Moratorium für Ostfeld-Planungen beschließen!

Antrag Nr. 18/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 20. August 2019

Moratorium für Ostfeld-Planungen beschließen! – Alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wie zugesagt veröffentlichen!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge für weitere Planungen zum „Projekt Ostfeld“ ein Mora­to­rium beschließen, d. h. weitere Planungen aussetzen, solange nicht folgende, wesent­liche Fragen geklärt sind. Zu diesen Fragen vorlie­gende Antworten mögen dem Orts­beirat Mainz-Kastel umge­hend zuge­leitet werden, sobald sie vorliegen:

  • 1) Wie ist das geplante „Projekt Ostfeld“ auf dem Hinter­grund des erklärten Klima­not­stands zu beur­teilen? Welche Konse­quenzen hätte die Verwirk­li­chung des Projekts für die Erzeu­gung klima­schäd­li­cher Treib­haus­gase? Welche Konse­quenzen hätte die Verwirk­li­chung des Projekts auf die für die Zukunft in den Sommer­mo­naten zu erwar­tende zuneh­mende Aufhei­zung benach­barter Wohn- und Gewer­be­ge­biete? Können drohende nega­tive Konse­quenzen ausge­schlossen werden?
  • 2) Welche Auswir­kungen hat der recht­lich zuge­si­cherte Flug­be­trieb der Airbase Erben­heim des euro­päi­schen Haupt­quar­tiers der US-Armee auf eine mögliche Bebauung im vorge­se­henen Planungs­be­reich hinsicht­lich Bebau­ungs­be­schrän­kungen, Lärm­be­las­tungen und Gefähr­dungen durch Absturz­ri­siken und andere Risiken des Flug­be­triebs? Wie bewertet der Magis­trat dies­be­züg­lich die Stel­lung­nahmen der Träger öffent­li­cher Belange und die dazu gemachten Ausfüh­rungen der SEG in ihrem „Abschluss­be­richt“?
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Lärmschutz Ostfeld

Antrag Nr. 12/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 21. Mai 2019

Lärmschutz Ostfeld

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge zu folgenden Fragen berichten:

  • 1. Wurde bei den bishe­rigen Planungen für eine Bebauung im „Ostfeld“ berück­sich­tigt, dass bereits jetzt durch Flug­be­we­gungen vom Flug­platz Erben­heim des USAREUR erheb­liche Lärm­be­läs­ti­gungen -auch in Nacht­stunden -ausgehen?
  • 2. Wenn ja: Welche Konse­quenzen sind daraus zu ziehen? Welche Einschrän­kungen für eine Bebauung folgen hieraus?
  • 3. Ist an Lärm­schutz­ein­rich­tungen gedacht? Wenn ja: An welche? Wurde auch eine Einschrän­kung des Flug­ver­kehrs in Betracht gezogen?
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Auswirkungen einer möglichen Bebauung im Projektgebiet Ostfeld/Kalkofen auf den Flugbetrieb am Airfield Erbenheim

Antrag Nr. 14/​2018 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Mitt­woch, 21. November 2018

Auswir­kungen einer mögli­chen Bebauung im Projekt­ge­biet Ostfeld/​Kalkofen auf den Flug­be­trieb am Airfield Erbenheim

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge folgende Fragen beantworten:

  • 1. Wie breit ist der Korridor zwischen dem Flug­platz (Airbase der USAREUR) und dem Rhein bzw. dem Indus­trie­ge­biet Kalle-Albert, in dem eine Bebauung aufgrund des geneh­migten Flug­be­triebs nur einge­schränkt möglich ist? Wie sehen diese Beschrän­kungen aus? Welche Bauhöhen dürfen jeweils nicht über­schritten werden? 
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Straßenprojekte in AKK?!

Der örtli­chen Presse war zu entnehmen, dass der Knoten­punkt Fort Biehler das zweite große Stra­ßen­bau­pro­jekt im Kontext mit dem Umzug des ameri­ka­ni­schen Armee-Haupt­quar­tiers im Umfeld des Mili­tär­flug­ha­fens ist.

In dem Zusam­men­hang wurde darüber berichtet, dass dieses Stra­ßen­bau­pro­jekt mögli­cher­weise nicht das letzte im Norden Kastels sei.

Zitat (AZ 7.5.2013) „Im Gespräch sei eine Zufahrts­straße zum Dycker­hoff-Stein­bruch. Dort plane der Baustoff­kon­zern einen neuen Betrieb. Das wäre jedoch Stadt­sache. Geredet werde auch über eine zweite Zufahrt im Nord­westen des Mili­tär­flug­platzes auf Erben­heimer Gemar­kung für Notfälle.“

Die „im Gespräch“ befind­liche „Zufahrt­straße zum Dycker­hoff-Stein­bruch“ war bereits vor rund zwanzig Jahren im Gespräch (im Zusam­men­hang mit dem seiner­zeit geplanten Gewer­be­ge­biet am Fort Biehler) und durch den klaren Bürger­willen verhin­dert worden.

