Antrag Nr. 04/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Amöneburg am Dienstag, 15. Juni 2021
Zweckentfremdung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge
Die Zweckentfremdung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge stellt einen Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften dar und erfüllt zugleich den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
Broschüre des Bauaufsichtsamtes Wiesbaden, 2020
Die maßgeblichen Rechtsvorschriften sind:
- Hessische Bauordnung (HBO)
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung – GaVO)
- Satzung über Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung)