Antrag Nr. 18/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 17. Juni 2026
Sicherheit in den Abend- und Nachtstunden im ÖPNV und auf dem Nachhauseweg verbessern
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, mit der ESWE-Verkehrsgesellschaft sowie mit den Mainzer Verkehrsbetrieben Gespräche zu führen, die das Ziel verfolgen, das Sicherheitsgefühl von Fahrgästen in den Abend- und Nachtstunden im ÖPNV zu verbessern. Angst vor Übergriffen und Gewalt begleitet gerade Frauen auf dem Nachhauseweg.
Eine Möglichkeit, die existiert, aber aufgrund fehlender Bekanntheit kaum genutzt wird, ist das Halten des Busses zwischen den Haltestellen.
Grundsätzlich ist dies nach Dienstanweisung DFBus (Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Bussen) bei ESWE-Verkehr möglich, so zumindest die Antwort von ESWE auf eine Kundenanfrage per Mail.
§ 19 Halten außerhalb von Haltestellen
1. Das Halten außerhalb von Haltestellen zum Fahrgastwechsel wird durch örtliche Anweisung geregelt. Voraussetzung für das Halten außerhalb von Haltestellen ist,dass sich Kunde und Fahrer rechtzeitig über den Haltewunsch verständigen können. Der Fahrer entscheidet im Rahmen der örtlichen Anweisung, ob und wo gehalten werden kann; die Verkehrssituation muss das Halten erlauben, Bestimmungen der StVO dürfen dem nicht entgegenstehen. VDV-Schrift 709 | 04/2022 | 17
2. In besonderen Situationen, wie Fahrtunterbrechungen bei Unfällen, Hindernissen im Haltestellenbereich oder Ein- und Aussteigewünschen von Kunden nach Verlassen des Haltestellenbereiches, entscheidet der Fahrer, ob im Sinne des Kundendienstes ein Ein- und Aussteigen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist.
3. Das Ein- und Aussteigen soll für die Kunden gefahrlos möglich sein, ggf. sind sie auf Gefahren hinzuweisen.“
DFBus (Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Bussen)
Da vermutlich viele Fahrgäste von dieser Möglichkeit nichts wissen, wird gebeten sie bekannter zu machen. Dies könnte z.B. geschehen durch eine kleine Werbekampagne, Aushänge/Flyern in Bussen und an Haltestellen, Informationen auf der Internetseite und den Social-Media-Auftritten der Verkehrsbetriebe.
Ebenso wird gebeten, Fahrgäste in den Bussen darauf hinzuweisen, dass ihnen die Möglichkeit offensteht, sich bei bedrohlichen Situationen an den Busfahrer zu wenden und diesen anzusprechen. Auch solch ein Hinweis kann dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl im ÖPNV zu verbessern.
Begründung: ggf. mündlich.
Mainz-Kostheim, 7. Juni 2026
gez. Philipp Pfefferkorn
– Fraktionssprecher –