Klärung der Fluglärm-, Überflug- und Sicherheitsrisiken für das gesamte Ostfeld

Antrag Nr. 06/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 13. Januar 2026

Klärung der Fluglärm-, Überflug- und Sicherheitsrisiken für das gesamte Ostfeld – schriftliche und mündliche Berichterstattung

Der Orts­beirat Kastel wolle beschließen:
Der Orts­beirat nimmt den auf der Schrift­ver­kehrs­liste geführten Schrift­ver­kehr (SV 1) von Michael Dirting zu Flug­lärm-, Über­flug- und Unfall­ri­siken im Zusam­men­hang mit der geplanten städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld zur Kenntnis.

Der Magis­trat wird gebeten,

  • 1.) dem Orts­beirat Kastel eine schrift­liche Stel­lung­nahme vorzu­legen, in der die im Schrift­ver­kehr darge­stellten aktu­ellen Erkennt­nisse zu Flug­lärm, Über­flug­höhen, Flug­routen, DFS-Korri­doren sowie zu Unfall- und Haftungs­ri­siken für das gesamte Gebiet des Ostfelds fach­lich bewertet werden,
  • 2.) darzu­legen, ob und in welcher Form diese Erkennt­nisse bislang Bestand­teil der offi­zi­ellen Gutachten, Abwä­gungen und Entschei­dungs­grund­lagen zum Ostfeld waren und ob diese aus Sicht des Magis­trats als ausrei­chend und belastbar anzu­sehen sind,
  • 3.) klar zu benennen, welche sicher­heits­re­le­vanten, haftungs­recht­li­chen und finan­zi­ellen Risiken für die Landes­haupt­stadt Wies­baden und das Land Hessen mit der weiteren Planung und mögli­chen Bebauung des Ostfelds verbunden sind,
  • 4.) zu erläu­tern, welche Konse­quenzen sich aus diesen Erkennt­nissen für die grund­sätz­liche Eignung des Ostfelds als Wohn­standort ergeben,
  • 5.) die genannten Punkte zusätz­lich münd­lich in der März-Sitzung des Orts­bei­rats Kastel vorzu­stellen und zu erläutern.

Begrün­dung:
Mit dem vorlie­genden Schrift­ver­kehr liegen aktua­li­sierte fach­liche Bewer­tungen vor, die erheb­liche Zweifel an der bishe­rigen Darstel­lung der Flug­lärm-, Über­flug- und Sicher­heits­ri­siken im gesamten Ostfeld aufwerfen. Diese betreffen nicht Rand­fragen, sondern zentrale Grund­lagen der Planung, insbe­son­dere den Schutz der Bevöl­ke­rung, Haftungs­fragen sowie mögliche erheb­liche Folge­kosten für die öffent­liche Hand.

Vor diesem Hinter­grund besteht ein berech­tigtes und wieder­holt geäu­ßertes öffent­li­ches Inter­esse an einer trans­pa­renten, voll­stän­digen und poli­tisch verant­wort­baren Bewer­tung dieser Risiken. Der Orts­beirat hält es für nicht hinnehmbar, dass Entschei­dungen von dieser Trag­weite ohne eine offene und nach­voll­zieh­bare Ausein­an­der­set­zung mit den vorlie­genden Erkennt­nissen weiter­ver­folgt werden.

Mainz-Kastel 5. Januar 2026
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­vor­sit­zender –

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