Ehemaliges Hausmeistergebäude an der Gustav-Stresemann-Schule

Antrag Nr. 20/​2015 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 6. Oktober 2015

Ehemaliges Hausmeistergebäude an der Gustav-Stresemann-Schule

Der Orts­beirat möge beschließen,
Der Magis­trat möge zu folgenden Fragen berichten:

  • 1. Welche Planungen gibt es hinsicht­lich der Nutzung des ehema­ligen Haus­meister-Wohn­ge­bäudes bzw. Grund­stücks an der Gustav-Stresemann-Schule?
  • 2. Wie sieht der konkrete Zeit­plan zur Umset­zung dieser Planungen aus? 
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Abiturzugang für Kostheimer Kinder

Antrag Nr. 4/​2015 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 29. April 2015

Abiturzugang für Kostheimer Kinder

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haup­stadt Wies­baden wird gebeten, sich dafür einzu­setzen, dass an der Wilhelm-Leuschner Schule wieder eine gymna­siale Ober­stufe einge­richtet wird.

Weiter bittet der Orts­beirat den Magis­trat, auch Eltern aus Kost­heim, die ein Gymna­sium für ihr Kind wählen wollen, eine orts­nahe Möglich­keit für den Abitur­zu­gang zu bieten. Der Orts­beirat Kost­heim bekräf­tigt noch einmal seine Bitte an den Magis­trat, zu einer Rege­lung mit der Stadt Mainz zu kommen.

Ansonsten bittet der Orts­beirat um Infor­ma­tion darüber, warum der Magis­trat das Ziel, ein Gymna­sium an der Rhein­schiene zu etablieren, nicht mehr verfolgen will. Ein Standort – zum Beispiel in Amöne­burg – wäre für Schü­le­rinnen und Schüler aus fünf Wies­ba­dener Stadt­teilen (Amöne­burg, Kastel, Kost­heim, Schier­stein und Biebrich), sehr gut erreichbar. 

Rund ein Drittel der Wies­ba­dener Bevöl­ke­rung lebt in diesen Stadt­teilen, es ist nicht einzu­sehen, warum den Kindern dort, lange Schul­wege zu den Gymna­sien in der Innen­stadt zuge­mutet werden müssen

Begrün­dung: mündlich.


Abstimmungsergebnis

Am29.04.2015 zurück­ge­zogen. Es erfolgte keine Abstimmung.

Proto­koll­notiz Nr. 0046/​2015 (PiWi | PDF)


Weitere Informationen

AUF wirft Schuldezernentin Wortbruch vor und besteht auf Gymnasialangebot in AKK

Verärgert ist der Arbeitskreis Umwelt und Frieden AKK über die Pläne der Schuldezernentin Rose-Lore Scholz (CDU), ein weiteres Gymnasium in der Wiesbadener Innenstadt zu errichten. „Eigentlich hatte Frau Scholz den AKK-Stadtteilen ein Gymnasium an der Rheinschiene versprochen, sobald der Bedarf für ein neues Gymnasium besteht – nun aber soll ein weiteres Gymnasium in die Innenstadt“, sagte AUF-Sprecher Frank Porten. Er warf Scholz Wortbruch vor, offenbar habe sie keinerlei Interesse daran, Kindern in AKK den wohnortnahen Besuch eines Gymnasiums zu ermöglichen.

„Ein Gymnasium an der Rheinschiene, gut erreichbar für alle Kinder aus Biebrich, Schierstein, Kastel, Kostheim und Amöneburg wäre ein vernünftiger Weg“, argumentiert das Kostheimer Ortsbeiratsmitglied Marion Mück-Raab (AUF). Sie beklagte, dass man Abitur nur in der Wiesbadener Innenstadt machen kann.

