abgewichen werden,“ heißt es in dem Brief.
„Es ist schon skandalös genug, dass die Mehrheit im Ortsbeirat Finanzangelegenheiten grundsätzlich geheim berät und geheim abstimmt. Wir werden aber nicht hinnehmen, dass die Beschlüsse nicht wenigstens veröffentlicht werden,“ so AUF-Sprecher Frank Porten in einer Erklärung.
Die Mehrheit im Ortsbeirat ignoriere einfach, dass ihr Vorgehen rechtswidrig sei, sagte Ortsbeiratsmitglied Marion Mück-Raab. Dabei werde in nicht-öffentlicher Sítzung ganz offen zugegeben, dass man keine Lust habe, sein Abstimmungsverhalten gegenüber Vereinen zu rechtfertigen. Dafür hat sie kein Verständnis: „Wer nicht den Mut hat, für das, was er im Ortsbeirat macht, geradezustehen, der sollte besser nicht kandidieren.“ Der Wähler habe einen Rechtsanspruch zu erfahren, was im Ortsbeirat verhandelt wird.
„Es wird Zeit, dass mit dieser undemokratischen Praxis in Kostheim Schluss gemacht wird,“ sagte Mück-Raab. Sie finde diese Wichtigtuerei außerdem auch ziemlich albern: „Warum müssen die Bürger vor die Tür, wenn über Zuschüsse für Moderationskoffer, Blumenkübel und Weihnachtsbäume verhandelt wird?“ Auch könne sie nicht erkennen, warum niemand wissen dürfte, welche Zuschüsse die örtlichen Vereine erhalten.
Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Praxis der Ortsbeiratsmehrheit, Finanzbeschlüsse in nicht-öffentlicher Sitzung zu fassen, erneut kritisiert. „Es ist und bleibt ein unglaublicher Vorgang, dass eine Bürgervertretung über die Verwendung von Steuermitteln heimlich abstimmt“, sagte AUF-Sprecher Frank Porten.
Seit mehr als zehn Jahren ist es im Kostheimer Ortsbeirat üblich, Finanzanträge von Vereinen und andere Haushaltsangelegenheiten nicht-öffentlich zu beraten und abzustimmen. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass man die Vereine vor der Öffentlichkeit schützen wolle. Diese Praxis wird seit den letzten Wahlen von der AUF-Fraktion nicht mehr mitgetragen, sie hält sie für rechtswidrig und für undemokratisch.
„Die Ortsbeiratsmehrheit will in der Öffentlichkeit für ihr Abstimmungsverhalten nicht geradestehen“, erklärte Porten. Das habe gerade die letzte Sitzung wieder sehr deutlich gezeigt: Sowohl der Winzerverein als auch die Bienenfreunde Rhein-Main hätten in öffentlicher Sitzung Auskunft über ihren Finanzbedarf gegeben und ausführlich die Finanzierung ihres Projektes erläutert. Die Öffentlichkeit sei erst vor der Abstimmung aus dem Saal verwiesen worden.
„Immer wieder zu behaupten, dass es darum gehe, Vereine zu schützen, ist eine unerträgliche Heuchelei“, erklärte Porten. Es gehe allein um den Schutz der Ortsbeiratsvertreter. Denn die hätten keine Lust ihr Abstimmungsverhalten öffentlich zu vertreten: „Es ist bequem, sich beim Thema Geld hinter verschlossenen Türen zu verschanzen.“
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung müssen Gemeindevertretungen ihre Beschlüsse grundsätzlich öffentlich fassen. Nur im begründeten Einzelfall darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Dem Ortsbeirat liege dazu sogar eine entsprechende Auskunft des Rechtsamtes vor, so Porten. Bisher hat die AUF-Fraktion darauf verzichtet, gegen die rechtswidrig gefassten Beschlüsse des Ortsbeirates vorzugehen.
„Unser Problem ist, dass wir den Vereinen schaden würden, wenn Beschlüsse über Zuschüsse aufgehoben werden. Das wollen wir nicht.“ Ob sie bei dieser Linie bleiben will, will die AUF-Fraktion allerdings auf einem ihrer nächsten Treffen überdenken.
Zum 1. Januar 2012 wurden die Gebühren bei den Kindertagesstätten und in den Einrichtungen der Grundschulkinderbetreuung zum Teil drastisch erhöht. Für die Betreuung an den Grundschulen am Nachmittag in der „Betreuenden Grundschule“, die bislang kostenfrei war, ist seit 1. Januar 2012 ein monatlicher Betrag von 160 Euro (also im Jahr 1.920 Euro) fällig. Hat eine Familie zwei Kinder in dieser Betreuungsform, zahlt sie dafür fast 3.000 Euro im Jahr.
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat Mainz-Kastel hält gerade angesichts der Einkommensverhältnisse vieler Familien im Stadtteil die zum 1. Januar 2012 für den Bereich Kinderbetreuung festgesetzten Gebühren für sozial-, familien- und bildungspolitisch falsch. Er fordert den Magistrat auf unverzüglich die Rücknahme dieser Gebührenerhöhungen zu veranlassen.
Der Magistrat möge (differenziert nach den Grundschulen und Kindertagesstätten in AKK) berichten
wie viele Eltern gegen die bei städtischen Einrichtungen erhobenen neuen Gebühren Widerspruch eingelegt oder andere juristische Schritte unternommen oder angekündigt haben.
wie viele Eltern ihre Kinder aus der Betreuung abgemeldet oder auf eine Halbtagesbetreuung umgemeldet haben.
für welchen Zeitpunkt die Einrichtungen der freien Träger und (Eltern-)Vereine die Umsetzung der Gebührenerhöhungen planen.
wie hoch der Anteil an Kindern ist, die voraussichtlich vom Beitrag befreit sind, weil sie bereits in Armut leben.