Verkehrssituation in Mainz-Kostheim

25. März 2026
Posi­tion aller Frak­tionen im Orts­beirat Kost­heim (SPD, AUF, CDU, FWG, FDP)

Die Folgen der Auto­bahn­um­lei­tung sind für ganz Kost­heim untragbar. Die kleinen Straßen im Kost­heimer Orts­kern sind von einem massiven Verkehrs­auf­kommen betroffen, das beson­ders Fußgänger und Kinder gefährdet. Deren Schutz hat für den Orts­beirat Mainz-Kost­heim oberste Prio­rität. Darüber hinaus ist die Bevöl­ke­rung durch Lärm und Abgase stark belastet. Rettungs­fahr­zeuge haben keine Chance durch die verstopften Straßen zu kommen. Der ÖPNV ist zu den Zeiten des Berufs­ver­kehrs faktisch zum Erliegen gekommen. Das ist das Fazit nach einer Woche. 

Die Frak­tionen im Orts­beirat Mainz-Kost­heim sind sich in folgenden Punkten einig:

  • 1) Es müssen umge­hend Eingriffe und Verän­de­rungen der bestehenden Verkehrs­re­ge­lung durch die Verkehrs­be­hörden vorge­nommen werden.

    Das Problem regu­liert sich nicht – wie von den Behör­den­ver­tre­tern erhofft – von allein. Ein Nicht-Handeln der Wies­ba­dener Stra­ßen­ver­kehrs­be­hörde wie auch der Auto­bahn GmbH und Hessen Mobil ist nicht weiter akzeptabel.
  • 2) Der Verkehr muss durch eine mindes­tens tags­über stän­dige Poli­zei­prä­senz über­wacht werden, mindes­tens aber in der Zeit von 6.30 bis 9.30 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr.

    Es kommt im Minu­ten­takt zu Ordnungs­wid­rig­keiten und Verkehrs­straf­taten. Hierzu zählen: Fahr­zeuge und insbe­son­dere Busse, die auf Gehwegen fahren, diesen beschä­digen und Fußgänger gefährden. Fahr­zeuge, die gegen die Einbahn­straße fahren. Geschwin­dig­keits­über­tre­tungen in Neben­straßen. Miss­achten von Vorfahrts­re­ge­lungen (z.B. Rechts-vor-Links). Gefähr­dungen von Fußgän­gern, Radfah­rern und anderen Auto­fah­rern im flie­ßenden Verkehr. Gefähr­liche Abbie­ge­ma­növer von LKWs. Blockieren von Kreu­zungen durch Fahr­zeuge. Stän­diges Hupen und Aggres­sion im Straßenverkehr.
  • 3) Sper­rung der Zufahrt aus Rich­tung Kommer­zi­enrat-Disch-Brücke in den Orts­kern.

    Eine Zufahrt aus Rich­tung Kommer­zi­enrat-Disch-Brücke soll während der Umlei­tung nur für Anlieger (Fa. Essity, Turn­halle TVK, Rektor-Stamm-Weg) möglich sein. Eine Durch­fahrt aus dieser Rich­tung in die Münch­hof­straße muss unter­bunden werden, da von dort der Verkehr in den Orts­kern fließt. Die Haupt­straße wird damit zur Einbahn­straße orts­aus­wärts. Diese Rege­lung muss ab dem Abzweig von der Hoch­heimer Straße groß­zügig und wieder­holt ausge­schil­dert werden (Sack­gasse). Eine Sper­rung findet unmit­telbar hinter der Werks­zu­fahrt Essity statt. In diesem Bereich können Auto­fahrer noch wenden. Ab hier gilt Anlieger frei.
  • 4) Im gesamten Orts­kern soll ein LKW-Durch­fahrts­verbot (ab 7,5 Tonnen, Lini­en­busse ausge­nommen) gelten.

    Das LKW-Durch­fahrts­verbot wird durch klare und auch mehr­fache Beschil­de­rung früh­zeitig ange­kün­digt. Ein Liefer­ver­kehr zur Fa. Essity bleibt gewähr­leistet. Alt-Kost­heim ist für den LKW-Verkehr mit 40-Tonnern nicht geeignet. LKW-Verkehr gehört auf die bestehenden Auto­bahnen und führt aufgrund der engen Kurven in Alt-Kost­heim regel­mäßig zu Rück­staus, da LKW nicht um die Kurve kommen oder diese durch parkende Fahr­zeuge behin­dert werden.
  • 5) Aus Rich­tung Süden, Weisen­auer Brücke/​Darmstadt/​Rüsselsheim soll eine früh­zei­tige Ausschil­de­rung für eine groß­räu­mige Umfah­rung statt­finden.

    Eine Ausschil­de­rung der Umlei­tung durch Kost­heim auf der A671, kurz vor der Abfahrt Gustavs­burg, ist wesent­lich zu spät. Die groß­räu­mige Umfah­rung muss bereits auf der A60 /​ A63 sein, so dass Verkehrs­teil­nehmer die Möglich­keit haben, früh­zeitig die Auto­bahn anstatt der Umlei­tung durch Kost­heim zu wählen. Eine früh­zei­tige Ausschil­de­rung gilt ebenso für das LKW-Durch­fahrts­verbot (vgl. Punkt 4).

    Die Stadt Wies­baden wird aufge­for­dert, Maßnahmen zu ergreifen, Navi­ga­ti­ons­sys­teme entspre­chend zu aktualisieren. 

Die Frak­tionen im Orts­beirat halten fest, dass zur Frage, ob die west­liche Haupt­straße vorüber­ge­hend für beide Fahrt­rich­tungen geöffnet werden kann, kein Konsens zu erzielen ist. 

Die Öffnung wird von einem Teil des Orts­bei­rates befür­wortet, um eine schnel­lere Durch­fahrt durch Kost­heim zu ermöglichen. 

Der andere Teil lehnt eine solche Öffnung ab, weil die Straße schon für das normal übliche Verkehrs­auf­kommen zu eng und für Fußgänger gefähr­lich ist.

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