AKK-Haushalt fortführen

Antrag des AUF AKK zur Sitzung der Finanzkomission AKK am 18.09.2025

AKK-Haushalt fortführen – Transparenz, Partizipation und Nachvollziehbarkeit stärken

Die Finanz­kom­mis­sion möge beschließen:
Den Orts­bei­räten Mainz-Amöne­burg, Mainz-Kastel und Mainz-Kost­heim wird folgender Beschluss­vor­schlag empfohlen.

Der Orts­beirat möge beschließen:

Vorbe­mer­kung
Mainz-Amöne­burg, Mainz-Kastel und Mainz-Kost­heim wurden am 28. September 1945 von der ameri­ka­ni­schen Mili­tär­re­gie­rung verwal­tungs­tech­nisch der Stadt Wies­baden zuge­schlagen. Zuvor gehörten die drei Stadt­teile zu Mainz: Kastel und Amöne­burg seit 1908 und Kost­heim seit 1913. Eine Einge­mein­dung nach Wies­baden ist nicht erfolgt, auch eine Aufhe­bung der am 21.12.1907 (Amöne­burg und Kastel) bzw. 28.08.1912 (Kost­heim) geschlos­senen Verträge mit Mainz hat nicht statt­ge­funden. Am Sonder­status von AKK, der sich auch im Namen der Stadt­teile zeigt, hat sich folg­lich nichts verändert.

Die Bezie­hung der AKK-Stadt­teile mit Mainz zeigt sich an der großen Anzahl von Grund­stü­cken und Immo­bi­lien, die die Stadt Mainz in den AKK-Stadt­teilen besitzt. Hierzu zählen die meisten Straßen, Plätze und Grün­an­lagen, Sport und Frei­zeit­flä­chen, Schulen, Fried­höfe, die Reduit und auch die Maaraue. Die Mainzer Verkehrs­ge­sell­schaft betreibt den Busver­kehr in AKK. Die Stadt­werke Mainz ist die Betrei­berin von Versor­gungs­lei­tungen für Strom, Gas und Wasser und der Stra­ßen­be­leuch­tung in AKK.

An einer Befra­gung der Bürge­rinnen und Bürger im Juni 1986 betei­ligten sich fast 70 % der Stimm­be­rech­tigten. Fast zwei Drittel stimmten dabei für eine Rück­glie­de­rung nach Mainz. Diese Mehr­heit wurde trotz gegen­tei­liger Zusagen igno­riert, die Abstim­mung als Votum für Wies­baden gewertet. Denn die nicht abge­ge­benen Stimmen wurden für den Verbleib in Wies­baden gezählt. Eine laut Verfas­sern reprä­sen­ta­tive Umfrage aus dem Jahr 2006 ergab, dass sich die die Mehr­heit der Bürge­rinnen und Bürger in AKK immer noch eine Rück­glie­de­rung nach Mainz wünscht.

Von Bedeu­tung ist auch die geogra­fi­sche Nähe zu Mainz. Im Alltag der Bürge­rinnen und Bürger ist die Nähe zu Mainz präsent: Markt- und Altstadt­be­suche gehören dazu, viele Schü­le­rinnen und Schüler aus AKK besu­chen weiter­füh­rende Schulen in Mainz. Gründe hierfür sind nicht nur fami­liäre Tradi­tionen, sondern auch der wesent­lich kürzere Schulweg. Auch Kultur- und Frei­zeit­ein­rich­tungen werden in Mainz werden aus AKK rege besucht. Nicht zuletzt verbinden Mainz und AKK die gemein­same Tradi­tion der Fastnacht.

Den AKK-Stadt­teilen kommt somit ein vielerlei Hinsicht histo­risch gewach­sener und etablierter Sonder­status zu. Dieser Sonder­status spie­gelt sich auch im AKK-Haus­halt wider.

Beschluss­text
Auch wenn Rück­glie­de­rungs­wün­sche unrea­li­sierbar erscheinen: Der Sonder­sta­tuts der drei Stadt­teile ist anzu­er­kennen und nicht klamm­heim­lich abzu­schaffen. Eine Abschaf­fung des AKK-Haus­halts, ohne dass sich juris­ti­sche Tatsa­chen, die das Verhältnis von AKK zu den Landes­haupt­städten Wies­baden und Mainz betreffen, geän­dert hätten, ist weder für die Bevöl­ke­rung noch für die Orts­bei­räte akzeptabel.

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert, am AKK-Haus­halt festzuhalten.

Der geson­derte Haus­halt bietet den Bürge­rinnen und Bürgern und den Orts­bei­räten von AKK die Möglich­keit, nach­zu­voll­ziehen, welche Haus­halts­mittel nach AKK fließen. Aus Gründen der Trans­pa­renz und der demo­kra­ti­schen Parti­zi­pa­tion ist die sepa­rate Haus­halts­füh­rung deshalb beizubehalten.

Die fort­schrei­tende Digi­ta­li­sie­rung der Stadt­ver­wal­tung könnte neue Möglich­keiten für die effi­zi­ente Verwal­tung getrennter Haus­halts­struk­turen eröffnen und den admi­nis­tra­tiven Aufwand deut­lich minimieren.

Die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung der Landes­haupt­stadt Wies­baden hat mit Beschluss Nr. 0457 vom 20. Dezember 2023 (Vorlage: 23-F-63-0133) beschlossen, zur Aufstel­lung des Haus­halts eine neue Soft­ware zu nutzen und die Lesbar­keit des Haus­halts zu verbes­sern sowie Arbeits­ab­läufe zu opti­mieren. Diese Bestre­bungen unter­stützt der Ortsbeirat. 

Der Orts­beirat verweist darauf, dass eine Abschaf­fung des AKK-Haus­halts durch die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung ausdrück­lich nicht beschlossen wurde.

Die von der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung mit Beschluss Nr. 0457 vom 20. Dezember 2023 beschlos­senen Moder­ni­sie­rungen hinsicht­lich Lesbar­keit, verbes­serter Arbeits­ab­läufe, Trans­pa­renz sollten aber nicht nur für den Wies­ba­dener Haus­halt, sondern auch für den AKK-Haus­halt gelten.