Antrag Nr. 10/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats am: Dienstag, 23. Juni 2026
Sachstand und Perspektive der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld nach Zulassung weiterer Revisionen durch das Bundesverwaltungsgericht
Der Ortsbeirat Mainz-Kastel möge beschließen:
Der Ortsbeirat Mainz-Kastel bittet den Magistrat, spätestens bis zur Sitzung des Ortsbeirats am 10. September 2026 über den aktuellen Sachstand der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld zu berichten und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
- 1.) Wie bewertet der Magistrat den aktuellen Stand der SEM Ostfeld vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht sowohl im Verfahren zur Zielabweichung als auch im Zusammenhang mit den Normenkontrollklagen die Revision zugelassen hat?
- 2.) Welche rechtlichen, planerischen und finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus Sicht des Magistrats aus den weiterhin offenen Revisionsverfahren?
- 3.) Beabsichtigt der Magistrat, bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung weitere wesentliche Schritte zur Umsetzung der SEM Ostfeld zu veranlassen? Falls ja: welche?
- 4.) Welche wesentlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der SEM Ostfeld sind nach Einschätzung des Magistrats weiterhin offen, insbesondere mit Blick auf
- a) die leistungsfähige Verkehrsanbindung,
- b) die Schienenanbindung,
- c) die Vereinbarkeit mit dem Militärflugplatz Erbenheim,
- d) die Existenzsicherung der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe,
- e) Klima-, Boden-, Arten- und Wasserschutz,
- f) die finanzielle Tragfähigkeit der Maßnahme?
- 6.) Welche Ausgaben sind bislang für die SEM Ostfeld angefallen?
Der Ortsbeirat bittet um eine nach Haushaltsjahren differenzierte Darstellung, getrennt nach- a) Personalaufwand der Landeshauptstadt Wiesbaden,
- b) Gutachten und externe Beratungsleistungen,
- c) interne und externe Planungsleistungen,
- d) Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsformate,
- e) Grundstücksankäufe, vorbereitende Bodenordnung und sonstige grundstücksbezogene Kosten,
- f) Kosten bei städtischen Gesellschaften, insbesondere der SEG,
- g) sonstige Kosten.
Für das Jahr 2026 wird um eine Darstellung der bis zum 30. Juni 2026 angefallenen Kosten gebeten.
- 7.) Welche weiteren Kosten erwartet der Magistrat bis zum Abschluss dergerichtlichen Verfahren?
- 8.) Ist der Magistrat bereit, der Stadtverordnetenversammlung eine ergebnisoffene Neubewertung der SEM Ostfeld vorzulegen?
- 9.) Erwägt der Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung die Beendigung der SEM Ostfeld zu empfehlen?
Begründung:
Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld wurde im Jahr 2020 beschlossen. Fast sechs Jahre später ist die Maßnahme weiterhin nicht umgesetzt. Zugleich sind zentrale rechtliche Fragen weiterhin offen.
Nach aktueller öffentlicher Berichterstattung hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde betroffener Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Zusammenhang mit den Normenkontrollklagen stattgegeben. Bereits zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren des BUND gegen die Zielabweichung die Revision zugelassen.
Damit ist der Ausgang der juristischen Auseinandersetzungen um die SEM Ostfeld weiterhin offen. Das ist für Mainz-Kastel von erheblicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund braucht der Ortsbeirat Mainz-Kastel eine aktuelle, vollständige und transparente Darstellung. Es muss klar sein, welche Kosten bereits entstanden sind, welche Risiken weiterbestehen und ob der Magistrat angesichts der neuen rechtlichen Lage an der bisherigen Linie festhalten will.
Mainz-Kastel, 4. Juni 2026
Ronny Maritzen,
– Fraktionsvorsitzender –