Entwicklung des Leerstands in Mainz-Kostheim

Antrag Nr. 14/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 29. April 2026

Entwicklung des Leerstands in Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, den Orts­beirat darüber zu infor­mieren, wie sich der Leer­stand im Stadt­teil Mainz-Kost­heim seit der Gebäude- und Wohnungs­zäh­lung im Jahr 2022 entwi­ckelt hat. [1] Liegen dazu aktu­elle Zahlen vor? Ist mögli­cher­weise ein Rück­gang zu verzeichnen?

Des Weiteren wüsste der Orts­beirat gerne, wann die Stadt Wies­baden eine Leer­stands­sat­zung erlassen wird. Ist damit zeitnah zu rechnen?

Begrün­dung:
Die hessi­sche Landes­re­gie­rung hat im November 2025 ein Leer­stands­ge­setz beschlossen und damit die recht­li­chen Voraus­set­zungen dafür geschaffen, dass Kommunen mit einer ange­spannten Wohnungs­lage gegen unge­recht­fer­tigt leer­ste­hende Wohnungen vorgehen können. Auch die Stadt Wies­baden hat damit die Möglich­keit, eine Leer­stands­sat­zung zu erlassen, den Leer­stand zu erfassen und zu sanktionieren.

Leer­stand ist auch in Mainz-Kost­heim ein Problem, zahl­reiche Häuser und Wohnungen stehen leer, während junge Fami­lien gleich­zeitig drin­gend nach Wohn­raum suchen.

Mainz-Kost­heim, 19.04.2026
gez. Philipp Pfef­fer­korn
– Frak­ti­ons­spre­cher –


[1] Amt für Statistik und Stadt­for­schung Wies­baden: kurz & bündig aus Statistik und Stadt­for­schung – Ergeb­nisse der Gebäude- und Wohnungs­zäh­lung 2022 in Wies­baden (Teil des Zensus 2022), abrufbar unter: https://​www​.wies​baden​.de/​m​e​d​i​e​n​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​l​e​b​e​n​-​i​n​-​w​i​e​s​b​a​d​e​n​/​a​m​t​-​1​2​/​k​u​r​z​-​u​n​d​-​b​u​e​n​d​i​g​-​G​W​Z.pdf

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