Verkehrsanbindung Ostfeld – fehlende Transparenz und Widersprüche

Antrag Nr. 20/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 18. November 2025

Verkehrsanbindung Ostfeld – fehlende Transparenz und Widersprüche zur Zielabweichung des Regierungspräsidiums

Der Orts­beirat Mainz-Kastel möge beschließen:

1. Offen­le­gung der Verkehrskosten

Der Magis­trat wird gebeten, die voll­stän­digen und aktu­ellen Kosten­an­sätze für alle Verkehrs­er­schlie­ßungs­maß­nahmen im Zusam­men­hang mit der städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld offen­zu­legen. Dazu gehören insbesondere:

  • die Anbin­dung an die Bundes­au­to­bahn A 671 und die Bundes­straße B 455,
  • die Verkehrs­kno­ten­punkte B 455/​B 54/​Siegfriedring, B 455/„Zum Friedhof“ (Fort Biehler), B 455/​Berliner Straße/​Am Hoch­feld sowie B 455/New-York-Straße,
  • die nach wie vor in keinster Weise bezif­ferten Kosten des Schie­nen­an­schlusses und der Anbin­dung an den öffent­li­chen Personennahverkehr.

2. Nach­weis der Über­ein­stim­mung mit den Auflagen des Regie­rungs­prä­si­diums Darmstadt

Der Magis­trat wird aufge­for­dert, gegen­über dem Orts­beirat darzu­legen, inwie­weit die Auflagen des Regie­rungs­prä­si­diums Darm­stadt zum Ziel­ab­wei­chungs­ver­fahren (Beschluss Drs. IX/141.4 vom 7. Mai 2021) in der aktu­ellen Kosten- und Finan­zie­rungs­über­sicht (KoFi 2025) berück­sich­tigt wurden. Dies betrifft insbe­son­dere die Punkte:

  • Einbe­zie­hung der Anschluss­stelle BAB 671/​B 455 in die Planungen,
  • vertiefte Unter­su­chung der Knoten­punkte im Umfeld Kastel/​Erbenheim,
  • die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen zum Ausbau der A 66 und der B 455 sowie die damit verbun­denen Lärm­schutz­ver­pflich­tungen der Stadt,
  • und den aktu­ellen Sach­stand des Magis­trats zur vom Regie­rungs­prä­si­dium als Voraus­set­zung der Bebauung „Ostfeld“ gefor­derten Erwei­te­rung der A 66 um zwei bzw. vier Spuren..

3. Aktua­li­sie­rung der Verkehrs­gut­achten für Mainz-Kastel

Der Magis­trat wird gebeten, die Verkehrs­pro­gnosen für die betrof­fenen Bereiche Fort Biehler, B 455/„Zum Friedhof“, B 455/​B 54/​Siegfriedring, B 455/​Berliner Straße/​Am Hoch­feld sowie B 455/New-York-Straße zu aktua­li­sieren und die Ergeb­nisse dem Orts­beirat Mainz-Kastel vorzulegen.

Dabei ist darzu­stellen, auf welchen Annahmen zum Aus- und Neubau von A 66 und B 455 diese Prognosen beruhen. Die letzte bekannte Prognose (aus dem Jahr 2010) ist nicht mehr belastbar.

Begrün­dung
Das Regie­rungs­prä­si­dium Darm­stadt hat mit dem Beschluss Drs. IX/141.4 vom 7. Mai 2021 die städ­te­bau­liche Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld nur unter strengen verkehr­li­chen Auflagen zugelassen.

Dazu gehören die Einbe­zie­hung der BAB-Anschluss­stelle Mainz-Kastel (A 671/​B 455), die vertiefte Unter­su­chung mehrerer Knoten­punkte im Bereich Kastel und Erben­heim sowie die Pflicht zur Planung und Herstel­lung einer Schienenanbindung.

Nach den vorlie­genden Unter­lagen des Regie­rungs­prä­si­diums wurde dabei ausdrück­lich unterstellt,

dass die A 66 vor Baube­ginn des Ostfelds zwischen Schier­stein und Erben­heim um zwei Spuren und von Erben­heim bis zum Wies­ba­dener Kreuz um vier Spuren erwei­tert sei. Ebenso werde von einem sechs­spu­rigen Ausbau der B 455 ausgegangen.

Trotz dieser Annahmen werden die Anschluss­stellen B 455/​A 671 bereits in den Unter­lagen als kritisch über­lastet bewertet.

Ein direkter Anschluss des neuen Stadt­quar­tiers Ostfeld an die A 671 wird aus geneh­mi­gungs­recht­li­chen Gründen ausge­schlossen – die Abstände zwischen den Abfahrten seien zu kurz.

Vor diesem Hinter­grund liegt nahe, dass der Auto­bahn­an­schluss von der SEG nicht aus verkehr­li­cher Entlas­tung, sondern mangels Geneh­mi­gungs­fä­hig­keit gestri­chen wurde.

Dennoch wird dieser Wegfall in der KoFi 2025 als „Einspa­rung“ von 33,5 Mio. Euro verbucht, ohne dass neue Lösungen oder Ausgleichs­maß­nahmen vorge­sehen sind. Gleich­zeitig fehlen weiterhin alle Angaben zu den Kosten der Schienenanbindung.

Damit bleibt unklar, wie die verkehr­liche Erschlie­ßung des Ostfelds über­haupt gewähr­leistet werden könnte – und wer künftig für mögliche Lärm­schutz­maß­nahmen an A 66 und B 455 aufkommen müsste, falls Hessen Mobil diese Verant­wor­tung nicht übernimmt.

Für Mainz-Kastel bedeutet das:
Ohne eine realis­ti­sche, recht­lich belast­bare und finan­zier­bare Verkehrs­pla­nung drohen erheb­liche Zusatz­be­las­tungen auf der B 455, im Bereich Fort Biehler und entlang der Berliner Straße.

Der Orts­beirat sollte daher auf die voll­stän­dige Offen­le­gung aller Verkehr­s­an­nahmen und Infra­struk­tur­kosten bestehen, um den wahren Umfang der Belas­tungen sichtbar zu machen.

Mainz-Kastel, 9. November 2025
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­vor­sit­zender –


Schreiben des Vorsit­zenden der RVS vom 22.01.2025 (PDF) in dem klar­ge­stellt wird, dass „ausschließ­lich eine schie­nen­ge­bun­dene Lösung als adäquate Erschlie­ßung des Urbanen Quar­tiers“ ange­sehen wird. Der Vorsit­zende der Regio­nal­ver­samm­lung weiter: „Eine entspre­chende Anbin­dung an den öffent­li­chen Perso­nen­nah­ver­kehr stellt für die Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen eine ‚condicio sine qua non‘ dar. Dies wird in Neben­be­stim­mung VI des Abwei­chungs­be­scheides vom 12. Mai 2021 ausdrück­lich festgelegt.“

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