Verbesserungen für Fußgänger am Einkaufszentrum Gückelsberg

Antrag Nr. 24/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim 13. November 2025

Verbesserungen für Fußgänger am Einkaufszentrum Gückelsberg – insbesondere mobilitätseingeschränkte Mitbürger und Beseitigung von Stolperstellen

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten auf eine Verbes­se­rung der Situa­tion für Fußgänger am Einkaufs­zen­trum „Gückels­berg“, insbe­son­dere für mobi­li­täts­ein­ge­schränkte Mitbür­ge­rinnen und Mitbürger hinzuwirken.

Hierbei gibt es aus Sicht des Orts­bei­rats folgende Hand­lungs­be­darfe bzw. Verbesserungsmöglichkeiten:

1. Besei­ti­gung einer Stolpergefahr

Am Über­gang zwischen Gehweg (am Kreis­ver­kehr, Kost­heimer Land­straße) und Bäcke­rei­fi­liale gibt es einen etwa 10-15 cm hohen Bord­stein. Dieser ist, wie auf den beigefügten Bildern zu sehen, nicht markiert oder kennt­lich gemacht und beson­ders bei Dunkel­heit schlecht zu erkennen. Dem Orts­beirat liegen Beschwerden und Berichte über Stürze vor.

2. Gehweg als Sackgasse

Auf der Seite des 2. Poli­zei­re­viers (neben der Zufahrt zum Park­platz) endet der öffent­liche Gehweg in einem Schild, einem Werbe­auf­steller und einer Trafo­sta­tion. Für zu Fuß gehende, die auf kurze Wege ange­wiesen sind (z.B. Menschen mit Rolla­toren, Roll­stühlen usw.) oder die mit dem Bus zum Gückels­berg fahren, bedeutet dies einen größeren Umweg zu Einkaufs­märkten und zur Apotheke.

3. Sitz­ge­le­gen­heiten

Für Ältere oder Mobi­li­täts­ein­ge­schränkte gibt es keine kosten­freie Möglich­keit sich vor oder nach dem Einkauf kurz hinzu­setzen. Da vor Ort ausrei­chend Platz vorhanden ist, bittet der Orts­beirat, das Aufstellen einer Sitz­bank zu prüfen. Gerade Senio­rinnen und Senioren würden hiervon sehr profitieren.

Begrün­dung:
Für Kundinnen und Kunden, die das Einkaufs­zen­trum zu Fuß besu­chen, sind Gehwegen vorge­sehen, die teil­weise eine Stol­per­ge­fahr mit sich bringen oder als Sack­gasse enden. Beides ist vermeidbar und aus Sicht des Orts­bei­rats ist die Besei­ti­gung der Situa­tion eine Selbstverständlichkeit.

Auch wenn es sich bei dem Einkaufs­zen­trum um ein privates Grund­stück handelt, erfüllt der Nahver­sor­gungs­standort eine wich­tige Funk­tion für die Bevöl­ke­rung. Fußgän­ge­rinnen und Fußgänger, Senio­rinnen und Senioren und Mobi­li­täts­ein­ge­schränkte sollten möglichst barrie­re­freien und direkten Zugang erhalten.

Mainz-Kost­heim, den 02. November 2025
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –

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