Wilhelm-Leuschner-Schule (WLS) profilieren!

Für den Besuch von Grund­schulen gelten Schul­be­zirke. Grund­schü­le­rinnen und Grund­schüler besu­chen in der Regel die öffent­liche Grund­schule, in deren Schul­be­zirk sie wohnen. Hinsicht­lich des Besuchs einer weiter führenden Schule (Klasse 5 ff.) bestehen für die Eltern Auswahlmöglichkeiten. 

Die Schulen sind gehalten ein deut­li­ches, attrak­tives Profil zu entwi­ckeln, so dass den unter­schied­li­chen Neigungen und Fähig­keiten der Schüler/​innen Rech­nung getragen werden kann. 

Schon seit vielen Jahren hat die Wilhelm-Leuschner-Schule das Ziel Ganz­tags­schule zu werden und entspre­chende Anträge gestellt. Auf dem Weg zu einer wirk­li­chen Ganz­tags­schule („Profil 3“) hat sie wich­tige Schritte zurück­ge­legt. Um das „Profil 3“ möglichst bald zu errei­chen braucht sie die Unter­stüt­zung von Land und Stadt, insbe­son­dere was die Zuwei­sung von Perso­nal­stellen angeht.

Über diese geplante Profi­lie­rung der WLS als Ganz­tags­schule hinaus sollte geprüft werden, ob die WLS wie andere Schulen auch ein deut­li­ches „fach­li­ches“ Profil entwi­ckeln könnte. So gibt es im Wies­ba­dener Stadt­ge­biet ein Gymna­sium und eine Real­schule mit „Sport­profil“, nicht aber eine Inte­grierte Gesamt­schule (IGS) mit solch einem Profil. 

Die WLS hätte für solch ein Profil die besten Voraus­set­zungen: Unmit­telbar angren­zend an das Schul­ge­lände mit schul­ei­gener Turn­halle und einem kleinen Sport­platz befindet sich eine große Sport­halle sowie das Hallenbad Kost­heim. In fußläu­figer Entfer­nung befinden sich die Bezirks­sport­an­lage Kastel sowie die Sport­an­lage der KFV 06, beide mit modernen Kunst­ra­sen­plätzen ausgestattet. 

Die WLS hat bereits eine Koope­ra­tion mit der Kasteler Ruder- und Kanu­ge­sell­schaft (KRKG), die in letzter Zeit weiter ausge­baut wurde. Die AKK-Stadt­teile haben eine ganze Reihe von Sport­ver­einen, die für weitere Koope­ra­tionen in Frage kommen und die Ange­bots­pa­lette erwei­tern könnten. Die WLS ist gera­dezu präde­sti­niert für ein Sportprofil.

Darüber hinaus sollte bedacht werden, welche enorme Wirkung Schulen (natür­lich auch Kinder­ta­ges­stätten und Kinder- und Jugend­zen­tren) in den gesamten Stadt­teil hinein haben, insbe­son­dere wenn die meisten ihrer Schüler/​innen im Stadt­teil wohnen.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge mit der WLS Kontakt aufnehmen um zu prüfen, ob die WLS zu einer IGS mit Sport-Profil entwi­ckelt werden kann, welche Voraus­set­zungen dafür gegeben sein müssten und wie die LH Wies­baden die WLS auf diesem Weg unter­stützen könnte, ggfs. welche finan­zi­ellen Mittel im städ­ti­schen Haus­halt dafür einge­stellt werden sollen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Gustav-Stresemann-Schule – Räumliche Perspektiven

Bei einem Orts­termin des Orts­bei­rates mit Fachäm­tern zur Verkehrs­si­tua­tion an der Gustav-Stre­se­mann-Schule wurde bekannt, dass voraus­sicht­lich in Kürze das Gebäude, das bislang als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt wird, frei werden wird.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat mitteilen,

