AUF AKK erwartet von Oberbürgermeister Sven Gerich eine Stellungnahme zum Workshop-Ergebnis

Im Hinblick auf die Meinungs­bil­dung in der Bürger­schaft über Neubau oder Sanie­rung der Bürger­häuser in Mainz-Kastel und Mainz-Kost­heim erwartet der AUF AKK jetzt eine klare Stel­lung­nahme des Ober­bür­ger­meis­ters der Stadt Wies­baden Sven Gerich. Sven Gerich ist zugleich zustän­diger Dezer­nent für die Bürger­häuser. „Uns ist bislang keine Reak­tion aus Wies­baden auf die Empfeh­lung des Work­shops zum Thema Bürger­häuser bekannt“, erklärte AUF-Spre­cher Frank Porten.

Im Work­shop, der sich bei mehreren Treffen mit der Frage Neubau oder Sanie­rung der Bürger­häuser beschäf­tigte, waren beide Vereins­ringe sowie alle Frak­tionen der beiden Orts­bei­räte vertreten. 

Auf Wunsch des Ober­bür­ger­meis­ters hatte der Work­shop eine Empfeh­lung zur Zukunft der Bürger­häuser erar­beitet, die bei den am Work­shop Betei­ligten aus beiden Stadt­teilen eine Mehr­heit fand. In dieser Empfeh­lung wurden konkrete Bedin­gungen für einen Neubau am jetzigen Gewer­be­standort des Unter­neh­mens Todte formu­liert: Für beide Stadt­teile soll ein verbind­li­ches Konzept für Erhal­tung und Entwick­lung der beiden gewach­senen Orts­kerne vorge­legt werden.

Sowohl in Kastel als auch in Kost­heim sollen Einrich­tungen, die bisher an den alten Stand­orten waren, im Orts­kern verbleiben. Nach Auffas­sung des Work­shops soll in Kastel sämt­li­chen Einrich­tungen, die sich derzeit im Kasteler Bürger­haus befinden, ein trag­bares Angebot für eine Unter­brin­gung in der Mainzer Straße oder in der unmit­tel­baren Umge­bung gemacht werden, um das dort vorhan­dene Zentrum zu stärken.

In Kost­heim müsse eine Lösung gesucht werden, die ermög­liche, dass mindes­tens sämt­liche Dauer­nutzer – dazu zählten neben der Stadt­teil­bi­blio­thek, dem Musik­verein Concordia und einer kleinen Nach­hil­fe­schule – am alten Standort zu trag­baren Bedin­gungen verbleiben. Darüber hinaus müssten weiterhin Räume bestehen, die eine soziale und kultu­relle Arbeit in Alt-Kost­heim ermög­li­chen. Auch ein freier Platz für Wochen­markt und Stadt­teil­feste soll erhalten bleiben.

„Können diese Bedin­gungen denn erfüllt werden? Wird sich der Ober­bür­ger­meister dafür einsetzen? Diese Fragen sollte uns Sven Gerich möglichst schnell beant­worten“, erklärte Porten. Er betonte, dass der Work­shop den Orts­bei­räten kein „grünes Licht für einen Neubau“ empfiehlt: „Es wurden konkrete Bedin­gungen für ein Ja zu einem Neubau formu­liert. Wenn es nicht klare Zusagen seitens des Ober­bür­ger­meis­ters und der Wies­ba­dener Rathaus­mehr­heit in Form von verbind­li­chen Erklä­rungen und Beschlüssen gibt, werden die AUF-Frak­tionen in den beiden Orts­bei­räten einem gemein­samen Neubau auf dem ins Auge gefassten Gelände nicht zustimmen.“