Auch Stadtverordneter Hartmut Bohrer, der den AUF im Kasteler Ortsbeirat vertritt, sieht das so: „Ein Drittel der Wiesbadener Bevölkerung lebt in diesen Stadtteilen – es ist überhaupt nicht einzusehen, warum Kindern dort, die das Gymnasium besuchen wollen, so lange Schulwege zugemutet werden müssen.“

Marion Mück-Raab verwies auf die nun schon Jahre andauernden Gespräche, die Frau Scholz mit dem Schuldezernenten in Mainz führe. Die Ortsbeiräte hatten gewünscht, dass eine Lösung gesucht werden soll, die es Mainzer Gymnasien ermöglicht, ein festes Kontingent von Kindern aus AKK aufzunehmen. Zum Beispiel durch entsprechende Ausgleichszahlungen von Wiesbaden.

Doch über den Fortgang dieser Verhandlungen erfahre man nichts: „Wir hören auf unsere Nachfragen nur, dass Frau Scholz sich manchmal mit Herrn Merkator trifft – was bei diesen Gesprächen aber herauskommt, worüber überhaupt geredet wird, bleibt leider ein Geheimnis.“ Ernsthafte Verhandlungen sähen doch anders aus.

Der AUF AKK bekräftigt daher die Forderung nach einem Gymnasium für die AKK-Stadtteile: „Die alljährliche Zitterpartie vieler Eltern, wie weit der Schulweg ihrer zehnjährigen Kinder wohl werden wird, muss endlich ein Ende haben,“ sagte Frank Porten.


Wahl der weiterführenden Schulen für Mainz-Kostheimer Schüler

Der Magis­trat wird höflich um folgende Auskünfte gebeten:

  • 1. In wie vielen Fällen konnte bei der Schul­wahl für die weiter­füh­rende Schule für Kinder aus Kost­heim weder der Erst- noch der Zweit- und Dritt­wunsch berück­sich­tigt werden? Können die Zahlen nach Schul­arten aufge­schlüs­selt werden?
  • 2. Wie viele Kost­heimer Kinder sind in diesem Jahr gezwungen, ein G8-Gymna­sium zu besu­chen, obwohl die Eltern G9-Schulen gewünscht haben?
  • 3. Inwie­weit wird – wenn keine ange­wählte Schule vergeben werden konnte – die Länge des Schul­wegs berücksichtigt?

Ergebnis:
Antrag ange­nommen.

Wilhelm-Leuschner-Schule (WLS) profilieren!

Für den Besuch von Grund­schulen gelten Schul­be­zirke. Grund­schü­le­rinnen und Grund­schüler besu­chen in der Regel die öffent­liche Grund­schule, in deren Schul­be­zirk sie wohnen. Hinsicht­lich des Besuchs einer weiter­füh­renden Schule (ab Klasse 5) bestehen für die Eltern Auswahlmöglichkeiten.

Die Schulen sind gehalten, ein deut­li­ches, attrak­tives Profil zu entwi­ckeln, so dass den unter­schied­li­chen Neigungen und Fähig­keiten der Lernenden Rech­nung getragen werden kann.

Schon seit vielen Jahren hat die Wilhelm-Leuschner-Schule das Ziel, Ganz­tags­schule zu werden und entspre­chende Anträge gestellt. Auf dem Weg zu einer wirk­li­chen Ganz­tags­schule („Profil 3“) hat sie wich­tige Schritte zurück­ge­legt. Um das „Profil 3“ möglichst bald zu errei­chen, braucht sie die Unter­stüt­zung von Land und Stadt, insbe­son­dere was die Zuwei­sung von Perso­nal­stellen angeht.

