
Antrag Nr. 08/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 25. Februar 2026
Nutzungszeiten der öffentlichen Spielplätze in Mainz-Kostheim
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, die Nutzung von Spielplätze nicht über Gebühr einzuschränken, d.h. über rechtliche und sachlich begründete Grenzen hinaus.
Der Ortsbeirat bittet dazu um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Ballspielplätze eignen sich aus Sicht des Magistrats nicht für eine Nutzung nach 20 Uhr zumindest in den Sommermonaten und warum ist dies so, bzw. wie könnte dies ermöglicht werden (z.B. Lärmschutz)?
- Bei welchen Spielplätzen gibt es sachliche Gründe gegen eine längere Nutzungsdauer bis 21 Uhr während der Sommermonate, wie sie die Gefahrenabwehrverordnung vorsieht?
Begründung:
Die Nutzungszeiten der öffentlichen Spielplätze sind unterschiedlich geregelt.
Während auf den meisten Spielplätzen und Ballspielplätzen die Nutzungszeiten von 8 bis 20 Uhr nach § 6 Absatz 1 der Gefahrenabwehrverordnung [1] über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Monate September bis Mai geregelt sind, gibt es nur wenige Spielplätze, auf denen die Nutzungsdauer nicht eingeschränkt ist.
Damit ist die Nutzungsdauer stärker eingeschränkt, als dies die Gefahrenabwehr-verordnung vorsieht, die von einer Nutzungsdauer bis 21 Uhr in den Monaten Juni bis August spricht.
Nach § 8 Absatz 2 der hessischen Bauordnung ist die Errichtung von (öffentlichen) Spielplätzen in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung verpflichtend.
Nach § 11 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. [2]
Beispiele:
| Spielplatz | mit Ballspielplatz | Standort | Nutzungszeit |
| x | Grazer Straße Ecke /Schiersteiner Straße | 08:00 bis 20:00 Uhr | |
| x | X | Konrad-Schollmayer-Straße/Maaraue | Bis Einbruch der Dunkelheit spätestens 20:00 Uhr |
| x | Mainufer gegenüber Weinprobierstand | Keine Einschränkung | |
| x | Viktoriaplatz | Keine Einschränkung | |
| x | X | Eichenstraße | Bis Einbruch der Dunkelheit spätestens 20:00 Uhr |
Anhang:

Mainz-Kostheim, den 14. Februar 2026
gez. Stefan Knipl
Fraktionssprecher
[1] abrufbar unter: https://www.wiesbaden.de/vv/medien/merk/31/3_-_2.1_Gefahrenabwehrverordnung.pdf
[2] abrufbar unter https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8966761