Weiter bat AUF-Spre­cher Porten den Ober­bür­ger­meister darum, einen Vorschlag zu machen, wie die Bürge­rinnen und Bürger aktiv an der Entwick­lung der weiteren Planungen für die Orts­kerne und den vorge­schla­genen Neubau betei­ligt werden könnten. „Bürger­be­tei­li­gung bedeutet mehr als nur infor­miert zu werden und ganz unver­bind­lich mal seine Meinung zu sagen.“ Gerade jetzt, wo in Wies­baden Leit­li­nien zur Bürger­be­tei­li­gung entwi­ckelt würden, biete sich ein konkreter Versuch in Kastel und Kost­heim an: „Aus solchen Erfah­rungen kann man doch lernen.“

Auf Kopf­schüt­teln stieß beim AUF die Umfra­ge­ak­tion der Kost­heimer CDU: „Wir fordern eine verbind­liche Bürger­be­tei­li­gung und keine vagen Meinungs­bilder, an die sich im Zwei­fels­fall keiner halten will“, sagte Porten. Schon die Frage­stel­lung sei ein Problem: „Man darf nur Ja oder Nein ankreuzen – als ob das so einfach wäre.“ Über die Inhalte der Beschluss­emp­feh­lung des Work­shops mit den Bedin­gungen für den Neubau würden die Bürger gar nicht erst infor­miert. Auch ihre Vorstel­lungen und Ideen fielen beim Kreuz­chen­ma­chen unter den Tisch. „Anstatt die Bürger­ver­samm­lung abzu­warten, wo sich alle infor­mieren und disku­tieren können, wird Stim­mung gegen einen Neubau gemacht und die wird gezielt abgefragt.“


Bürgerbeteiligung: Neubau oder Sanierung des Bürgerhauses

Antrag Nr. 17/2014 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 25. November 2014

Bürgerbeteiligung bei der Entscheidung über Neubau oder Sanierung des Bürgerhauses

Aufgrund des hohen Sanie­rungs- und Moder­ni­sie­rungs­be­darfs der Bürger­häuser von Mainz-Kastel und Mainz-Kost­heim in höherer Millionen-€-Höhe wird der Neubau eines gemein­samen Bürger­hauses für beide Stadt­teile erwogen.

Ober­bür­ger­meister Sven Gerich hat erklärt, dass die (gemein­same) Entschei­dung der beiden Orts­bei­räte für das weitere Vorgehen bindend ist.
Zur Prüfung der Alter­na­tiven und Entschei­dungs­fin­dung wurde ein nicht-öffent­lich tagender Work­shop einge­setzt, dem jeweils eine Vertre­tung der in beiden Orts­bei­räten vertre­tenen Frak­tionen und der beiden Vereins­ringe (insg. 11 Personen) ange­hört. Die Planung sieht vor, dass der Work­shop am 2. Dezember 2014 eine Empfeh­lung verabschiedet.

Ange­sichts der Bedeu­tung eines Bürger­hauses für die Bürger­schaft ist eine entspre­chende Bürger­be­tei­li­gung unver­zichtbar. Eine abschlie­ßende Beschluss­fas­sung der beiden Orts­bei­räte am 16. bzw. 17. Dezember 2014 ist deshalb nicht möglich.

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Beseitigung von Schadstoffen aus dem Bürgerhaus Kastel

Wohl schon seit einiger Zeit sind im Decken­be­reich des Unter­ge­schosses des Bürger­hauses Kastel Mine­ral­fa­ser­platten so beschä­digt, dass Mine­ral­fa­sern in die Raum­luft gelangen können.

Dieser Mangel wurde bislang nicht behoben. Mögli­cher­weise geht hiervon eine gesund­heit­liche Gefähr­dung aus, so dass unver­züg­li­ches Handeln ange­zeigt ist.

Obwohl die Proble­matik der PCB-Belas­tung von öffent­li­chen Gebäuden, die in den 60er- und 70er-Jahren errichtet wurden, seit Jahr­zehnten bekannt ist und immer wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht wurde, finden bis in die jüngste Vergan­gen­heit „Entde­ckungen“ von PCB statt. So wurde im Früh­jahr 2003 im Bürger­haus Erben­heim eine PCB-Raum­luft­be­las­tung von 3.780 ng/​m³ fest­ge­stellt, was nach den hessi­schen PCB-Richt­li­nien die Notwen­dig­keit sofor­tiger Schlie­ßung und Sanie­rung einer solchen Räum­lich­keit erfordert.