Über diese geplante Profi­lie­rung der WLS als Ganz­tags­schule hinaus sollte geprüft werden, ob die WLS wie andere Schulen auch ein deut­li­ches „fach­li­ches“ Profil entwi­ckeln kann. So gibt es im Wies­ba­dener Stadt­ge­biet ein Gymna­sium und eine Real­schule mit „Sport­profil“, nicht aber eine Inte­grierte Gesamt­schule (IGS) mit einem solchen. Die WLS hätte dafür die besten Voraussetzungen:

Unmit­telbar angren­zend an das Schul­ge­lände mit schul­ei­gener Turn­halle und einem kleinen Sport­platz befindet sich eine große Sport­halle sowie das Hallenbad Kost­heim. In fußläu­figer Entfer­nung befinden sich die Bezirks­sport­an­lage Kastel sowie die Sport­an­lage der KFV 06, beide mit modernen Kunst­ra­sen­plätzen ausge­stattet. Die WLS hat bereits eine Koope­ra­tion mit der Kasteler Ruder- und Kanu­ge­sell­schaft (KRKG), die in letzter Zeit weiter ausge­baut wurde.

Die AKK-Stadt­teile haben eine ganze Reihe von Sport­ver­einen, die für weitere Koope­ra­tionen in Frage kommen und die Ange­bots­pa­lette erwei­tern könnten. Die WLS ist also gera­dezu präde­sti­niert für ein Sportprofil.

Darüber hinaus sollte bedacht werden, welche enorme Wirkung Schulen (natür­lich auch Kinder­ta­ges­stätten und Kinder- und Jugend­zen­tren) in den Stadt­teil hinein haben, insbe­son­dere wenn die meisten ihrer Lernenden im Stadt­teil wohnen.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge mit der WLS Kontakt aufnehmen um zu prüfen, ob die WLS zu einer IGS mit Sport-Profil entwi­ckelt werden kann, welche Voraus­set­zungen dafür gegeben sein müssen und wie die LH Wies­baden die WLS auf diesem Weg unter­stützen kann, ggfs. welche finan­zi­ellen Mittel im städ­ti­schen Haus­halt dafür einge­stellt werden sollen.
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Ergebnis:
Der Antrag wurde zurück­ge­nommen und wird als Unter­stüt­zung der WLS wieder gestellt falls die WLS Schul­lei­tung eine Antrag bei der Schul­be­hörde stellt.

Wilhelm-Leuschner-Schule (WLS) profilieren!

Für den Besuch von Grund­schulen gelten Schul­be­zirke. Grund­schü­le­rinnen und Grund­schüler besu­chen in der Regel die öffent­liche Grund­schule, in deren Schul­be­zirk sie wohnen. Hinsicht­lich des Besuchs einer weiter führenden Schule (Klasse 5 ff.) bestehen für die Eltern Auswahlmöglichkeiten. 

Die Schulen sind gehalten ein deut­li­ches, attrak­tives Profil zu entwi­ckeln, so dass den unter­schied­li­chen Neigungen und Fähig­keiten der Schüler/​innen Rech­nung getragen werden kann. 

Schon seit vielen Jahren hat die Wilhelm-Leuschner-Schule das Ziel Ganz­tags­schule zu werden und entspre­chende Anträge gestellt. Auf dem Weg zu einer wirk­li­chen Ganz­tags­schule („Profil 3“) hat sie wich­tige Schritte zurück­ge­legt. Um das „Profil 3“ möglichst bald zu errei­chen braucht sie die Unter­stüt­zung von Land und Stadt, insbe­son­dere was die Zuwei­sung von Perso­nal­stellen angeht.

Über diese geplante Profi­lie­rung der WLS als Ganz­tags­schule hinaus sollte geprüft werden, ob die WLS wie andere Schulen auch ein deut­li­ches „fach­li­ches“ Profil entwi­ckeln könnte. So gibt es im Wies­ba­dener Stadt­ge­biet ein Gymna­sium und eine Real­schule mit „Sport­profil“, nicht aber eine Inte­grierte Gesamt­schule (IGS) mit solch einem Profil. 

