
Antrag Nr. 17/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 29. April 2026
Antrag zu TOP 4:
Verlängerung der Sperrung der Autobahnbrücke bei Hochheim (A671)
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Am 22. April 2026 wurde bekannt, dass die Autobahnumleitung aufgrund von Bauarbeiten an der Hochheimer Vorlandbrücke (A671) bis Anfang Juni verlängert wird. Zuletzt hieß es, die Arbeiten und damit die Vollsperrung der Autobahn würden nur bis Ende April andauern.
Die Autobahnumleitung hat schon in den letzten Wochen zu einer unzumutbaren Belastung für Mainz-Kostheim geführt. Nun ist zu befürchten, dass dieser Zustand möglicherweise bis in die Sommermonate andauern könnte. Das ist unerträglich, denn der Durchgangsverkehr stellt nicht nur ein Sicherheitsproblem dar, er schädigt die Gesundheit und Lebensqualität der Kostheimer:innen massiv.
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird daher gebeten, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die die Auswirkungen der Umleitung für Kostheim abmildern.
- 1.) Sofortiges LKW-Durchfahrtsverbot
Der Schwerlastverkehr in Alt-Kostheim ist höchst problematisch. Es hat bereits Unfälle mit LKW-Beteiligung gegeben, zuletzt am 25. April 2026, als ein LKW ein Baugerüst in der Hauptstraße 82 rammte. Darüber hinaus führt der LKW-Verkehr regelmäßig zu Staus und auch zu Blockaden, bei denen der PKW- und Busverkehr zum Erliegen kommt. Der Ortsbeirat bekräftigt daher seine Forderung, dass im gesamten Ortskern ein LKW-Durchfahrtsverbot (ab 7,5 Tonnen, Linienbusse und Lieferverkehr/Zielverkehr ausgenommen) gelten soll. Das LKW-Durchfahrtsverbot muss durch klare und auch mehrfache Beschilderung frühzeitig angekündigt werden.
- 2.) Weitere Halteverbote in der Winterstraße
In der Winterstraße soll – beidseitig und bis zur Münchhofstraße – ein Halteverbot eingerichtet werden. Ziel ist es, die Fahrbahn zu verbreitern. Damit wird zum einen der Busverkehr der Linien 33 und 54 aufrechterhalten (in den letzten Wochen gab es beinahe täglich Meldungen, dass die Haltestelle in der Winterstraße nicht mehr angefahren wird), zum anderen wird verhindert, dass Bürgersteige befahren und Fußgänger gefährdet werden. Des Weiteren soll es bereits zu Beschädigungen des Trottoirs gekommen sein.
- 3.) Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrs in Nebenstraßen
Parallel zur Hauptstraße verlaufen weitere Straßen – unter anderem Ludwig-, Berberich- und Viktoriastraße. Diese werden von Autofahrer:innen als „Schleichwege“ genutzt. Es wird gebeten, Maßnahmen wie eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen oder ein Einfahrtsverbot analog zu Ginsheim-Gustavsburg (siehe Bild im Anhang). Dasselbe gilt für die Eichenstraße und den Steinern-Kreuzweg, die ebenfalls unter Autobahnverkehr leiden.
- 4.) Präsenz der städtischen Verkehrspolizei
Die Präsenz der städtischen Verkehrspolizei in Kostheim muss während der Hauptverkehrszeiten bis zum Ende der Brückensperrung unbedingt gewährleistet sein.
- 5.) Keine Sperrung der Kommerzienrat-Disch-Brücke für Anlieger
Der Ortsbeirat bittet darum, Anwohner:innen während der Sperrung der Kommerzienrat-Disch-Brücke die Durchfahrt zu ermöglichen. Dem Ortsbeirat liegen einige Beschwerden von Anwohner:innen vor, die von der Stadtpolizei trotz Personalausweis nicht durchgelassen wurden.
Des Weiteren kritisiert der Ortsbeirat die unzureichende Informationspolitik der Autobahn GmbH und bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass Ortsbeirat und Bevölkerung künftig frühzeitig informiert werden. In diesem Zusammenhang wird um Auskunft gebeten:
Gibt es noch weitere Baumängel oder Beschädigungen an der Autobahnbrücke, die möglicherweise eine Vollsperrung über Ende Juni 2026 erforderlich machen könnten?
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird weiter gebeten, direkt nach der Aufhebung der Umleitung eine ‚Verkehrsuntersuchung‘ in Auftrag zu geben.
Diese soll klären, wie hoch die Belastung durch den LKW-Verkehr in Kostheim ist und ob ein LKW-Durchfahrtsverbot das Gebiet von Alt-Kostheim rechtlich durchsetzbar ist.
Folgende Fragen sind zu untersuchen:
- 1) Wie hoch ist die Verkehrsdichte insbesondere das Verkehrsaufkommen des Schwerlastverkehrs?
- 2) Übersteigt die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr die rechtlich noch zumutbaren Grenzen? Messungen sind sowohl tagsüber als auch nachts durchzuführen.
- 3) Wie hoch ist die gesundheitliche Belastung durch Schadstoffe insbesondere an den stark befahrenen Straßen?
- 4) Wie hoch sind die Unfallrisiken insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Schulkinder, Fußgänger:innen und Radfahrer:innen?
Begründung:
Mainz-Kostheim ist ganzjährig durch den Straßenverkehr sehr stark belastet, insbesondere LKWs über 7,5 Tonnen zwängen sich regelmäßig durch die engen Straßen des alten Ortskerns. Durch die derzeitig nötige Autobahnumleitung treten die damit verbundenen Probleme (wie erhöhte Unfallgefahr, Blockade des laufenden Verkehrs, erhebliche Lärm- und Schadstoffbelastung) nur noch stärker auf.
Der Ortsbeirat wünscht sich deshalb neben einer zeitnahen Lösung während der Umleitung eine Verbesserung, die in einem grundsätzlichen und immer geltenden Durchfahrtsverbot für LKWs besteht, von denen nur der Bus- und Lieferverkehr ausgenommen wird.
Weitere Begründung: ggf. mündlich.
Mainz-Kostheim, 27.04.2026
gez. Philipp Pfefferkorn
– Fraktionssprecher –
