Zusätzliche Wohnbauflächenpotenziale

Antrag Nr. 02/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 11. Februar 2020

Zusätzliche Wohnbauflächenpotenziale

In einer aktu­ellen Aufstel­lung des Magis­trats (Stand 01.10.2019) werden neue und zusätz­liche Wohn­bau­flä­chen­po­ten­ziale (z. B. ohne „Kastel Housing“, „Kastel Storage Station“, deren Frei­gabe seitens der US-Armee bekannt­lich mehr­fach für 2022 ange­kün­digt wurde, sowie ohne die für 2028 als bezugs­fertig geplanten Wohn­bauten im „Ostfeld“ am Fort Biehler) in einer Größen­ord­nung von rund 2.250 Wohn­ein­heiten (WE) stadt­weit aufgelistet.

In dieser Auflis­tung werden neben „Helling­höfe“ mit ca. 180 WE und „Ehem. Auto­haus Karl und Co.“ mit ca. 120 WE auch „Erwei­te­rung Kraut­gärten, Kastel ca. 220 WE“ sowie „Poten­zi­al­raum Rampen­straße (incl. Wies­ba­dener Straße 26), Kastel ca. 100 WE“ genannt. Auch im aktu­ellen „Geneh­mi­gungs­er­lass Teil­fort­schrei­bung Schul­ent­wick­lungs­plan (SEP) 2018“ wird die Notwen­dig­keit der „Errich­tung einer vier­zü­gigen Grund­schule anstelle der bishe­rigen Außen­stelle Kastel Housing“ u.a. mit einem neuen „Sied­lungs­ge­biet“ „Rampen­straße“ begründet. Bislang wurde der Orts­beirat Mainz-Kastel weder über Planungen zu einem „Sied­lungs­ge­biet Rampen­straße“ noch über eine geplante Erwei­te­rung des Wohn­ge­biets Kraut­gärten informiert.

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Schulen und Kindertagesstätten in Mainz-Kastel

Antrag Nr. 01/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 19. Januar 2016

Entwick­lung der Schulen und Kinder­ta­ges­stätten in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge mitteilen,

  • 1. welche Maßnahmen einge­leitet wurden, um die absehbar notwen­digen Kapa­zi­täts­er­wei­te­rungen an Kinder­ta­ges­stätten und Schulen im Orts­be­zirk Mainz-Kastel bzw. in den AKK-Stadt­teilen zu erreichen,
  • 2. welche Maßnahmen für den Ausbau von Frei­zeit­ein­rich­tungen und die Unter­stüt­zung von ehren­amt­lich tätigen Personen, insbe­son­dere orts­an­säs­sigen Vereinen, und für das Kinder- und Jugend­zen­trum AKK geplant sind,
  • 3. wie der aktu­elle Sach­stand und der weitere Zeit­plan hinsicht­lich der Nutzung der ehema­ligen Haus­meis­ter­woh­nung auf dem Gelände der Gustav-Stre­se­mann-Schule ist,
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Gemeinsame Verantwortung für Flüchtlinge – von Anfang an!

Dring­lich­keits­an­trag zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 6. Oktober 2015

Gemeinsame Verantwortung für Flüchtlinge – von Anfang an!

Der Magis­trat möge folgende Fragen beantworten:

  • 1. Inwie­weit ist die Nutzung von (leer stehenden) Büro­ge­bäuden, insbe­son­dere in Gewer­be­ge­bieten, zu Wohn­zwe­cken zulässig?
  • 2. Gibt es seitens des Magis­trats bzw. seitens der Verwal­tung Über­le­gungen, ob – ange­sichts der sich entwi­ckelnden Not an preis­güns­tigem Wohn­raum – Teile des bishe­rigen Gewer­be­ge­biets Petersweg – insbe­son­dere im bislang noch weit­ge­hend unbe­bauten Bereich Petersweg Ost – für Zwecke des Wohnungs­baus umge­widmet werden? 
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Übertragung der Mietobjekte Petersweg 1, 3 und 5 und In der Witz 20

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge die Sitzungs­vor­lage 12-V-80-2320 „Über­tra­gung der Miet­ob­jekte Petersweg 1, 3 und 5 und In der Witz 20, Gemar­kung Mainz-Kastel an die Gemein­nüt­zige Wohnungs­ge­sell­schaft Wies­baden“ dem Orts­beirat zur Bera­tung und Beschluss­fas­sung übermitteln.

Begrün­dung:
Bei den genannten Objekten handelt es sich um Eigentum der Landes­haupt­stadt Wies­baden. Die Objekte im Petersweg umfassen neben Wohnungen auch die Außen­stelle einer Kinder­ta­ges­stätte. Das Objekt In der Witz 20 grenzt an die Frei­wil­lige Feuer­wehr Mainz-Kastel und ist von daher von beson­derem Inter­esse, was die Nutzung betrifft. 

Außerdem grenzt es an das Gelände „Kastel Storage Station“, um dessen Frei­gabe für zivile Nutzung der Orts­beirat seit Jahren bemüht ist und dessen Räumung mitt­ler­weile im Gespräch ist. Die Nicht-Betei­li­gung des Orts­bei­rates stellte nach unserer Auffas­sung einen Verstoß gegen die Betei­li­gungs­richt­li­nien dar.

Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Sachstandsbericht Kindertagesstätten in Mainz-Kostheim

Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird gebeten, dem Orts­beirat zu berichten, ob und wie sich die Erhö­hung der Beiträge für die Kinder­be­treuung bisher auf die Anmel­de­zahlen in den Kost­heimer Einrich­tungen ausge­wirkt hat.

Begrün­dung: Gege­be­nen­falls mündlich.

Ergebnis: Am 28.03.2012 vertagt. Am 12.04.2012, in ergänzter Fassung, angenommen.

Reaktionen auf Gebührenerhöhungen bei öffentlichen Kindereinrichtungen

Zum 1. Januar 2012 wurden die Gebühren bei den Kinder­ta­ges­stätten und in den Einrich­tungen der Grund­schul­kin­der­be­treuung zum Teil dras­tisch erhöht. Für die Betreuung an den Grund­schulen am Nach­mittag in der „Betreu­enden Grund­schule“, die bislang kosten­frei war, ist seit 1. Januar 2012 ein monat­li­cher Betrag von 160 Euro (also im Jahr 1.920 Euro) fällig. Hat eine Familie zwei Kinder in dieser Betreu­ungs­form, zahlt sie dafür fast 3.000 Euro im Jahr.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel hält gerade ange­sichts der Einkom­mens­ver­hält­nisse vieler Fami­lien im Stadt­teil die zum 1. Januar 2012 für den Bereich Kinder­be­treuung fest­ge­setzten Gebühren für sozial-, fami­lien- und bildungs­po­li­tisch falsch. Er fordert den Magis­trat auf unver­züg­lich die Rück­nahme dieser Gebüh­ren­er­hö­hungen zu veranlassen.

Der Magis­trat möge (diffe­ren­ziert nach den Grund­schulen und Kinder­ta­ges­stätten in AKK) berichten

  • wie viele Eltern gegen die bei städ­ti­schen Einrich­tungen erho­benen neuen Gebühren Wider­spruch einge­legt oder andere juris­ti­sche Schritte unter­nommen oder ange­kün­digt haben.
  • wie viele Eltern ihre Kinder aus der Betreuung abge­meldet oder auf eine Halb­ta­ges­be­treuung umge­meldet haben.
  • für welchen Zeit­punkt die Einrich­tungen der freien Träger und (Eltern-)Vereine die Umset­zung der Gebüh­ren­er­hö­hungen planen.
  • wie hoch der Anteil an Kindern ist, die voraus­sicht­lich vom Beitrag befreit sind, weil sie bereits in Armut leben.

Geschwindigkeitskontrolle im Petersweg, Bereich Kindergarten

Der Orts­beirat Mainz-Kastel erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden eine Über­prü­fung, ob als Ergän­zung zur Geschwin­dig­keits-Kontrolle im Petersweg, Bereich Kinder­garten, das Gefah­ren­zei­chen Nr. 136 „Kinder“ (STVO § 40) aufge­stellt werden kann.

Begrün­dung:
Der zusätz­liche Hinweis auf Kinder ist geeignet, die Aufmerk­sam­keit der Auto­fahrer zu erhöhen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.