Die WLS hätte für solch ein Profil die besten Voraus­set­zungen: Unmit­telbar angren­zend an das Schul­ge­lände mit schul­ei­gener Turn­halle und einem kleinen Sport­platz befindet sich eine große Sport­halle sowie das Hallenbad Kost­heim. In fußläu­figer Entfer­nung befinden sich die Bezirks­sport­an­lage Kastel sowie die Sport­an­lage der KFV 06, beide mit modernen Kunst­ra­sen­plätzen ausgestattet. 

Die WLS hat bereits eine Koope­ra­tion mit der Kasteler Ruder- und Kanu­ge­sell­schaft (KRKG), die in letzter Zeit weiter ausge­baut wurde. Die AKK-Stadt­teile haben eine ganze Reihe von Sport­ver­einen, die für weitere Koope­ra­tionen in Frage kommen und die Ange­bots­pa­lette erwei­tern könnten. Die WLS ist gera­dezu präde­sti­niert für ein Sportprofil.

Darüber hinaus sollte bedacht werden, welche enorme Wirkung Schulen (natür­lich auch Kinder­ta­ges­stätten und Kinder- und Jugend­zen­tren) in den gesamten Stadt­teil hinein haben, insbe­son­dere wenn die meisten ihrer Schüler/​innen im Stadt­teil wohnen.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge mit der WLS Kontakt aufnehmen um zu prüfen, ob die WLS zu einer IGS mit Sport-Profil entwi­ckelt werden kann, welche Voraus­set­zungen dafür gegeben sein müssten und wie die LH Wies­baden die WLS auf diesem Weg unter­stützen könnte, ggfs. welche finan­zi­ellen Mittel im städ­ti­schen Haus­halt dafür einge­stellt werden sollen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Gustav-Stresemann-Schule – Räumliche Perspektiven

Bei einem Orts­termin des Orts­bei­rates mit Fachäm­tern zur Verkehrs­si­tua­tion an der Gustav-Stre­se­mann-Schule wurde bekannt, dass voraus­sicht­lich in Kürze das Gebäude, das bislang als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt wird, frei werden wird.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat mitteilen,

  • ob und wenn ja, zu welchem Zeit­punkt das Gebäude auf dem Gelände der Gustav-Stre­se­mann-Schule, das bislang als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt wird, frei werden wird.
  • ob das Gebäude wieder als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt werden soll oder für schu­li­sche Zwecke (ggfs. nach Durch­füh­rung von Umbauten), z. B. für die „Betreu­ende Grund­schule“ an der Gustav-Stre­se­mann-Schule, genutzt werden könnte.
  • ob daran gedacht ist, ggfs. auch an Stelle dieses Gebäudes einen funk­tio­nalen Neubau zu errichten, der dann natür­lich noch besser für schu­li­sche Zwecke genutzt werden könnte, z. B. für die inklu­sive Beschu­lung von Kindern mit Beein­träch­ti­gungen in der Regel­schule in ihrem Wohngebiet.
  • falls perspek­ti­visch die/​der Hausmeister/​in nicht mehr auf dem Schul­ge­lände wohnen sollte, wie künftig die Vorteile der bishe­rigen Nutzung (schnelle Erreich­bar­keit des Haus­meis­ters, soziale Kontrolle des Schul­ge­ländes auch außer­halb des Schul­be­triebs, usw.) kompen­siert werden können.

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kostheim

Inklu­sive Beschu­lung von Schü­le­rinnen und Schü­lern aus Mainz-Kost­heim und ihre Auswir­kungen auf die örtli­chen Schulen

Nicht zuletzt durch die Verab­schie­dung einer UN-Konven­tion zur Durch­set­zung der Rechte von Menschen mit Beein­träch­ti­gungen und Behin­de­rungen und die im Grund­ge­setz und in der Hessi­schen Verfas­sung veran­kerten Grund­sätze besteht eine Pflicht der Gesell­schaft und der staat­li­chen Organe auch im Bildungs­be­reich, in Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und anderen Bildungs­ein­rich­tungen, die Inklu­sion zu verwirklichen.

