Klare Parkregelungen zum Schutz von Fuß- und Radverkehr

Antrag Nr. 02/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Amöneburg am Dienstag, 25. August 2026

Klare Parkregelungen zum Schutz von Fuß- und Radverkehr in der Wiesbadener Landstraße (AUF)

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, den ruhenden Verkehr in der Wies­ba­dener Land­straße, auf der Seite der unge­raden Haus­num­mern also Nr. 29 bis Nr. 3, zwischen der Bushal­te­stelle Dycker­hoff­straße und der Grenze zu Mainz-Kastel neu zu ordnen. Die in diesem Rahmen zu erstel­lende Planung soll dem Orts­beirat zur weiteren Bera­tung vorge­legt werden.

Ziel ist es, rechts­si­chere und für alle Verkehrs­teil­nehmer nach­voll­zieh­bare Rege­lungen des ruhenden Verkehrs zu schaffen und bestehende Unklar­heiten hinsicht­lich zuläs­siger Park­flä­chen zu besei­tigen. Durch eine Markie­rung bzw. Auswei­sung von Park­plätzen sollen die Wege für Fußgänger und Radfahrer nicht einge­schränkt werden.

Wenn Park­plätze ausge­schil­dert werden, sollen diese auf PKW beschränkt sein. Der Orts­beirat bittet daher das Zeichen 314 („Parken“) oder Zeichen 315 („Parken auf dem Gehweg“) mit dem Zusatz­zei­chen 1010-58 („Perso­nen­kraft­wagen“) zu versehen.

Begrün­dung:
Der Geh- und Radweg in diesem Abschnitt der Wies­ba­dener Land­straße ist ziem­lich breit. Bisher wird dort an verschie­denen Stellen auf und neben dem Geh- und Radweg (Zeichen 241) geparkt. Grund­sätz­lich dürfen Autos jedoch weder auf Geh- noch auf Radwegen halten oder parken, es sei denn das ist mit einer Markie­rung (weiße Linie) oder einem Verkehrs­schild erlaubt.

Durch die Wies­ba­dener Land­straße verläuft zum Beispiel eine wich­tige Radwe­ge­ver­bin­dung die AKK bzw. Mainz mit Wies­baden-Biebrich und der Wies­ba­dener Innen­stadt verbindet. Die Radwege in der Wies­ba­dener Land­straße sind daher von beson­derer Bedeu­tung. Die Verkehrs­si­cher­heit, insbe­son­dere für Fuß- und Radver­kehr soll von der Maßnahme nicht verschlech­tert werden.

Dem Orts­beirat liegen Beschwerden von Bürge­rinnen und Bürgern vor. Die Proble­matik wurde bereits im Rahmen eines Orts­ter­mins mit Vertre­tern des Tief­bau­amtes erör­tert. Dabei wurde deut­lich, dass eine Über­prü­fung und Neuord­nung der bestehenden Situa­tion sinn­voll erscheint.

Mainz-Amöne­burg, 18.08.2026
gez. Yvette Baben­der­erde
– Frak­ti­ons­spre­cherin –

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