  • ob und wenn ja, zu welchem Zeit­punkt das Gebäude auf dem Gelände der Gustav-Stre­se­mann-Schule, das bislang als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt wird, frei werden wird.
  • ob das Gebäude wieder als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt werden soll oder für schu­li­sche Zwecke (ggfs. nach Durch­füh­rung von Umbauten), z. B. für die „Betreu­ende Grund­schule“ an der Gustav-Stre­se­mann-Schule, genutzt werden könnte.
  • ob daran gedacht ist, ggfs. auch an Stelle dieses Gebäudes einen funk­tio­nalen Neubau zu errichten, der dann natür­lich noch besser für schu­li­sche Zwecke genutzt werden könnte, z. B. für die inklu­sive Beschu­lung von Kindern mit Beein­träch­ti­gungen in der Regel­schule in ihrem Wohngebiet.
  • falls perspek­ti­visch die/​der Hausmeister/​in nicht mehr auf dem Schul­ge­lände wohnen sollte, wie künftig die Vorteile der bishe­rigen Nutzung (schnelle Erreich­bar­keit des Haus­meis­ters, soziale Kontrolle des Schul­ge­ländes auch außer­halb des Schul­be­triebs, usw.) kompen­siert werden können.

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kostheim

Inklu­sive Beschu­lung von Schü­le­rinnen und Schü­lern aus Mainz-Kost­heim und ihre Auswir­kungen auf die örtli­chen Schulen

Nicht zuletzt durch die Verab­schie­dung einer UN-Konven­tion zur Durch­set­zung der Rechte von Menschen mit Beein­träch­ti­gungen und Behin­de­rungen und die im Grund­ge­setz und in der Hessi­schen Verfas­sung veran­kerten Grund­sätze besteht eine Pflicht der Gesell­schaft und der staat­li­chen Organe auch im Bildungs­be­reich, in Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und anderen Bildungs­ein­rich­tungen, die Inklu­sion zu verwirklichen.

Durch Ände­rung des Hessi­schen Schul­ge­setzes und die Verab­schie­dung einer „Verord­nung über Unter­richt, Erzie­hung und sonder­päd­ago­gi­sche Förde­rung von Schü­le­rinnen und Schü­lern mit Beein­träch­ti­gungen oder Behin­de­rungen (VOSB)“ wurden neue recht­liche Rahmen­be­din­gungen geschaffen.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat berichten:

  • 1.) Wie viele Schü­le­rinnen und Schüler mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­an­spruch aus Mainz-Kost­heim besu­chen im Schul­jahr 2012/​2013 welche Förder­schulen, wie viele werden (jeweils) inklusiv/​integriert in den Kost­heimer Grund­schulen, der Wilhelm-Leuschner-Schule bzw. (summa­risch) in anderen Regel­schulen beschult?
  • 2.) Welche Verän­de­rungen haben sich hinsicht­lich der Schü­ler­zahlen durch die neuen recht­li­chen Bestim­mungen im Hessi­schen Schul­ge­setz (HSchG) und in der VOSB im Vergleich zu den Schul­jahren 2010/​11 und 2011/​12 ergeben?
  • 3.) Welche Verän­de­rungen sind für die Entwick­lung der Schü­ler­zahlen für das nächste Schul­jahr und die folgenden Jahre zu erwarten?
  • 4.) Mit welchen Auswir­kungen auf die Kost­heimer Grund­schulen, die Wilhelm-Leuschner-Schule und die Albert-Schweitzer-Schule muss gerechnet werden?
  • 5.) Welcher Bedarf an zusätz­li­chen Räumen, bauli­chen Verän­de­rungen, Lehr­mit­teln, zusätz­li­chem Perso­nal­be­darf etc. wird voraus­sicht­lich entstehen und bedarf entspre­chender Planungen und Finanzmittel?

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kastel

Nicht zuletzt durch die Verab­schie­dung einer UN-Konven­tion zur Durch­set­zung der Rechte von Menschen mit Beein­träch­ti­gungen und Behin­de­rungen und die im Grund­ge­setz und in der Hessi­schen Verfas­sung veran­kerten Grund­sätze besteht eine Pflicht der Gesell­schaft und der staat­li­chen Organe auch im Bildungs­be­reich, in Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und anderen Bildungs­ein­rich­tungen, die Inklu­sion zu verwirklichen.

