Verlängerung der Sperrung der Autobahnbrücke bei Hochheim (A671)

Antrag Nr. 17/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 29. April 2026

Antrag zu TOP 4:
Verlängerung der Sperrung der Autobahnbrücke bei Hochheim (A671)

Der Orts­beirat möge beschließen:
Am 22. April 2026 wurde bekannt, dass die Auto­bahn­um­lei­tung aufgrund von Bauar­beiten an der Hoch­heimer Vorland­brücke (A671) bis Anfang Juni verlän­gert wird. Zuletzt hieß es, die Arbeiten und damit die Voll­sper­rung der Auto­bahn würden nur bis Ende April andauern.

Die Auto­bahn­um­lei­tung hat schon in den letzten Wochen zu einer unzu­mut­baren Belas­tung für Mainz-Kost­heim geführt. Nun ist zu befürchten, dass dieser Zustand mögli­cher­weise bis in die Sommer­mo­nate andauern könnte. Das ist uner­träg­lich, denn der Durch­gangs­ver­kehr stellt nicht nur ein Sicher­heits­pro­blem dar, er schä­digt die Gesund­heit und Lebens­qua­lität der Kostheimer:innen massiv.

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird daher gebeten, umge­hend Maßnahmen zu ergreifen, die die Auswir­kungen der Umlei­tung für Kost­heim abmildern.

  • 1.) Sofor­tiges LKW-Durch­fahrts­verbot
    Der Schwer­last­ver­kehr in Alt-Kost­heim ist höchst proble­ma­tisch. Es hat bereits Unfälle mit LKW-Betei­li­gung gegeben, zuletzt am 25. April 2026, als ein LKW ein Bauge­rüst in der Haupt­straße 82 rammte. Darüber hinaus führt der LKW-Verkehr regel­mäßig zu Staus und auch zu Blockaden, bei denen der PKW- und Busver­kehr zum Erliegen kommt. Der Orts­beirat bekräf­tigt daher seine Forde­rung, dass im gesamten Orts­kern ein LKW-Durch­fahrts­verbot (ab 7,5 Tonnen, Lini­en­busse und Lieferverkehr/​Zielverkehr ausge­nommen) gelten soll. Das LKW-Durch­fahrts­verbot muss durch klare und auch mehr­fache Beschil­de­rung früh­zeitig ange­kün­digt werden.
  • 2.) Weitere Halte­ver­bote in der Winter­straße
    In der Winter­straße soll – beid­seitig und bis zur Münch­hof­straße – ein Halte­verbot einge­richtet werden. Ziel ist es, die Fahr­bahn zu verbrei­tern. Damit wird zum einen der Busver­kehr der Linien 33 und 54 aufrecht­erhalten (in den letzten Wochen gab es beinahe täglich Meldungen, dass die Halte­stelle in der Winter­straße nicht mehr ange­fahren wird), zum anderen wird verhin­dert, dass Bürger­steige befahren und Fußgänger gefährdet werden. Des Weiteren soll es bereits zu Beschä­di­gungen des Trot­toirs gekommen sein.
  • 3.) Maßnahmen zur Verrin­ge­rung des Verkehrs in Neben­straßen
    Parallel zur Haupt­straße verlaufen weitere Straßen – unter anderem Ludwig-, Berbe­rich- und Vikto­ria­straße. Diese werden von Autofahrer:innen als „Schleich­wege“ genutzt. Es wird gebeten, Maßnahmen wie eine Einbahn­stra­ßen­re­ge­lung zu prüfen oder ein Einfahrts­verbot analog zu Gins­heim-Gustavs­burg (siehe Bild im Anhang). Dasselbe gilt für die Eichen­straße und den Stei­nern-Kreuzweg, die eben­falls unter Auto­bahn­ver­kehr leiden.
  • 4.) Präsenz der städ­ti­schen Verkehrs­po­lizei
    Die Präsenz der städ­ti­schen Verkehrs­po­lizei in Kost­heim muss während der Haupt­ver­kehrs­zeiten bis zum Ende der Brücken­sper­rung unbe­dingt gewähr­leistet sein.
  • 5.) Keine Sper­rung der Kommer­zi­enrat-Disch-Brücke für Anlieger
    Der Orts­beirat bittet darum, Anwohner:innen während der Sper­rung der Kommer­zi­enrat-Disch-Brücke die Durch­fahrt zu ermög­li­chen. Dem Orts­beirat liegen einige Beschwerden von Anwohner:innen vor, die von der Stadt­po­lizei trotz Perso­nal­aus­weis nicht durch­ge­lassen wurden.

Des Weiteren kriti­siert der Orts­beirat die unzu­rei­chende Infor­ma­ti­ons­po­litik der Auto­bahn GmbH und bittet den Magis­trat dafür zu sorgen, dass Orts­beirat und Bevöl­ke­rung künftig früh­zeitig infor­miert werden. In diesem Zusam­men­hang wird um Auskunft gebeten:

Gibt es noch weitere Baumängel oder Beschä­di­gungen an der Auto­bahn­brücke, die mögli­cher­weise eine Voll­sper­rung über Ende Juni 2026 erfor­der­lich machen könnten?

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird weiter gebeten, direkt nach der Aufhe­bung der Umlei­tung eine ‚Verkehrs­un­ter­su­chung‘ in Auftrag zu geben.

Diese soll klären, wie hoch die Belas­tung durch den LKW-Verkehr in Kost­heim ist und ob ein LKW-Durch­fahrts­verbot das Gebiet von Alt-Kost­heim recht­lich durch­setzbar ist.

Folgende Fragen sind zu untersuchen:

  • 1) Wie hoch ist die Verkehrs­dichte insbe­son­dere das Verkehrs­auf­kommen des Schwerlastverkehrs?
  • 2) Über­steigt die Lärm­be­las­tung durch den Stra­ßen­ver­kehr die recht­lich noch zumut­baren Grenzen? Messungen sind sowohl tags­über als auch nachts durchzuführen.
  • 3) Wie hoch ist die gesund­heit­liche Belas­tung durch Schad­stoffe insbe­son­dere an den stark befah­renen Straßen?
  • 4) Wie hoch sind die Unfall­ri­siken insbe­son­dere für schwä­chere Verkehrs­teil­nehmer wie Schul­kinder, Fußgänger:innen und Radfahrer:innen?

Begrün­dung:
Mainz-Kost­heim ist ganz­jährig durch den Stra­ßen­ver­kehr sehr stark belastet, insbe­son­dere LKWs über 7,5 Tonnen zwängen sich regel­mäßig durch die engen Straßen des alten Orts­kerns. Durch die derzeitig nötige Auto­bahn­um­lei­tung treten die damit verbun­denen Probleme (wie erhöhte Unfall­ge­fahr, Blockade des laufenden Verkehrs, erheb­liche Lärm- und Schad­stoff­be­las­tung) nur noch stärker auf.

Der Orts­beirat wünscht sich deshalb neben einer zeit­nahen Lösung während der Umlei­tung eine Verbes­se­rung, die in einem grund­sätz­li­chen und immer geltenden Durch­fahrts­verbot für LKWs besteht, von denen nur der Bus- und Liefer­ver­kehr ausge­nommen wird.

Weitere Begrün­dung: ggf. mündlich.

Mainz-Kost­heim, 27.04.2026
gez. Philipp Pfef­fer­korn
– Frak­ti­ons­spre­cher –


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