Einer Antwort des Magis­trats vom 10. Oktober 2013 auf eine Frage des Stadt­ver­ord­neten Hartmut Bohrer (Frage Nr. 178) ist zu entnehmen, dass „Schad­stoff­un­ter­su­chungen immer dann durch­ge­führt“ werden, „wenn größere Bau- oder Sanie­rungs­maß­nahmen beab­sich­tigt sind.

Wie das zustän­dige Fachamt mitteilte, sind zumin­dest Sanie­rungs­maß­nahmen hinsicht­lich der Toilet­ten­an­lagen des Bürger­hauses beabsichtigt.

Der Magis­trat möge unver­züg­lich dafür sorgen, dass die mangel­haften Mine­ral­fa­ser­de­cken­platten im Bürger­haus Kastel besei­tigt werden und sicher­stellen, dass von im Bürger­haus vorhan­denen Bauma­te­ria­lien keine Gefähr­dungen für die Nutzer/​innen ausgehen.

Der Magis­trat möge im Bürger­haus Kastel PCB-Messungen vornehmen, um Gefähr­dungen für Besucher/​innen des Bürger­hauses auszu­schließen, und das Ergebnis der Messungen sowie ggfs. vorhan­dene ältere Mess­ergeb­nisse dem Orts­beirat übermitteln.

Mainz-Kastel, 14.11.2013

Haushaltsmittel Sanierung Maarauebad

Der Orts­beirat Mainz-Kastel erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, dass die im Haus­halts­plan „AKK“ für 2004 vorge­se­henen Mittel von 100.000 € auch umge­hend für den im Haus­halts­plan vorge­se­henen Zweck – Erstel­lung einer Planungs­studie für die Sanie­rung Freibad Maaraue – verwendet werden.

Begrün­dung:
Die unter der Haus­halts­stelle „AKK“ 7.5710.940000.7 einge­stellten Mittel sollen für ein Gutachten zum Betrieb einer Bäder­ge­sell­schaft zweck­ent­fremdet werden. Wenn Objekte aber nicht saniert werden (siehe Dekan-Bangert-Heim), steht zu befürchten, dass sie geschlossen, abge­rissen oder verkauft werden.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Zukunft des Bangert-Heimes und der Altenwohnanlage der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH

Der Orts­beirat Mainz-Kastel fordert den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden auf, im Nach­trag zur „Bürger­infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung“ zum Dekan-Walter-Bangert-Heim am 28. April 2005 unter Leitung des Sozi­al­de­zer­nenten Herrn Hessen­auer folgende noch offen geblie­bene Fragen zu beantworten:

