Antrag des AUF AKK zur Sitzung der Finanzkomission AKK am 18.09.2025
AKK-Haushalt fortführen – Transparenz, Partizipation und Nachvollziehbarkeit stärken
Die Finanzkommission möge beschließen:
Den Ortsbeiräten Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen.
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Vorbemerkung
Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim wurden am 28. September 1945 von der amerikanischen Militärregierung verwaltungstechnisch der Stadt Wiesbaden zugeschlagen. Zuvor gehörten die drei Stadtteile zu Mainz: Kastel und Amöneburg seit 1908 und Kostheim seit 1913. Eine Eingemeindung nach Wiesbaden ist nicht erfolgt, auch eine Aufhebung der am 21.12.1907 (Amöneburg und Kastel) bzw. 28.08.1912 (Kostheim) geschlossenen Verträge mit Mainz hat nicht stattgefunden. Am Sonderstatus von AKK, der sich auch im Namen der Stadtteile zeigt, hat sich folglich nichts verändert.
Die Beziehung der AKK-Stadtteile mit Mainz zeigt sich an der großen Anzahl von Grundstücken und Immobilien, die die Stadt Mainz in den AKK-Stadtteilen besitzt. Hierzu zählen die meisten Straßen, Plätze und Grünanlagen, Sport und Freizeitflächen, Schulen, Friedhöfe, die Reduit und auch die Maaraue. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft betreibt den Busverkehr in AKK. Die Stadtwerke Mainz ist die Betreiberin von Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser und der Straßenbeleuchtung in AKK.
An einer Befragung der Bürgerinnen und Bürger im Juni 1986 beteiligten sich fast 70 % der Stimmberechtigten. Fast zwei Drittel stimmten dabei für eine Rückgliederung nach Mainz. Diese Mehrheit wurde trotz gegenteiliger Zusagen ignoriert, die Abstimmung als Votum für Wiesbaden gewertet. Denn die nicht abgegebenen Stimmen wurden für den Verbleib in Wiesbaden gezählt. Eine laut Verfassern repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2006 ergab, dass sich die die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in AKK immer noch eine Rückgliederung nach Mainz wünscht.
Von Bedeutung ist auch die geografische Nähe zu Mainz. Im Alltag der Bürgerinnen und Bürger ist die Nähe zu Mainz präsent: Markt- und Altstadtbesuche gehören dazu, viele Schülerinnen und Schüler aus AKK besuchen weiterführende Schulen in Mainz. Gründe hierfür sind nicht nur familiäre Traditionen, sondern auch der wesentlich kürzere Schulweg. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden in Mainz werden aus AKK rege besucht. Nicht zuletzt verbinden Mainz und AKK die gemeinsame Tradition der Fastnacht.
Den AKK-Stadtteilen kommt somit ein vielerlei Hinsicht historisch gewachsener und etablierter Sonderstatus zu. Dieser Sonderstatus spiegelt sich auch im AKK-Haushalt wider.
Beschlusstext
Auch wenn Rückgliederungswünsche unrealisierbar erscheinen: Der Sonderstatuts der drei Stadtteile ist anzuerkennen und nicht klammheimlich abzuschaffen. Eine Abschaffung des AKK-Haushalts, ohne dass sich juristische Tatsachen, die das Verhältnis von AKK zu den Landeshauptstädten Wiesbaden und Mainz betreffen, geändert hätten, ist weder für die Bevölkerung noch für die Ortsbeiräte akzeptabel.
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird aufgefordert, am AKK-Haushalt festzuhalten.
Der gesonderte Haushalt bietet den Bürgerinnen und Bürgern und den Ortsbeiräten von AKK die Möglichkeit, nachzuvollziehen, welche Haushaltsmittel nach AKK fließen. Aus Gründen der Transparenz und der demokratischen Partizipation ist die separate Haushaltsführung deshalb beizubehalten.
Die fortschreitende Digitalisierung der Stadtverwaltung könnte neue Möglichkeiten für die effiziente Verwaltung getrennter Haushaltsstrukturen eröffnen und den administrativen Aufwand deutlich minimieren.
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat mit Beschluss Nr. 0457 vom 20. Dezember 2023 (Vorlage: 23-F-63-0133) beschlossen, zur Aufstellung des Haushalts eine neue Software zu nutzen und die Lesbarkeit des Haushalts zu verbessern sowie Arbeitsabläufe zu optimieren. Diese Bestrebungen unterstützt der Ortsbeirat.
Der Ortsbeirat verweist darauf, dass eine Abschaffung des AKK-Haushalts durch die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich nicht beschlossen wurde.
Die von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss Nr. 0457 vom 20. Dezember 2023 beschlossenen Modernisierungen hinsichtlich Lesbarkeit, verbesserter Arbeitsabläufe, Transparenz sollten aber nicht nur für den Wiesbadener Haushalt, sondern auch für den AKK-Haushalt gelten.