Antrag Nr. 20/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 18. November 2025
Verkehrsanbindung Ostfeld – fehlende Transparenz und Widersprüche zur Zielabweichung des Regierungspräsidiums
Der Ortsbeirat Mainz-Kastel möge beschließen:
1. Offenlegung der Verkehrskosten
Der Magistrat wird gebeten, die vollständigen und aktuellen Kostenansätze für alle Verkehrserschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld offenzulegen. Dazu gehören insbesondere:
- die Anbindung an die Bundesautobahn A 671 und die Bundesstraße B 455,
- die Verkehrsknotenpunkte B 455/B 54/Siegfriedring, B 455/„Zum Friedhof“ (Fort Biehler), B 455/Berliner Straße/Am Hochfeld sowie B 455/New-York-Straße,
- die nach wie vor in keinster Weise bezifferten Kosten des Schienenanschlusses und der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
2. Nachweis der Übereinstimmung mit den Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt
Der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber dem Ortsbeirat darzulegen, inwieweit die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Zielabweichungsverfahren (Beschluss Drs. IX/141.4 vom 7. Mai 2021) in der aktuellen Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi 2025) berücksichtigt wurden. Dies betrifft insbesondere die Punkte:
- Einbeziehung der Anschlussstelle BAB 671/B 455 in die Planungen,
- vertiefte Untersuchung der Knotenpunkte im Umfeld Kastel/Erbenheim,
- die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen zum Ausbau der A 66 und der B 455 sowie die damit verbundenen Lärmschutzverpflichtungen der Stadt,
- und den aktuellen Sachstand des Magistrats zur vom Regierungspräsidium als Voraussetzung der Bebauung „Ostfeld“ geforderten Erweiterung der A 66 um zwei bzw. vier Spuren..
3. Aktualisierung der Verkehrsgutachten für Mainz-Kastel
Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsprognosen für die betroffenen Bereiche Fort Biehler, B 455/„Zum Friedhof“, B 455/B 54/Siegfriedring, B 455/Berliner Straße/Am Hochfeld sowie B 455/New-York-Straße zu aktualisieren und die Ergebnisse dem Ortsbeirat Mainz-Kastel vorzulegen.
Dabei ist darzustellen, auf welchen Annahmen zum Aus- und Neubau von A 66 und B 455 diese Prognosen beruhen. Die letzte bekannte Prognose (aus dem Jahr 2010) ist nicht mehr belastbar.
Begründung
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit dem Beschluss Drs. IX/141.4 vom 7. Mai 2021 die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld nur unter strengen verkehrlichen Auflagen zugelassen.
Dazu gehören die Einbeziehung der BAB-Anschlussstelle Mainz-Kastel (A 671/B 455), die vertiefte Untersuchung mehrerer Knotenpunkte im Bereich Kastel und Erbenheim sowie die Pflicht zur Planung und Herstellung einer Schienenanbindung.
Nach den vorliegenden Unterlagen des Regierungspräsidiums wurde dabei ausdrücklich unterstellt,
dass die A 66 vor Baubeginn des Ostfelds zwischen Schierstein und Erbenheim um zwei Spuren und von Erbenheim bis zum Wiesbadener Kreuz um vier Spuren erweitert sei. Ebenso werde von einem sechsspurigen Ausbau der B 455 ausgegangen.
Trotz dieser Annahmen werden die Anschlussstellen B 455/A 671 bereits in den Unterlagen als kritisch überlastet bewertet.
Ein direkter Anschluss des neuen Stadtquartiers Ostfeld an die A 671 wird aus genehmigungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen – die Abstände zwischen den Abfahrten seien zu kurz.
Vor diesem Hintergrund liegt nahe, dass der Autobahnanschluss von der SEG nicht aus verkehrlicher Entlastung, sondern mangels Genehmigungsfähigkeit gestrichen wurde.
Dennoch wird dieser Wegfall in der KoFi 2025 als „Einsparung“ von 33,5 Mio. Euro verbucht, ohne dass neue Lösungen oder Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind. Gleichzeitig fehlen weiterhin alle Angaben zu den Kosten der Schienenanbindung.
Damit bleibt unklar, wie die verkehrliche Erschließung des Ostfelds überhaupt gewährleistet werden könnte – und wer künftig für mögliche Lärmschutzmaßnahmen an A 66 und B 455 aufkommen müsste, falls Hessen Mobil diese Verantwortung nicht übernimmt.
Für Mainz-Kastel bedeutet das:
Ohne eine realistische, rechtlich belastbare und finanzierbare Verkehrsplanung drohen erhebliche Zusatzbelastungen auf der B 455, im Bereich Fort Biehler und entlang der Berliner Straße.
Der Ortsbeirat sollte daher auf die vollständige Offenlegung aller Verkehrsannahmen und Infrastrukturkosten bestehen, um den wahren Umfang der Belastungen sichtbar zu machen.
Mainz-Kastel, 9. November 2025
Ronny Maritzen
– Fraktionsvorsitzender –
Schreiben des Vorsitzenden der RVS vom 22.01.2025 (PDF) in dem klargestellt wird, dass „ausschließlich eine schienengebundene Lösung als adäquate Erschließung des Urbanen Quartiers“ angesehen wird. Der Vorsitzende der Regionalversammlung weiter: „Eine entsprechende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr stellt für die Regionalversammlung Südhessen eine ‚condicio sine qua non‘ dar. Dies wird in Nebenbestimmung VI des Abweichungsbescheides vom 12. Mai 2021 ausdrücklich festgelegt.“