  • 1. In welcher Höhe wurden in den Geschäfts­jahren 1995 bis 2004 Inves­ti­ons­rück­lagen für das Bangert-Heim gebildet, und welche Inves­ti­ons­maß­nahmen wurden mit diesen Mitteln in welcher Höhe vorgenommen?
  • 2. Gibt es Gutachten über erfor­der­liche Sanie­rungs­maß­nahmen? Wenn ja, wo können diese einge­sehen werden?
  • 3. Inwie­weit wider­spricht die gegen­wär­tige Bausub­stanz des Bangert-Heimes (z.B. Decken­höhe) den Vorschriften zum Betrieb eines Alten­heimes oder Pflegeheimes?
  • 4. Welche Auflagen zur Weiter­füh­rung des Heimes wurden wann von der Heim­auf­sicht aufer­legt? Wurden diese Auflagen erfüllt? Wenn nicht, warum nicht?
  • 5. Welche fach­lich quali­fi­zierten Alter­na­tiv­kon­zepte wurden zur Weiter­füh­rung, Neukon­zep­tion oder Veräu­ße­rung des Bangert-Heimes erstellt? Wenn ja, von wem und wo können diese Konzepte einge­sehen werden?
  • 6. Ist bereits ein Investor in Aussicht, der das betrof­fene Areal über­nehmen möchte? Mit oder ohne Altenwohnanlage?
  • 7. Was soll nach Schlie­ßung des Bangert-Heimes mit dem Alten- und Pfle­ge­heim, mit dem Verwal­tungs­ge­bäude (einschließ­lich der beiden Wohnungen) und der Alten­wohn­an­lage geschehen?
  • 8. Welchen Anteil hält gegen­wärtig die städ­ti­sche Alten­hilfe Wies­baden GmbH an der Alten- und Pfle­ge­heim AKK gemein­nüt­zige GmbH?
  • 9. Wer sind die derzei­tigen Mitglieder des Verwal­tungs­rates der Alten- und Pfle­ge­heim AKK gemein­nüt­zige GmbH?
  • 10. Zu welchem Zeit­punkt ist mit der Eröff­nung des Pfle­ge­heims von EVIM am Floß­hafen zu rechnen? Wann stehen die Kondi­tionen für eine Aufnahme (Höhe des monat­li­chen Entgeldes, Leis­tungen des Heimes, Aufnah­me­vor­aus­set­zungen etc.) fest?
  • 11. Zu welchem Zeit­punkt ist mit der Schlie­ßung des Bangert-Heimes zu rechnen?
  • 12. Ist sicher gestellt, dass die Bewohner/​innen des Bangert-Heimes bevor­zugt in das neue örtliche Pfle­ge­heim (von EVIM) aufge­nommen werden?
  • 13. Sind zwischen der Landes­haupt­stadt Wies­baden bzw. der Alten- und Pfle­ge­heim AKK gemein­nüt­zige GmbH und EVIM Verein­ba­rungen getroffen und vertrag­lich abge­si­chert worden?
  • 14. Wie kann sicher gestellt werden, dass die Bewohner/​innen der Alten­wohn­an­lage wie bisher auch künftig an den Veran­stal­tungen für die Bewohner/​innen des örtli­chen Pfle­ge­heims teil­nehmen können (z.B. Gottes­dienste, Beschäf­ti­gungs­an­ge­bote, Fast­nachts­ver­an­stal­tungen, Weih­nachts­feiern, gemein­same Ausflüge usw.)?
  • 15. Kann zuge­si­chert werden, dass die Zube­rei­tung, Ausgabe und gemein­same Einnahme von Mahl­zeiten für Bewohner/​innen der Alten­wohn­an­lage wie bisher „stationär“ in den Räumen des Bangert-Heimes erfolgt? Falls dies nicht möglich sein sollte, stehen in der Alten­wohn­an­lage oder in unmit­tel­barer Nähe Räume zur Verfü­gung, die dies ermög­li­chen? Wie ist die hierfür auf der Veran­stal­tung am 28. April 2005 gege­bene Zusi­che­rung von Herrn Pfeifer (EVIM) zu bewerten?
  • 16. Wird der Haus­meister der Alten­wohn­an­lage auch künftig unter den selben Bedin­gungen wie gegen­wärtig für die Alten­wohn­an­lage tätig sein?
  • 17. Wieviele Beschäf­tigte mit welchen Aufgaben sind gegen­wärtig noch im Bangert-Heim als Mitarbeiter/​innen der Alten- und Pfle­ge­heim AKK gemein­nüt­zige GmbH tätig? Wieviele Mitarbeiter/​innen anderer Einrich­tungen bzw. Firmen sind gegen­wärtig im Bangert-Heim mit welchen Aufgaben beschäftigt?
  • 18. Wie sieht die Arbeits­platz­ga­rantie für die Mitarbeiter/​innen des Bangert-Heimes aus? Ist alter­nativ ein Sozi­al­plan erstellt?
  • 19. Für wieviele Beschäf­tigte mit welchen Aufgaben kann eine Über­nahme ins neue Pfle­ge­heim von EVIM am Floß­hafen zuge­si­chert werden? Für wieviele Beschäf­tigte können vergleich­bare Stellen in städ­ti­schen Einrich­tungen ange­boten werden? In welchen städ­ti­schen Einrich­tungen wird dies geschehen?
  • 20. Wie ist gewähr­leistet, dass der Heim­beirat zeitnah und umfas­send in Kenntnis gesetzt wird über alle Fakten und Entwick­lungen, von denen die Bewohner/​innen des Bangert-Heimes bzw. die künf­tigen Bewohner/​innen des EVIM-Heimes betroffen sind bzw. sein könnten? Wie wird der Heim­beirat in die Vorbe­rei­tung von dies­be­züg­li­chen Entschei­dungen einbezogen?
  • 21. Inwie­weit werden die Orts­bei­räte AKK künftig in die Bera­tungen und Entschei­dungen der städ­ti­schen Körper­schaften einbezogen?

Der Antrag wurde mit 10 JA-Stimmen ange­nommen, bei Enthal­tung von Herrn Krone und Frau Schade (CDU).

Die Antworten von Stadtrat Hessen­auer können sie hier nach­lesen (PDF-Datei).

Zukunft des Bangert-Heimes und der Altenwohnanlage der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim fordert den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden auf, im Nach­trag zur „Bürger­infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung“ zum Dekan-Walter-Bangert-Heim am 28. April 2005 unter Leitung des Sozi­al­de­zer­nenten Herrn Hessen­auer, folgende noch offen geblie­bene Fragen zu beantworten:

  • 1. In welcher Höhe wurden in den Geschäfts­jahren 1995 bis 2004 Inves­ti­ons­rück­lagen für das Bangert-Heim gebildet und welche Inves­ti­ons­maß­nahmen wurden mit diesen Mitteln in welcher Höhe vorgenommen?
  • 2. Gibt es Gutachten über erfor­der­liche Sanie­rungs­maß­nahmen? Wenn ja, wo können diese einge­sehen werden?
  • 3. Inwie­weit wider­spricht die gegen­wär­tige Bausub­stanz des Bangert-Heimes (z.B. Decken­höhe) den Vorschriften zum Betrieb eines Alten­heimes oder Pflegeheimes?
  • 4. Wann und welche Auflagen wurden von der Heim­auf­sicht zur Weiter­füh­rung des Heimes aufer­legt? Wurden diese Auflagen erfüllt? Wenn nicht, warum nicht?
  • 5. Welche fach­lich quali­fi­zierten Alter­na­tiv­kon­zepte wurden zur Weiter­füh­rung, Neukon­zep­tion oder Veräu­ße­rung des Bangert-Heimes erstellt? Wenn ja, von wem und wo können diese Konzepte einge­sehen werden?
  • 6. Ist bereits ein Investor in Aussicht, der das betrof­fene Areal über­nehmen möchte? Mit oder ohne Altenwohnanlage?
  • 7. Was soll nach Schlie­ßung des Bangert-Heimes mit dem Alten- und Pfle­ge­heim, mit dem Verwal­tungs­ge­bäude (einschließ­lich der beiden Wohnungen) und der Alten­wohn­an­lage geschehen?
  • 8. Welchen Anteil hält gegen­wärtig die städ­ti­sche Alten­hilfe Wies­baden GmbH an der Alten- und Pfle­ge­heim AKK gemein­nüt­zige GmbH?
  • 9. Wer sind die derzei­tigen Mitglieder des Verwal­tungs­rates der Alten- und Pfle­ge­heim AKK gemein­nüt­zige GmbH?
  • 10. Zu welchem Zeit­punkt ist mit der Eröff­nung des Pfle­ge­heims von EVIM am Floß­hafen zu rechnen? Bis wann stehen die Kondi­tionen für eine Aufnahme (z.B. Höhe des monat­li­chen Entgeldes, Leis­tungen des Heimes, Aufnah­me­vor­aus­set­zungen etc.) fest?
  • 11. Zu welchem Zeit­punkt ist mit der Schlie­ßung des Bangert-Heimes zu rechnen?
  • 12. Ist sicher gestellt, dass die Bewohner/​innen des Bangert-Heimes bevor­zugt in das neue örtliche Pfle­ge­heim (von EVIM) aufge­nommen werden?