Durch Ände­rung des Hessi­schen Schul­ge­setzes und die Verab­schie­dung einer „Verord­nung über Unter­richt, Erzie­hung und sonder­päd­ago­gi­sche Förde­rung von Schü­le­rinnen und Schü­lern mit Beein­träch­ti­gungen oder Behin­de­rungen (VOSB)“ wurden neue recht­liche Rahmen­be­din­gungen geschaffen.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat berichten:

  • 1. Wie viele Schü­le­rinnen und Schüler mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­an­spruch aus Mainz-Kastel besu­chen im Schul­jahr 2012/​2013 welche Förder­schulen, wie viele werden (jeweils) inklusiv/​integriert in den beiden Kasteler Grund­schulen, der Wilhelm-Leuschner-Schule bzw. (summa­risch) in anderen Regel­schulen beschult?
  • 2. Welche Verän­de­rungen haben sich hinsicht­lich der Schü­ler­zahlen durch die neuen recht­li­chen Bestim­mungen im Hessi­schen Schul­ge­setz (HSchG) und in der VOSB im Vergleich zu den Schul­jahren 2010/​11 und 2011/​12 ergeben?
  • 3. Welche Verän­de­rungen sind für die Entwick­lung der Schü­ler­zahlen für das nächste Schul­jahr und die folgenden Jahre zu erwarten?
  • 4. Mit welchen Auswir­kungen auf die beiden Kasteler Grund­schulen, die Wilhelm-Leuschner-Schule und die Albert-Schweitzer-Schule muss gerechnet werden?
  • 5. Welcher Bedarf an zusätz­li­chen Räumen, bauli­chen Verän­de­rungen, Lehr­mit­teln, zusätz­li­chem Perso­nal­be­darf etc. wird voraus­sicht­lich entstehen und bedarf entspre­chender Planungen und Finanzmittel?

Beabsichtigte Baumfällungen auf Schulgeländen

Anfang September 2012 war der Presse zu entnehmen, dass 247 Bäume auf Schul­ge­lände, darunter auch in AKK, aus Gründen der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht gefällt werden sollen. Die zur Fällung vorge­se­henen Bäume wurden bislang nicht in das Baum­fäll­ka­taster der Stadt eingestellt.

Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge mitteilen, um welche Bäume es sich im Stadt­teil Mainz-Kastel bzw. in den AKK-Stadt­teilen handelt und welche Ursa­chen im Einzelnen es sind, die eine Verkehrs­ge­fähr­dung der betrof­fenen Bäume zur Folge hatten. Außerdem möge berichtet werden, ob es Alter­na­tiven zu den Fällungen gibt, z. B. durch Behand­lung der Bäume wie Schnittmaßnahmen.

Mainz-Kastel, 12.11.2012

Baumfällungen auf Schulgeländen

Im Zuge von Baum­pfle­ge­maß­nahmen auf Schul­ge­länden sollen ca. 247 Bäume aus Verkehrs­si­che­rungs­gründen gefällt werden.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bitte den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden zu berichten, um welche Bäume es sich auf Kost­heimer Schul­ge­lände handelt, wo diese stehen und um welche Schäden es sich im einzelnen handelt.

Abriss Schulgebäude in der Schulstraße

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten den Abriss des leer­ste­henden Schul­ge­bäudes in der Schul­straße zu veranlassen.

Begrün­dung:
Das sanie­rungs­be­dürf­tige Gebäude steht seit vielen Jahren leer und soll wegen der hohen Kosten nicht mehr saniert werden. Früher oder später wird ein Abriss schon aus Sicher­heits­gründen nötig sein.

Im kommenden Jahr werden im Schul­ge­bäude in der Schul­straße voraus­sicht­lich drei erste Klassen und eine Vorklasse unter­ge­bracht, darüber hinaus wird eine ganz­tä­gige Betreuung von Grund­schü­lern dort statt­finden. Die Schule hat damit einen viel höheren Frei­flä­chen­be­darf. Durch den Abriss könnte der Schulhof erheb­lich vergrö­ßert werden.

Darüber hinaus ist die derzei­tige Situa­tion sowohl für die Schul­kinder als auch für die Nach­bar­schaft unzu­mutbar: Regel­mäßig nutzen schul­fremde Personen nachts das Gelände, auch um in den dunklen Ecken ihre Notdurft zu verrichten.

Sachstandsbericht über die Gespräche zwischen der Stadt Wiesbaden und Mainz über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus AKK an Mainzer Gymnasien

Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird gebeten, dem Orts­beirat Auskunft zu geben, wie weit die Gespräche zwischen der Stadt Mainz und Wies­baden bezüg­lich der Aufnahme von Schü­le­rinnen und Schü­lern aus AKK an Mainzer Gymna­sien gediehen sind.

Insbe­son­dere inter­es­siert den Orts­beirat die Frage, ob die Darstel­lung in der Mainzer Presse, Verhand­lungen seien geschei­tert, nachdem sich Wies­baden gewei­gert habe, Ausgleichs­zah­lungen nach Mainz zu leisten, den Tatsa­chen entsprechen.

Begrün­dung: Gege­be­nen­falls mündlich.

Ergebnis:
Der Antrag wurde mit einen Antrag der FDP gebün­delt und anschlie­ßend einstimmig angenommen.

AUF fordert Oberstufengymnasium

„Es bringt uns hier keinen Schritt voran, weiterhin von einem Gymnasium zu träumen“

Der AUF Kost­heim hält es nicht für ziel­füh­rend, weiterhin an der Forde­rung nach einem Gymna­sium für AKK fest­zu­halten. „Wir spre­chen uns dafür aus, ein Ober­stu­fen­gym­na­sium in AKK einzu­richten,“ erklärte AUF-Spre­cher Frank Porten. Mit diesem Schul­an­gebot, das ab 11. Klasse Abitur und Fach­ab­itur ermög­liche, würde eben­falls die Möglich­keit eines orts­nahen Abitur­zu­gangs geschaffen, die Hürde der Schü­ler­zahlen wäre aber viel leichter zu nehmen. „Es bringt uns hier keinen Schritt voran, weiterhin von einem Gymna­sium zu träumen,“ sagte Porten. „Damit blockieren wir nur andere Lösungen für unser Problem.“ 

Die Praxis hätte das gezeigt: Die Hoff­nung auf ein Gymna­sium sei von Schul­de­zer­nentin Scholz wider besseres Wissen immer wieder geschürt und geschickt einge­setzt worden, um von anderen Lösungen abzu­lenken. „Zuletzt hat sie das Thema aus der Tasche gezogen, als es darum ging, den Inhalt der Gespräche über Gymna­si­al­plätze in Mainz zu verschleiern.“ Es sei an der Zeit, sich damit abzu­finden, dass ein Gymna­sium in AKK nicht durch­setzbar sei.

Der AUF hält weiter daran fest, dass es mit Mainz eine feste Verein­ba­rung für AKK-Schüler an Mainzer Gymna­sien geben muss. Der AUF will dazu einen Bericht von der Schul­de­zer­nentin sehen, einen entspre­chenden Antrag hat er auf der nächsten Orts­bei­rats­sit­zung gestellt. Scholz hat bisher über den Inhalt der Gespräche mit Mainz Still­schweigen bewahrt. „Diese Geheim­nis­krä­merei nehmen wir nicht hin,“ so Porten.

