Mit der Frage, ob Ronny Maritzen – Ortsbeiratsmitglied in Kastel und Stadtverordneter in Wiesbaden – zu Recht bei der Beratung und Beschlussfassung zur Satzung der geplanten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Ostfeld ausgeschlossen wurde, soll sich nun das Verwaltungsgericht in Wiesbaden befassen. Maritzen, er gehört dem AUF AKK und den Grünen an, hat Klage eingereicht.
Der Grund für seinen Rausschmiss aus den Sitzungen: Das Rechtsamt der Stadt behauptet einen Interessenwiderstreit nach Paragraf 25 der Hessischen Gemeindeordnung. Die sieht vor, gewählte Vertreter aus den Beratungen auszuschließen, wenn sie einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil haben.
„Die juristische Frage ist, ob ich im Sinne des Paragrafen 25 HGO betroffen bin, also ob ich im Hinblick auf die Entscheidung zum Ostfeld einen direkten persönlichen Vor- oder Nachteil haben könnte.“ Den sieht Maritzen nicht: „Ich bin kein Grundstückseigentümer am Fort Biehler. Ich kann weder vom Ostfeld wirtschaftlich profitieren, noch kann ich persönlich finanzielle Nachteile davon haben.“
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