  • 13. Sind zwischen der Landes­haupt­stadt Wies­baden bzw. der Alten- und Pfle­ge­heim AKK gemein­nüt­zige GmbH und EVIM Verein­ba­rungen getroffen und vertrag­lich abge­si­chert worden?
  • 14. Wie kann sicher gestellt werden, dass die Bewohner/​innen der Alten­wohn­an­lage wie bisher auch künftig an den Veran­stal­tungen für die Bewohner/​innen des örtli­chen Pfle­ge­heims teil­nehmen können (z.B. Gottes­dienste, Beschäf­ti­gungs­an­ge­bote, Fast­nachts­ver­an­stal­tungen, Weih­nachts­feiern, gemein­same Ausflüge usw.)?
  • 15. Kann zuge­si­chert werden, dass die Zube­rei­tung, Ausgabe und gemein­same Einnahme von Mahl­zeiten für Bewohner/​innen der Alten­wohn­an­lage wie bisher „stationär“ in den Räumen des Bangert-Heimes erfolgt? Falls dies nicht möglich sein sollte, stehen in der Alten­wohn­an­lage oder in unmit­tel­barer Nähe Räume zur Verfü­gung, die dies ermög­li­chen? Wie ist die hierfür auf der Veran­stal­tung am 28. April 2005 gege­bene Zusi­che­rung von Herrn Pfeifer (EVIM) zu bewerten?
  • 16. Wird der Haus­meister der Alten­wohn­an­lage auch künftig unter den selben Bedin­gungen wie gegen­wärtig für die Alten­wohn­an­lage tätig sein?
  • 17. Wieviele Beschäf­tigte mit welchen Aufgaben sind gegen­wärtig noch im Bangert-Heim als Mitarbeiter/​innen der Alten- und Pfle­ge­heim AKK gemein­nüt­zige GmbH tätig? Wieviele Mitarbeiter/​innen anderer Einrich­tungen bzw. Firmen sind gegen­wärtig im Bangert-Heim mit welchen Aufgaben beschäftigt?
  • 18. Wie sieht die Arbeits­platz­ga­rantie für die Mitarbeiter/​innen des Bangert-Heimes aus? Ist alter­nativ ein Sozi­al­plan erstellt?
  • 19. Für wieviele Beschäf­tigte mit welchen Aufgaben kann eine Über­nahme ins neue Pfle­ge­heim von EVIM am Floß­hafen zuge­si­chert werden? Für wieviele Beschäf­tigte können vergleich­bare Stellen in städ­ti­schen Einrich­tungen ange­boten werden? In welchen städ­ti­schen Einrich­tungen wird dies sein?
  • 20. Wie ist gewähr­leistet, dass der Heim­beirat zeitnah und umfas­send in Kenntnis gesetzt wird über alle Fakten und Entwick­lungen, von denen die Bewohner/​innen des Bangert-Heimes bzw. die künf­tigen Bewohner/​innen des EVIM-Heimes betroffen sind bzw. sein könnten? Wie wird der Heim­beirat in die Vorbe­rei­tung von dies­be­züg­li­chen Entschei­dungen einbezogen?
  • 21. Inwie­weit werden die Orts­bei­räte AKK künftig in die Bera­tungen und Entschei­dungen der städ­ti­schen Körper­schaften einbezogen?

Antrags­gemäß einstimmig angenommen.