Betreuung an der Carlo-Mierendorff-Schule: Verbesserungen wurden zunichte gemacht

Begrüßt hat es der AUF, dass es an der Carlo-Mieren­dorff-Schule zusätz­lich zur bishe­rigen Nach­mit­tags­be­treuung ab August ein weiteres Betreu­ungs­an­gebot geben wird. „Damit hat sich die Situa­tion für Alt-Kost­heim deut­lich verbes­sert“, sagte AUF-Vertre­terin Marion Mück-Raab. Die Verbes­se­rung sei aber durch die Anhe­bung der Betreu­ungs­bei­träge direkt wieder zunichte gemacht worden: Viele Eltern könnten sich einen Betreu­ungs­platz nicht mehr leisten. „Nach unseren Infor­ma­tionen ist die Zahl derer, die ihr Kind von der Betreuung abge­meldet haben, zwei­stellig“, sagte Mück-Raab. 

Einige Eltern orga­ni­sierten sich mitt­ler­weile private Lösungen und betreuen die Kinder im Wechsel selbst, auch die Haus­auf­ga­ben­be­treuung im Bürger­haus werde genutzt, um den Betreu­ungs­be­darf stun­den­weise zu über­brü­cken. In einer Klasse solle sogar nur noch ein Kind in der Betreuung sein. Zu dieser Entwick­lung fordert der AUF bei der nächsten Sitzung des Orts­bei­rates einen detail­lierten Bericht von der Stadt.

„Es ist enttäu­schend zu sehen, wie den Lehrern und enga­gierten Eltern im Förder­verein der Carlo-Mieren­dorff-Schule immer wieder Knüppel zwischen die Beine geworfen werden“, sagte Mück-Raab. Die Schule falle durch ihr Enga­ge­ment um eine pädago­gisch wert­volle Archi­tektur auf, durch inno­va­tive Projekt­wo­chen und eine vorbild­liche Lese­för­de­rung. „Gerade auch weil es eine kleine, über­sicht­liche Schule ist, gerade einmal zwei­zügig, bietet sie große Vorteile für die Kinder,“ sagte Mück-Raab. All diese Vorzüge gelte es weiter zu nutzen, zu entwi­ckeln und das Image der Schule zu verbessern.


Reaktionen auf Gebührenerhöhungen bei öffentlichen Kindereinrichtungen

Zum 1. Januar 2012 wurden die Gebühren bei den Kinder­ta­ges­stätten und in den Einrich­tungen der Grund­schul­kin­der­be­treuung zum Teil dras­tisch erhöht. Für die Betreuung an den Grund­schulen am Nach­mittag in der „Betreu­enden Grund­schule“, die bislang kosten­frei war, ist seit 1. Januar 2012 ein monat­li­cher Betrag von 160 Euro (also im Jahr 1.920 Euro) fällig. Hat eine Familie zwei Kinder in dieser Betreu­ungs­form, zahlt sie dafür fast 3.000 Euro im Jahr.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel hält gerade ange­sichts der Einkom­mens­ver­hält­nisse vieler Fami­lien im Stadt­teil die zum 1. Januar 2012 für den Bereich Kinder­be­treuung fest­ge­setzten Gebühren für sozial-, fami­lien- und bildungs­po­li­tisch falsch. Er fordert den Magis­trat auf unver­züg­lich die Rück­nahme dieser Gebüh­ren­er­hö­hungen zu veranlassen.

Der Magis­trat möge (diffe­ren­ziert nach den Grund­schulen und Kinder­ta­ges­stätten in AKK) berichten

  • wie viele Eltern gegen die bei städ­ti­schen Einrich­tungen erho­benen neuen Gebühren Wider­spruch einge­legt oder andere juris­ti­sche Schritte unter­nommen oder ange­kün­digt haben.
  • wie viele Eltern ihre Kinder aus der Betreuung abge­meldet oder auf eine Halb­ta­ges­be­treuung umge­meldet haben.
  • für welchen Zeit­punkt die Einrich­tungen der freien Träger und (Eltern-)Vereine die Umset­zung der Gebüh­ren­er­hö­hungen planen.
  • wie hoch der Anteil an Kindern ist, die voraus­sicht­lich vom Beitrag befreit sind, weil sie bereits in Armut leben.