Antrag Nr. 14/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 12. März 2025
Änderung des Entwurfs für den Bebauungsplan „Quartier am Bürgerhaus“ – Wege für Fußgänger und Radfahrer ausreichend breit gestalten
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, den Entwurf für den Bebauungsplan „Quartier am Bürgerhaus“ hinsichtlich des Fuß- und Radwegs zur Krauseneckstraße, Ecke Müfflingstraße zu ändern.
Der Weg soll wesentlich verbreitert werden, um Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern vorzubeugen.
Begründung:
In der derzeitigen Planung ist der Weg lediglich 2,5 m breit. Er verbindet das Quartier mit der Müfflingstraße und im weiteren Verlauf mit dem Bahnhof Kastel. Die Breite von 2,5 m ist nach VwV-StVO die vorgeschriebene Mindestbreite für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg (innerorts). [1]
Eine vorausschauende Bauleitplanung soll durch einen wesentlich breiteren Weg dazu beitragen, Konflikte zwischen Fußgänger und Radfahrer zu entschärfen. Der Weg zwischen den Baufeldern 6 und 7 dient darüber hinaus der Erschließung für die anliegende Wohnbebauung.
Weiteres Ziel soll es sein den Fuß- und Radverkehr und damit umweltfreundliche Individualmobilität auch abseits von Hauptverkehrsstraßen zu fördern. Die Bewohner der Kostheimer Siedlung können dann besser zu Fuß und mit dem Fahrrad zum Bahnhof Kastel, zum Rheinufer oder nach Mainz gelangen. In die Gegenrichtung gilt dies genauso – insbesondere das neue Bürgerhaus wird bei Veranstaltungen ein hochfrequentiertes Ziel darstellen.
Mainz-Kostheim, den 2. März 2025
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
[1] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), zu Zeichen 240 „gemeinsamer Geh- und Radweg“. Siehe: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm