Sachstand und Perspektive der SEM Ostfeld

Antrag Nr. 10/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats am: Dienstag, 23. Juni 2026

Sachstand und Perspektive der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld nach Zulassung weiterer Revisionen durch das Bundesverwaltungsgericht

Der Orts­beirat Mainz-Kastel möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel bittet den Magis­trat, spätes­tens bis zur Sitzung des Orts­bei­rats am 10. September 2026 über den aktu­ellen Sach­stand der Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld zu berichten und dabei insbe­son­dere folgende Fragen zu beantworten:

  • 1.) Wie bewertet der Magis­trat den aktu­ellen Stand der SEM Ostfeld vor dem Hinter­grund, dass das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt sowohl im Verfahren zur Ziel­ab­wei­chung als auch im Zusam­men­hang mit den Normen­kon­troll­klagen die Revi­sion zuge­lassen hat?
  • 2.) Welche recht­li­chen, plane­ri­schen und finan­zi­ellen Auswir­kungen ergeben sich aus Sicht des Magis­trats aus den weiterhin offenen Revisionsverfahren?
  • 3.) Beab­sich­tigt der Magis­trat, bis zur abschlie­ßenden gericht­li­chen Klärung weitere wesent­liche Schritte zur Umset­zung der SEM Ostfeld zu veran­lassen? Falls ja: welche?
  • 4.) Welche wesent­li­chen Voraus­set­zungen für die Umset­zung der SEM Ostfeld sind nach Einschät­zung des Magis­trats weiterhin offen, insbe­son­dere mit Blick auf 
    • a) die leis­tungs­fä­hige Verkehrsanbindung,
    • b) die Schienenanbindung,
    • c) die Verein­bar­keit mit dem Mili­tär­flug­platz Erbenheim,
    • d) die Exis­tenz­si­che­rung der betrof­fenen land­wirt­schaft­li­chen Betriebe,
    • e) Klima-, Boden-, Arten- und Wasserschutz,
    • f) die finan­zi­elle Trag­fä­hig­keit der Maßnahme?
  • 6.) Welche Ausgaben sind bislang für die SEM Ostfeld ange­fallen?
    Der Orts­beirat bittet um eine nach Haus­halts­jahren diffe­ren­zierte Darstel­lung, getrennt nach 
    • a) Perso­nal­auf­wand der Landes­haupt­stadt Wiesbaden,
    • b) Gutachten und externe Beratungsleistungen,
    • c) interne und externe Planungsleistungen,
    • d) Öffent­lich­keits­ar­beit und Beteiligungsformate,
    • e) Grund­stücks­an­käufe, vorbe­rei­tende Boden­ord­nung und sons­tige grund­stücks­be­zo­gene Kosten,
    • f) Kosten bei städ­ti­schen Gesell­schaften, insbe­son­dere der SEG,
    • g) sons­tige Kosten.

Für das Jahr 2026 wird um eine Darstel­lung der bis zum 30. Juni 2026 ange­fal­lenen Kosten gebeten.

  • 7.) Welche weiteren Kosten erwartet der Magis­trat bis zum Abschluss derge­richt­li­chen Verfahren?
  • 8.) Ist der Magis­trat bereit, der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung eine ergeb­nis­of­fene Neube­wer­tung der SEM Ostfeld vorzulegen?
  • 9.) Erwägt der Magis­trat, der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung die Been­di­gung der SEM Ostfeld zu empfehlen?

Begrün­dung:
Die Städ­te­bau­liche Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld wurde im Jahr 2020 beschlossen. Fast sechs Jahre später ist die Maßnahme weiterhin nicht umge­setzt. Zugleich sind zentrale recht­liche Fragen weiterhin offen.

Nach aktu­eller öffent­li­cher Bericht­erstat­tung hat das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt der Beschwerde betrof­fener Kläger gegen die Nicht­zu­las­sung der Revi­sion im Zusam­men­hang mit den Normen­kon­troll­klagen statt­ge­geben. Bereits zuvor hatte das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt im Verfahren des BUND gegen die Ziel­ab­wei­chung die Revi­sion zugelassen.

Damit ist der Ausgang der juris­ti­schen Ausein­an­der­set­zungen um die SEM Ostfeld weiterhin offen. Das ist für Mainz-Kastel von erheb­li­cher Bedeutung.

Vor diesem Hinter­grund braucht der Orts­beirat Mainz-Kastel eine aktu­elle, voll­stän­dige und trans­pa­rente Darstel­lung. Es muss klar sein, welche Kosten bereits entstanden sind, welche Risiken weiter­be­stehen und ob der Magis­trat ange­sichts der neuen recht­li­chen Lage an der bishe­rigen Linie fest­halten will.

Mainz-Kastel, 4. Juni 2026
Ronny Maritzen,
– Frak­ti­ons­vor­sit­zender –

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