Antrag Nr. 14/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 29. April 2026
Entwicklung des Leerstands in Mainz-Kostheim
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, den Ortsbeirat darüber zu informieren, wie sich der Leerstand im Stadtteil Mainz-Kostheim seit der Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 entwickelt hat. [1] Liegen dazu aktuelle Zahlen vor? Ist möglicherweise ein Rückgang zu verzeichnen?
Des Weiteren wüsste der Ortsbeirat gerne, wann die Stadt Wiesbaden eine Leerstandssatzung erlassen wird. Ist damit zeitnah zu rechnen?
Begründung:
Die hessische Landesregierung hat im November 2025 ein Leerstandsgesetz beschlossen und damit die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kommunen mit einer angespannten Wohnungslage gegen ungerechtfertigt leerstehende Wohnungen vorgehen können. Auch die Stadt Wiesbaden hat damit die Möglichkeit, eine Leerstandssatzung zu erlassen, den Leerstand zu erfassen und zu sanktionieren.
Leerstand ist auch in Mainz-Kostheim ein Problem, zahlreiche Häuser und Wohnungen stehen leer, während junge Familien gleichzeitig dringend nach Wohnraum suchen.
Mainz-Kostheim, 19.04.2026
gez. Philipp Pfefferkorn
– Fraktionssprecher –
[1] Amt für Statistik und Stadtforschung Wiesbaden: kurz & bündig aus Statistik und Stadtforschung – Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 in Wiesbaden (Teil des Zensus 2022), abrufbar unter: https://www.wiesbaden.de/medien/downloads/leben-in-wiesbaden/amt-12/kurz-und-buendig-GWZ.pdf