Durch Ände­rung des Hessi­schen Schul­ge­setzes und die Verab­schie­dung einer „Verord­nung über Unter­richt, Erzie­hung und sonder­päd­ago­gi­sche Förde­rung von Schü­le­rinnen und Schü­lern mit Beein­träch­ti­gungen oder Behin­de­rungen (VOSB)“ wurden neue recht­liche Rahmen­be­din­gungen geschaffen.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat berichten:

  • 1.) Wie viele Schü­le­rinnen und Schüler mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­an­spruch aus Mainz-Kost­heim besu­chen im Schul­jahr 2012/​2013 welche Förder­schulen, wie viele werden (jeweils) inklusiv/​integriert in den Kost­heimer Grund­schulen, der Wilhelm-Leuschner-Schule bzw. (summa­risch) in anderen Regel­schulen beschult?
  • 2.) Welche Verän­de­rungen haben sich hinsicht­lich der Schü­ler­zahlen durch die neuen recht­li­chen Bestim­mungen im Hessi­schen Schul­ge­setz (HSchG) und in der VOSB im Vergleich zu den Schul­jahren 2010/​11 und 2011/​12 ergeben?
  • 3.) Welche Verän­de­rungen sind für die Entwick­lung der Schü­ler­zahlen für das nächste Schul­jahr und die folgenden Jahre zu erwarten?
  • 4.) Mit welchen Auswir­kungen auf die Kost­heimer Grund­schulen, die Wilhelm-Leuschner-Schule und die Albert-Schweitzer-Schule muss gerechnet werden?
  • 5.) Welcher Bedarf an zusätz­li­chen Räumen, bauli­chen Verän­de­rungen, Lehr­mit­teln, zusätz­li­chem Perso­nal­be­darf etc. wird voraus­sicht­lich entstehen und bedarf entspre­chender Planungen und Finanzmittel?

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kastel

Nicht zuletzt durch die Verab­schie­dung einer UN-Konven­tion zur Durch­set­zung der Rechte von Menschen mit Beein­träch­ti­gungen und Behin­de­rungen und die im Grund­ge­setz und in der Hessi­schen Verfas­sung veran­kerten Grund­sätze besteht eine Pflicht der Gesell­schaft und der staat­li­chen Organe auch im Bildungs­be­reich, in Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und anderen Bildungs­ein­rich­tungen, die Inklu­sion zu verwirklichen.

Durch Ände­rung des Hessi­schen Schul­ge­setzes und die Verab­schie­dung einer „Verord­nung über Unter­richt, Erzie­hung und sonder­päd­ago­gi­sche Förde­rung von Schü­le­rinnen und Schü­lern mit Beein­träch­ti­gungen oder Behin­de­rungen (VOSB)“ wurden neue recht­liche Rahmen­be­din­gungen geschaffen.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat berichten:

  • 1. Wie viele Schü­le­rinnen und Schüler mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­an­spruch aus Mainz-Kastel besu­chen im Schul­jahr 2012/​2013 welche Förder­schulen, wie viele werden (jeweils) inklusiv/​integriert in den beiden Kasteler Grund­schulen, der Wilhelm-Leuschner-Schule bzw. (summa­risch) in anderen Regel­schulen beschult?
  • 2. Welche Verän­de­rungen haben sich hinsicht­lich der Schü­ler­zahlen durch die neuen recht­li­chen Bestim­mungen im Hessi­schen Schul­ge­setz (HSchG) und in der VOSB im Vergleich zu den Schul­jahren 2010/​11 und 2011/​12 ergeben?
  • 3. Welche Verän­de­rungen sind für die Entwick­lung der Schü­ler­zahlen für das nächste Schul­jahr und die folgenden Jahre zu erwarten?
  • 4. Mit welchen Auswir­kungen auf die beiden Kasteler Grund­schulen, die Wilhelm-Leuschner-Schule und die Albert-Schweitzer-Schule muss gerechnet werden?
  • 5. Welcher Bedarf an zusätz­li­chen Räumen, bauli­chen Verän­de­rungen, Lehr­mit­teln, zusätz­li­chem Perso­nal­be­darf etc. wird voraus­sicht­lich entstehen und bedarf entspre­chender Planungen und Finanzmittel?