Die Verkehrs­pla­nungen in AKK sind undurchsichtig.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten, die Verkehrs­pla­nungen der Stadt in AKK, Gemar­kung Kastel, im Zusam­men­spiel mit Hessen Mobil offen zu legen und dem Orts­beirat zu präsentieren.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Überflugverbot Industriepark InfraServ Biebrich (Kalle-Albert)

Wie einer aktu­ellen Liste der im Indus­trie­park Kalle-Albert lagernden Stoffe zu entnehmen ist, befinden sich im Indus­trie­park Kalle-Albert Stoffe in größeren Mengen, die im Falle eines Absturzes eines Flug­zeuges oder Heli­ko­pters eine Kata­strophe auslösen und die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung insbe­son­dere in den nicht weit entfernten Stadt­teilen massiv gefährden und schä­digen können. Trotzdem besteht kein Über­flug­verbot und wird das Gelände durch auf der US Airbase statio­nierte Maschinen überflogen.

Durch eine Bürger­initia­tive wurde die Landes­haupt­stadt Wies­baden auf diese Gefähr­dung hinge­wiesen und hat sich im September 2011 an Infra­Serv und an die US-Streit­kräfte gewandt – bislang ohne posi­tives Ergebnis.

Der Orts­beirat beschließt:

  • 1. Der Magis­trat wird gebeten, seine Bemü­hungen für ein Über­flug­verbot durch die US-Streit­kräfte über den Indus­trie­park Kalle zu intensivieren.Gleichzeitig wird er aufge­for­dert, in Zusam­men­ar­beit mir den US-Streit­kräften, Flug­si­che­rung und weiteren zustän­digen Geneh­mi­gungs­be­hörden andere An.- und Abflug­routen, die den Indus­trie­park aussparen, zu finden und festzulegen.
  • 2. Der Magis­trat wird darin unter­stützt, seine Bemü­hungen für ein Über­flug­verbot fort­zu­setzen. Der Beschluss des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim ist an die Orts­bei­räte Wies­baden-Biebrich, Mainz-Amöne­burg, Mainz-Kastel sowie an die Landes­haupt­stadt Mainz und den Orts­beirat Mainz-Neustadt zu übermitteln.
  • 3. Im Bereich der Stadt­teile Biebrich, Mainz-Kastel (einschließ­lich Fort Biehler), Mainz-Kost­heim, Erben­heim, Igstadt und Bier­stadt werden jeweils Mess-Stationen zur Ermitt­lung des Flug­lärms aufge­stellt; die Mess­ergeb­nisse werden parallel zur Über­wa­chung der Flüge vom und zum Flug­hafen Frank­furt genutzt.
  • 4. Der Magis­trat wird gebeten, eine orts­über­grei­fende Bürger­ver­samm­lung (Biebrich, Erben­heim, Igstadt, Bier­stadt, Mainz-Kastel, Mainz-Kost­heim) einzu­be­rufen, zu der Vertreter der US Airbase (in Person Oberst David Cars­tens) einge­laden werden, um ihnen Gele­gen­heit zu geben, zu den Fragen der Bürge­rinnen und Bürger rund um das Thema US Airbase Stel­lung zu nehmen

Ergebnis:
Der Antrag wurde in dieser geän­derten Form mit 12 Ja und bei 2 Enthal­tungen angenommen.

Überflugverbot Industriepark InfraServ Biebrich (Kalle-Albert)

Wie einer aktu­ellen Liste der im Indus­trie­park Kalle-Albert lagernden Stoffe zu entnehmen ist, befinden sich im Indus­trie­park Kalle-Albert Stoffe in größeren Mengen, die im Falle eines Absturzes eines Flug­zeuges oder Heli­ko­pters eine Kata­strophe auslösen und die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung, insbe­son­dere in den nicht weit entfernten Stadt­teilen, massiv gefährden und schä­digen können. Trotzdem besteht kein Über­flug­verbot und wird das Gelände durch auf der US Airbase statio­nierte Maschinen überflogen.

Durch eine Bürger­initia­tive wurde die Landes­haupt­stadt Wies­baden auf diese Gefähr­dung hinge­wiesen und hat sich im September 2011 an Infra­Serv und an die US-Streit­kräfte gewandt – bislang ohne posi­tives Ergebnis.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel fordert ein sofor­tiges und dauer­haftes Über­flug­verbot über den Indus­trie­park Kalle Albert. Das Indus­trie­ge­lände ist in den entspre­chenden Regu­la­rien für Piloten als Bereich auszu­weisen, der nicht über­flogen werden darf. Von US Army und US Airforce fordert der Orts­beirat Mainz-Kastel den sofor­tigen frei­wil­ligen Verzicht, den Indus­trie­park Kalle Albert zu überfliegen.

Der Magis­trat wird darin unter­stützt, seine Bemü­hungen für ein Über­flug­verbot fort­zu­setzen. Der Beschluss des Orts­bei­rats Mainz-Kastel ist an die Orts­bei­räte Wies­baden-Biebrich, Mainz-Amöne­burg, Mainz-Kost­heim sowie an die Landes­haupt­stadt und den Orts­beirat Mainz-Neustadt zu übermitteln

Ergebnis:
Der Antrag wurde in geän­derter Form einstimmig angenommen.