Sicherheit in den Abend- und Nachtstunden im ÖPNV verbessern

Antrag Nr. 18/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 17. Juni 2026

Sicherheit in den Abend- und Nachtstunden im ÖPNV und auf dem Nachhauseweg verbessern

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, mit der ESWE-Verkehrs­ge­sell­schaft sowie mit den Mainzer Verkehrs­be­trieben Gespräche zu führen, die das Ziel verfolgen, das Sicher­heits­ge­fühl von Fahr­gästen in den Abend- und Nacht­stunden im ÖPNV zu verbes­sern. Angst vor Über­griffen und Gewalt begleitet gerade Frauen auf dem Nachhauseweg.

Eine Möglich­keit, die exis­tiert, aber aufgrund fehlender Bekannt­heit kaum genutzt wird, ist das Halten des Busses zwischen den Haltestellen.

Grund­sätz­lich ist dies nach Dienst­an­wei­sung DFBus (Dienst­an­wei­sung für den Fahr­dienst mit Bussen) bei ESWE-Verkehr möglich, so zumin­dest die Antwort von ESWE auf eine Kunden­an­frage per Mail.

§ 19 Halten außer­halb von Haltestellen

1. Das Halten außer­halb von Halte­stellen zum Fahr­gast­wechsel wird durch örtliche Anwei­sung gere­gelt. Voraus­set­zung für das Halten außer­halb von Halte­stellen ist,dass sich Kunde und Fahrer recht­zeitig über den Halte­wunsch verstän­digen können. Der Fahrer entscheidet im Rahmen der örtli­chen Anwei­sung, ob und wo gehalten werden kann; die Verkehrs­si­tua­tion muss das Halten erlauben, Bestim­mungen der StVO dürfen dem nicht entge­gen­stehen. VDV-Schrift 709 | 04/​2022 | 17

2. In beson­deren Situa­tionen, wie Fahrt­un­ter­bre­chungen bei Unfällen, Hinder­nissen im Halte­stel­len­be­reich oder Ein- und Ausstei­ge­wün­schen von Kunden nach Verlassen des Halte­stel­len­be­rei­ches, entscheidet der Fahrer, ob im Sinne des Kunden­dienstes ein Ein- und Aussteigen aufgrund der örtli­chen Gege­ben­heiten möglich ist.

3. Das Ein- und Aussteigen soll für die Kunden gefahrlos möglich sein, ggf. sind sie auf Gefahren hinzuweisen.“

DFBus (Dienst­an­wei­sung für den Fahr­dienst mit Bussen)

Da vermut­lich viele Fahr­gäste von dieser Möglich­keit nichts wissen, wird gebeten sie bekannter zu machen. Dies könnte z.B. geschehen durch eine kleine Werbe­kam­pagne, Aushänge/​Flyern in Bussen und an Halte­stellen, Infor­ma­tionen auf der Inter­net­seite und den Social-Media-Auftritten der Verkehrsbetriebe.

Ebenso wird gebeten, Fahr­gäste in den Bussen darauf hinzu­weisen, dass ihnen die Möglich­keit offen­steht, sich bei bedroh­li­chen Situa­tionen an den Busfahrer zu wenden und diesen anzu­spre­chen. Auch solch ein Hinweis kann dazu beitragen, das Sicher­heits­ge­fühl im ÖPNV zu verbessern.

Begrün­dung: ggf. mündlich.

Mainz-Kost­heim, 7. Juni 2026
gez. Philipp Pfef­fer­korn
– Frak­ti­ons­spre­cher –

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