
Antrag Nr. 24/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim 13. November 2025
Verbesserungen für Fußgänger am Einkaufszentrum Gückelsberg – insbesondere mobilitätseingeschränkte Mitbürger und Beseitigung von Stolperstellen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten auf eine Verbesserung der Situation für Fußgänger am Einkaufszentrum „Gückelsberg“, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger hinzuwirken.
Hierbei gibt es aus Sicht des Ortsbeirats folgende Handlungsbedarfe bzw. Verbesserungsmöglichkeiten:
1. Beseitigung einer Stolpergefahr
Am Übergang zwischen Gehweg (am Kreisverkehr, Kostheimer Landstraße) und Bäckereifiliale gibt es einen etwa 10-15 cm hohen Bordstein. Dieser ist, wie auf den beigefügten Bildern zu sehen, nicht markiert oder kenntlich gemacht und besonders bei Dunkelheit schlecht zu erkennen. Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden und Berichte über Stürze vor.
2. Gehweg als Sackgasse
Auf der Seite des 2. Polizeireviers (neben der Zufahrt zum Parkplatz) endet der öffentliche Gehweg in einem Schild, einem Werbeaufsteller und einer Trafostation. Für zu Fuß gehende, die auf kurze Wege angewiesen sind (z.B. Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen usw.) oder die mit dem Bus zum Gückelsberg fahren, bedeutet dies einen größeren Umweg zu Einkaufsmärkten und zur Apotheke.
3. Sitzgelegenheiten
Für Ältere oder Mobilitätseingeschränkte gibt es keine kostenfreie Möglichkeit sich vor oder nach dem Einkauf kurz hinzusetzen. Da vor Ort ausreichend Platz vorhanden ist, bittet der Ortsbeirat, das Aufstellen einer Sitzbank zu prüfen. Gerade Seniorinnen und Senioren würden hiervon sehr profitieren.
Begründung:
Für Kundinnen und Kunden, die das Einkaufszentrum zu Fuß besuchen, sind Gehwegen vorgesehen, die teilweise eine Stolpergefahr mit sich bringen oder als Sackgasse enden. Beides ist vermeidbar und aus Sicht des Ortsbeirats ist die Beseitigung der Situation eine Selbstverständlichkeit.
Auch wenn es sich bei dem Einkaufszentrum um ein privates Grundstück handelt, erfüllt der Nahversorgungsstandort eine wichtige Funktion für die Bevölkerung. Fußgängerinnen und Fußgänger, Seniorinnen und Senioren und Mobilitätseingeschränkte sollten möglichst barrierefreien und direkten Zugang erhalten.
Mainz-Kostheim, den 02. November 2025
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –



