Franz-Henz-Platz am Kostheimer Mainufer und Zukunft der Kostheimer Scheuer

Antrag Nr. 02/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 21. Januar 2026

Nutzung des Franz-Henz-Platzes am Kostheimer Mainufer und Zukunft der Kostheimer Scheuer

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, dem Orts­beirat Mainz-Kost­heim den Vergleich im Wort­laut zur Verfü­gung zu stellen, der vor mehr als dreißig Jahren zwischen der Stadt Wies­baden, der Stadt Mainz und einer Kost­heimer Bürgerin zur Nutzung des Franz-Henz-Platzes und der sich dort befin­denden „Kost­heimer Scheuer“ geschlossen wurde.

Sollte das nicht möglich sein, bitte der Orts­beirat zum einen um Erklä­rung, was dem entge­gen­steht, zum anderen zumin­dest um eine Zusam­men­fas­sung der wesent­li­chen Inhalte.

Des Weiteren bittet der Orts­beirat um Antwort auf die folgenden Fragen:

  1. Wie viele Veran­stal­tungen auf diesem Platz sind im Moment pro Jahr genehmigungsfähig?
  2. Wie viele Veran­stal­tungen fanden im vergan­genen Jahr statt?
  3. Wie viele Anträge, am Franz-Henz-Platz eine Veran­stal­tung durch­zu­führen, wurden in den vergan­genen Jahren abgelehnt?
  4. Gibt es Beschrän­kungen bzgl. Anzahl der Besu­cher und Dauer von Veranstaltungen?
  5. Gibt es andere beson­dere Auflagen – also Auflagen, die bei Nutzung anderer öffent­li­cher Plätze nicht gelten?
  6. Dürfen werk­tags Veran­stal­tungen durch­ge­führt werden?
  7. Aus welchen Gründen musste das Kost­heimer Wein­fest in den letzten Jahren um zwei Tage verkürzt werden? Weder der Donnerstag noch der Montag­abend konnten geneh­migt werden.
  8. Ist die private Nutzung des Platzes durch beson­dere Bestim­mungen einge­schränkt – also Bestim­mungen, die sonst nicht gelten?
  9. Aus welchen Gründen kann die „Scheuer“ nicht für klei­nere Kultur­ver­an­stal­tungen wie Lesungen oder Ausstel­lungen genutzt werden?
  10. Sollten brand­schutz­recht­liche Bestim­mungen oder andere bauliche Probleme einer Nutzung des Gebäudes entge­gen­stehen – welche Maßnahmen wären nötig, um das Gebäude nutzen zu können?
  11. Gibt es Über­le­gungen, wie das seit mehr als drei Jahr­zehnten weit­ge­hend brach­lie­gende Gebäude in Zukunft einer Nutzung zuge­führt werden kann?
  12. Wie sehen die Eigen­tums­ver­hält­nisse auf dem Platz aus: Wer ist Eigen­tümer der einge­zäunten Grün­fläche, die sich unmit­telbar neben der Scheuer befindet? Wem gehört die Scheuer? Wem gehört der Platz?

Begrün­dung:
Der Franz-Henz-Platz in Mainz-Kost­heim ist für die Öffent­lich­keit nur einge­schränkt nutzbar und unter­liegt – anders als andere öffent­liche Plätze – beson­deren Auflagen, die niemand genau kennt. Dem Vernehmen nach ist diese beson­dere Situa­tion auf einen Vergleich zurück­zu­führen, der zwischen der Landes­haupt­stadt Wies­baden und einer Kost­heimer Bürgerin im Jahr 1992 geschlossen worden sein soll. Dieser Vergleich soll – so wird das in Kost­heim erzählt – auch kultu­relle Veran­stal­tungen in der „Scheuer“ untersagen.

Zuletzt sorgte der Vergleich im Sommer 2025 für Konflikte. Anlass dafür war ein privater kleiner Umtrunk, der anläss­lich einer Hoch­zeit auf dem Franz-Henz-Platz statt­ge­funden hatte – was angeb­lich nicht erlaubt ist und deshalb in der Bürger­fra­ge­stunde des Orts­bei­rates thema­ti­siert wurde. Der Orts­beirat konnte sich aufgrund der fehlenden Kenntnis des Vergleichs dazu nicht äußern.

Für Ärger unter Bürge­rinnen und Bürgern sorgten in der Vergan­gen­heit immer wieder Poli­zei­kon­trollen, die an den Wochen­enden beinahe täglich am Wein­stand statt­fanden, um die Öffnungs­zeiten zu kontrol­lieren. Viele betrach­teten diese Poli­zei­ein­sätze als beson­dere Schi­kane –ange­sichts der Tatsache, dass sons­tige Ordnungs­wid­rig­keiten in Kost­heim kaum auf Inter­esse der Ordnungs­kräfte stoßen, ist das nach­voll­ziehbar. Auch hier konnten Mitglieder des Orts­bei­rates über Hinter­gründe nur speku­lieren. Denn: Der genaue Inhalt und Wort­laut dieses 34 Jahre alten Vergleichs ist dem Orts­beirat Kost­heim nicht bekannt. Diese mehr als dürf­tige Infor­ma­tion über die Rechts­lage ist für die Mitglieder des Orts­bei­rates nicht länger zumutbar.

Eben­falls nicht länger zumutbar ist die Tatsache, dass ein sehr schön und zentral gele­genes Gebäude wie die Kost­heimer Scheuer über­haupt nicht genutzt werden kann. Um zu beur­teilen, ob eine künf­tige Nutzung reali­sierbar ist, wünscht sich der Orts­beirat Informationen.

Mainz-Kost­heim, den 11. Januar 2026
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –

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