Antrag Nr. 01/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 13. Januar 2026
Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche an der Bezirkssportanlage Kastel
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Ortsbeirat nimmt die Stellungnahmen des Verkehrsdezernats (SV 6/2026 u.a.) zur Kenntnis, dass „linienhafte Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ in den Straßen an der Bezirkssportanlage straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig sind.
Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Bereich die Anordnung einer Tempo-30-Zone möglich ist, sofern der Ortsbeirat einen Beschluss für solch eine Zone fasst. Das Tiefbau- und Vermessungsamt werde dann mit Zustimmung des Ortsbeirats eine entsprechende Sitzungsvorlage erstellen, heißt es in der Antwort des Dezernats an den Ortsbeirat.
Der Ortsbeirat greift diese Hinweise auf und bittet um Einrichtung einer Tempo-30-Zone in den Straßen Jakob-Schick-Straße, Am Weyer, Schmalweg (zwischen Otto-Suhr-Ring und Ludwig-Wolker-Straße) und Ludwig-Wolker-Straße bzw. um die Erstellung einer entsprechenden Sitzungsvorlage.
Begründung:
Im genannten Bereich befindet sich die Bezirkssportanlage Kastel, die regelmäßig sowohl vom Vereins- als auch vom Schulsport genutzt wird. Insbesondere die benachbarten Schulen nutzen die Anlage intensiv. Darüber hinaus finden dort Sportwettkämpfe mit einer hohen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus Kastel und anderen Stadtteilen sowie überörtliche Veranstaltungen der Kinder- und Jugendfeuerwehr statt.
Neben Gewerbebetrieben befinden sich in dem betroffenen Karree auch Wohnbebauung sowie eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie. Entsprechend frequentiert ist der Bereich zu unterschiedlichen Tageszeiten.
In der Vergangenheit konnte wiederholt beobachtet werden, dass auf den genannten Straßen mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren wird, obwohl die Verkehrssituation insgesamt unübersichtlich ist. Insbesondere ortsfremde Verkehrsteilnehmende rechnen in diesem Bereich nicht zwingend mit querenden Kindern und Jugendlichen, die die Bezirkssportanlage aufsuchen.
Zudem nimmt der Durchgangsverkehr in diesem Bereich zu, da die Straßen als Ausweichroute bei Stau auf der Boelckestraße (B 455) genutzt werden. Dies führt zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung und erhöht das Risiko für die Verkehrsteilnehmenden.
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten und der besonderen Nutzungssituation rund um die Bezirkssportanlage Rechnung tragen.
Mainz-Kastel 3. Januar 2026
Ronny Maritzen
– Fraktionsvorsitzender –