Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche an der Bezirkssportanlage

Antrag Nr. 01/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 13. Januar 2026

Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche an der Bezirkssportanlage Kastel

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Orts­beirat nimmt die Stel­lung­nahmen des Verkehrs­de­zer­nats (SV 6/​2026 u.a.) zur Kenntnis, dass „lini­en­hafte Redu­zie­rungen der zuläs­sigen Höchst­ge­schwin­dig­keit“ in den Straßen an der Bezirks­sport­an­lage stra­ßen­ver­kehrs­recht­lich nicht zulässig sind.

Der Orts­beirat nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Bereich die Anord­nung einer Tempo-30-Zone möglich ist, sofern der Orts­beirat einen Beschluss für solch eine Zone fasst. Das Tiefbau- und Vermes­sungsamt werde dann mit Zustim­mung des Orts­bei­rats eine entspre­chende Sitzungs­vor­lage erstellen, heißt es in der Antwort des Dezer­nats an den Ortsbeirat.

Der Orts­beirat greift diese Hinweise auf und bittet um Einrich­tung einer Tempo-30-Zone in den Straßen Jakob-Schick-Straße, Am Weyer, Schmalweg (zwischen Otto-Suhr-Ring und Ludwig-Wolker-Straße) und Ludwig-Wolker-Straße bzw. um die Erstel­lung einer entspre­chenden Sitzungsvorlage.

Begrün­dung:
Im genannten Bereich befindet sich die Bezirks­sport­an­lage Kastel, die regel­mäßig sowohl vom Vereins- als auch vom Schul­sport genutzt wird. Insbe­son­dere die benach­barten Schulen nutzen die Anlage intensiv. Darüber hinaus finden dort Sport­wett­kämpfe mit einer hohen Betei­li­gung von Kindern und Jugend­li­chen aus Kastel und anderen Stadt­teilen sowie über­ört­liche Veran­stal­tungen der Kinder- und Jugend­feu­er­wehr statt.

Neben Gewer­be­be­trieben befinden sich in dem betrof­fenen Karree auch Wohn­be­bauung sowie eine Praxis für Kinder- und Jugend­psy­cho­the­rapie. Entspre­chend frequen­tiert ist der Bereich zu unter­schied­li­chen Tageszeiten.

In der Vergan­gen­heit konnte wieder­holt beob­achtet werden, dass auf den genannten Straßen mit unan­ge­messen hoher Geschwin­dig­keit gefahren wird, obwohl die Verkehrs­si­tua­tion insge­samt unüber­sicht­lich ist. Insbe­son­dere orts­fremde Verkehrs­teil­neh­mende rechnen in diesem Bereich nicht zwin­gend mit querenden Kindern und Jugend­li­chen, die die Bezirks­sport­an­lage aufsuchen.

Zudem nimmt der Durch­gangs­ver­kehr in diesem Bereich zu, da die Straßen als Ausweich­route bei Stau auf der Boelcke­straße (B 455) genutzt werden. Dies führt zu einer zusätz­li­chen Verkehrs­be­las­tung und erhöht das Risiko für die Verkehrsteilnehmenden.

Die Einrich­tung einer Tempo-30-Zone würde einen wich­tigen Beitrag zur Erhö­hung der Verkehrs­si­cher­heit leisten und der beson­deren Nutzungs­si­tua­tion rund um die Bezirks­sport­an­lage Rech­nung tragen.

Mainz-Kastel 3. Januar 2026
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­vor­sit­zender –

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