Neuer Flächennutzungsplan – Fläche hinter dem Wohngebiet im Sampel

Neuer Flächennutzungsplan – Fläche hinter dem Wohngebiet im Sampel

Antrag Nr. 27/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 12. August 2026

Neuer Flächennutzungsplan – Fläche hinter dem Wohngebiet im Sampel

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird – im Zusam­men­hang mit dem neuen Flächen­nut­zungs­plan – um Auskunft zu einer Fläche am Rand des Wohn­ge­biets „Im Sampel“ in Mainz-Kost­heim gebeten.

Im Vorent­wurf für den neuen Flächen­nut­zungs­plan ist eine Fläche zwischen Mitt­lerem Sampelweg und Bahn­gleisen, südlich des Neubaus der Albert-Schweizer-Schule, als „Gemein­be­darfs­fläche Schule – Bestand“ ausgewiesen.

Dies steht im Wider­spruch zum bestehenden Flächen­nut­zungs­plan, der diese Fläche als „Grün­fläche – Planung, Grün­an­lage z.T. mit Frei­zeit­ein­rich­tungen“ ausweist. Im Vorent­wurf zum Land­schafts­plan ist diese Fläche als „Wohnungs­ferner Garten – Bestand“ angegeben.

Dieser Wider­spruch ist aufzu­klären, und zwar vor Verab­schie­dung des Flächen­nut­zungs­plans. Darüber hinaus ist dem Orts­beirat nicht klar, welche Schule dort perspek­ti­visch gebaut werden könnte.

Im Anhang sind Karten­aus­schnitte beigefügt.

Begrün­dung:
Eine Ände­rung für diese Fläche ist in der Begrün­dung zum Flächen­nut­zungs­plan nicht ange­geben und eine entspre­chende Diskus­sion der Fläche im land­schafts­pla­ne­ri­schen Inte­gra­ti­ons­bei­trag fehlt.

Mainz-Kost­heim, 2. August 2026
gez. Philipp Pfef­fer­korn
– Frak­ti­ons­spre­cher –

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