Gemeinsamer Antrag von AUF und SPD zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Donnerstag, 10. September 2026
Zukunft der gemeinsamen Ortsverwaltung Kastel/Kostheim: Arbeitsplätze und Bürgerservice vor Ort sichern (AUF und SPD)
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- 1.) Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat spätestens bis zum 31. Oktober 2026 und vor weiteren organisatorischen, personellen oder räumlichen Entscheidungen, die den Standort Kastel/Kostheim betreffen, schriftlich über die Einrichtung des neuen Stadtamtes und die damit verbundene Neuordnung der Ortsverwaltungen zu berichten.
Der Bericht soll insbesondere darlegen:
- a) welche Beschlüsse bereits vorliegen, welche Ziele und messbaren Verbesserungen mit der Neuordnung erreicht werden sollen, welche Entscheidungen noch offen sind und welcher Zeitplan gilt;
- b) welche Organisationsstruktur vorgesehen ist, welche Aufgaben künftig zentral beziehungsweise weiterhin am gemeinsamen Standort Kastel/Kostheim wahrgenommen werden sollen und ob Veränderungen bei der Nutzung des Gebäudes am St.-Veiter-Platz 1 geplant sind;
- c) wer die politische und administrative Verantwortung trägt und wer künftig über Organisation, Personal, Einsatzorte, Öffnungszeiten, Dienstleistungen und Gebäude entscheidet. Die Zuständigkeiten sollen übersichtlich dargestellt werden;
- d) wie viele Stellen und Beschäftigte derzeit dem Standort Kastel/Kostheim organisatorisch und tatsächlich zugeordnet sind, welche Besetzung, Aufgabenverteilung und Arbeitsorte künftig vorgesehen sind und welche Folgen sich daraus für das örtliche Team, die Servicezeiten, die Dienstleistungen, die Leitungsaufgaben und die Betreuung der Ortsbeiräte ergeben;
- e) wie die persönliche Erreichbarkeit insbesondere für Menschen gesichert werden soll, die digitale Verwaltungsangebote nicht selbstständig nutzen können oder wollen, und ob ausgeschlossen werden kann, dass die Neuorganisation sowie Homeoffice, mobiles Arbeiten, Desksharing und die Reduzierung von Büroflächen mittel- oder langfristig zu weniger Personal, Öffnungszeiten oder Dienstleistungen vor Ort führen;
- f) auf welchen Daten und Untersuchungen die Planung beruht, welche Einsparziele und Alternativen geprüft wurden und wie Beschäftigte, Personalvertretungen, Ortsbeiräte und Bürgerschaft bisher beteiligt wurden und künftig beteiligt werden sollen.
- 2. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Arbeitsplätze und die personelle Präsenz am gemeinsamen Standort Kastel/Kostheim zu sichern. Er widerspricht einer organisatorischen Aufspaltung des örtlichen Teams, wenn dadurch Beschäftigte, Entscheidungsmöglichkeiten oder Arbeitsplätze schrittweise aus der Ortsverwaltung herausgelöst werden. Veränderte oder zusätzliche Aufgaben der Beschäftigten bleiben ausdrücklich möglich.
- 3. Der Magistrat wird gebeten, bis zur Vorlage und Beratung des Berichts keine schwer rückgängig zu machenden Entscheidungen zu treffen, die Arbeitsplätze, Dienstleistungen, Servicezeiten oder die Nutzung des Standorts am St.-Veiter-Platz 1 einschränken.
- 4. Der Magistrat wird gebeten, auch ein Modell zu prüfen, das gemeinsame fachliche Standards und zentrale Hintergrunddienste mit einer verlässlich ausgestatteten örtlichen Anlaufstelle verbindet. Dazu gehören insbesondere:
- verbindliche Mindeststandards für persönliche Erreichbarkeit und Servicezeiten;
- ein festes Team und klar benannte Verantwortlichkeiten vor Ort;
- Unterstützung bei digitalen Verwaltungswegen und eine Lotsenfunktion, die Anliegen klärt und Menschen über Zuständigkeitsgrenzen hinweg begleitet.
- 5. Der Ortsbeirat Mainz-Kastel ist vor der Festlegung der künftigen Struktur frühzeitig in deren Entwicklung und Bewertung einzubeziehen. Da die Ortsverwaltung beide Stadtteile betreut, soll der Magistrat zugleich eine abgestimmte Beteiligung der Ortsbeiräte Kastel und Kostheim ermöglichen. Dabei soll auch geprüft werden, ob der Standort am St.-Veiter-Platz 1 als Modell für eine moderne, digital unterstützte und zugleich persönlich erreichbare Verwaltung vor Ort dienen kann.
Begründung:
Nach den bisherigen Planungen sollen die bürgerservicenahen Bereiche des Ordnungsamtes zum 1. September 2026 in einem neuen Stadtamt gebündelt werden. Bis zum Jahresende sollen zudem Beschäftigte aus dem Melde- und Personenstandswesen der Ortsverwaltungen organisatorisch in diese neue Einheit überführt werden. Die Leitungen der Wiesbadener Ortsverwaltungen und die Amtsleitung des Hauptamtes warnen vor erheblichen Folgen für Personal, örtliche Teams, Öffnungszeiten und Dienstleistungen.
Die bisherige Organisation verbindet einheitliche fachliche Standards mit eingespielten Teams, kurzen Abstimmungswegen und persönlicher Erreichbarkeit. Kastel und Kostheim werden von
einer gemeinsamen Ortsverwaltung am St.-Veiter-Platz 1 betreut. Veränderungen an diesem Standort betreffen daher beide Stadtteile. Für die Einwohnerinnen und Einwohner aus Mainz-
Kastel kommt hinzu, dass sich die Ortsverwaltung nicht im eigenen Stadtteil befindet.
Digitalisierung, Homeoffice, mobiles Arbeiten und eine bessere Nutzung städtischer Büroflächen können die Verwaltung verbessern. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Personal und Dienstleistungen schrittweise aus den Stadtteilen abgezogen werden. Die Aussage, Schließungen seien derzeit nicht beabsichtigt, schafft noch keine verlässliche Perspektive für Personal, Öffnungszeiten und Bürgerservice.
Eine moderne Arbeitsteilung kann zentrale und digitale Strukturen mit festen Teams, persönlicher Erreichbarkeit und neuen Aufgaben vor Ort verbinden. Entscheidend ist, was für die Menschen und die Beschäftigten tatsächlich besser wird.
Digitalisierung darf die Wege innerhalb der Verwaltung verkürzen. Sie darf nicht die Wege der Menschen zur Verwaltung verlängern.
Mainz-Kastel, 30.08.2026
AUF Mainz-Kastel
Ronny Maritzen
SPD Fraktion
Bastian Hans