Beabsichtigte Baumfällungen auf Schulgeländen

Anfang September 2012 war der Presse zu entnehmen, dass 247 Bäume auf Schul­ge­lände, darunter auch in AKK, aus Gründen der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht gefällt werden sollen. Die zur Fällung vorge­se­henen Bäume wurden bislang nicht in das Baum­fäll­ka­taster der Stadt eingestellt.

Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge mitteilen, um welche Bäume es sich im Stadt­teil Mainz-Kastel bzw. in den AKK-Stadt­teilen handelt und welche Ursa­chen im Einzelnen es sind, die eine Verkehrs­ge­fähr­dung der betrof­fenen Bäume zur Folge hatten. Außerdem möge berichtet werden, ob es Alter­na­tiven zu den Fällungen gibt, z. B. durch Behand­lung der Bäume wie Schnittmaßnahmen.

Mainz-Kastel, 12.11.2012

Baumfällungen auf Schulgeländen

Im Zuge von Baum­pfle­ge­maß­nahmen auf Schul­ge­länden sollen ca. 247 Bäume aus Verkehrs­si­che­rungs­gründen gefällt werden.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bitte den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden zu berichten, um welche Bäume es sich auf Kost­heimer Schul­ge­lände handelt, wo diese stehen und um welche Schäden es sich im einzelnen handelt.

Abriss Schulgebäude in der Schulstraße

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten den Abriss des leer­ste­henden Schul­ge­bäudes in der Schul­straße zu veranlassen.

Begrün­dung:
Das sanie­rungs­be­dürf­tige Gebäude steht seit vielen Jahren leer und soll wegen der hohen Kosten nicht mehr saniert werden. Früher oder später wird ein Abriss schon aus Sicher­heits­gründen nötig sein.

Im kommenden Jahr werden im Schul­ge­bäude in der Schul­straße voraus­sicht­lich drei erste Klassen und eine Vorklasse unter­ge­bracht, darüber hinaus wird eine ganz­tä­gige Betreuung von Grund­schü­lern dort statt­finden. Die Schule hat damit einen viel höheren Frei­flä­chen­be­darf. Durch den Abriss könnte der Schulhof erheb­lich vergrö­ßert werden.

Darüber hinaus ist die derzei­tige Situa­tion sowohl für die Schul­kinder als auch für die Nach­bar­schaft unzu­mutbar: Regel­mäßig nutzen schul­fremde Personen nachts das Gelände, auch um in den dunklen Ecken ihre Notdurft zu verrichten.

Sachstandsbericht über die Gespräche zwischen der Stadt Wiesbaden und Mainz über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus AKK an Mainzer Gymnasien

Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird gebeten, dem Orts­beirat Auskunft zu geben, wie weit die Gespräche zwischen der Stadt Mainz und Wies­baden bezüg­lich der Aufnahme von Schü­le­rinnen und Schü­lern aus AKK an Mainzer Gymna­sien gediehen sind.

Insbe­son­dere inter­es­siert den Orts­beirat die Frage, ob die Darstel­lung in der Mainzer Presse, Verhand­lungen seien geschei­tert, nachdem sich Wies­baden gewei­gert habe, Ausgleichs­zah­lungen nach Mainz zu leisten, den Tatsa­chen entsprechen.

Begrün­dung: Gege­be­nen­falls mündlich.

Ergebnis:
Der Antrag wurde mit einen Antrag der FDP gebün­delt und anschlie­ßend einstimmig angenommen.