Änderung des Entwurfs für den Bebauungsplan „Quartier am Bürgerhaus“

Antrag Nr. 14/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 12. März 2025

Änderung des Entwurfs für den Bebauungsplan „Quartier am Bürgerhaus“ – Wege für Fußgänger und Radfahrer ausreichend breit gestalten

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, den Entwurf für den Bebau­ungs­plan „Quar­tier am Bürger­haus“ hinsicht­lich des Fuß- und Radwegs zur Krau­sen­eck­straße, Ecke Müff­ling­straße zu ändern.

Der Weg soll wesent­lich verbrei­tert werden, um Konflikten zwischen Fußgän­gern und Radfah­rern vorzubeugen.

Begrün­dung:
In der derzei­tigen Planung ist der Weg ledig­lich 2,5 m breit. Er verbindet das Quar­tier mit der Müff­ling­straße und im weiteren Verlauf mit dem Bahnhof Kastel. Die Breite von 2,5 m ist nach VwV-StVO die vorge­schrie­bene Mindest­breite für einen gemein­samen Fuß- und Radweg (inner­orts). [1]

Eine voraus­schau­ende Bauleit­pla­nung soll durch einen wesent­lich brei­teren Weg dazu beitragen, Konflikte zwischen Fußgänger und Radfahrer zu entschärfen. Der Weg zwischen den Baufel­dern 6 und 7 dient darüber hinaus der Erschlie­ßung für die anlie­gende Wohnbebauung.

Weiteres Ziel soll es sein den Fuß- und Radver­kehr und damit umwelt­freund­liche Indi­vi­du­al­mo­bi­lität auch abseits von Haupt­ver­kehrs­straßen zu fördern. Die Bewohner der Kost­heimer Sied­lung können dann besser zu Fuß und mit dem Fahrrad zum Bahnhof Kastel, zum Rhein­ufer oder nach Mainz gelangen. In die Gegen­rich­tung gilt dies genauso – insbe­son­dere das neue Bürger­haus wird bei Veran­stal­tungen ein hoch­fre­quen­tiertes Ziel darstellen.

Mainz-Kost­heim, den 2. März 2025
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


[1] Allge­meine Verwal­tungs­vor­schrift zur Stra­ßen­ver­kehrs-Ordnung (VwV-StVO), zu Zeichen 240 „gemein­samer Geh- und Radweg“. Siehe: https://​www​.verwal​tungs​vor​schriften​-im​-internet​.de/​b​s​v​w​v​b​u​n​d​_​2​6​0​1​2​0​0​1​_​S​3​2​3​6​4​2​0​0​1​4.htm

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