Kinderärztliche Versorgung in AKK sicherstellen

Dringlichkeitsantrag zur gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte Amöneburg, Kastel und Kostheim am 18. Februar 2025

Kinderärztliche Versorgung in AKK sicherstellen

Der Orts­beirat möge beschließen:

Die Orts­bei­räte Amöne­burg, Kastel und Kost­heim bitten den Magis­trat der Stadt Wiesbaden

  • 1) im Rahmen seiner Möglich­keiten Anstren­gungen zu unter­nehmen, um eine Fach­ärztin oder einen Fach­arzt für Kinder- und Jugend­me­dizin zu gewinnen, der/​die bereit ist als nieder­ge­las­sener Arzt/​Ärztin die Kinder­arzt­praxis des Kinder­arztes Gerulf Fricke in Kost­heim zeitnah zu übernehmen.
  • 2) zu prüfen, inwie­weit mittel­fristig ein kommu­nales Medi­zi­ni­sches Versor­gungs­zen­trum in AKK gegründet werden kann und den Orts­bei­räten zu berichten, welche Möglich­keiten der Magis­trat hier sieht.

Begrün­dung:
Die Kinder­arzt­praxis Fricke in Kost­heim wird Ende März schließen, wenn bis dahin kein*e Nachfolger*in gefunden wird. Laut Auskunft von Herrn Fricke hat er zwei Jahre lang vergeb­lich versucht, eine Nach­folge zu finden.

Das bedeutet, dass für die Kinder und Jugend­li­chen in AKK keine ärzt­liche Versor­gung mehr gewähr­leistet ist, denn auch die Kinder­arzt­praxen in der Umge­bung sind über­lastet und können die Patient*innen der Praxis Fricke nicht alle aufnehmen. Die ärzt­liche Unter­ver­sor­gung für die Kinder in AKK wird sich vor dem Hinter­grund des Zuzugs von jungen Fami­lien in den Stadt­teilen weiter verschärfen.

Selbst wenn eine Nach­folge in der Praxis Fricke gefunden werden sollte, sehen die Orts­bei­räte weiteren Handlungsbedarf.

Denn das Problem der Nach­folge wird sich in den nächsten Jahren auch in anderen Arzt­praxen in AKK stellen. Immer weniger Medi­ziner sind bereit, sich als Vertrags­arzt in eigener Praxis nieder­zu­lassen. Das trifft nicht nur länd­liche Gebiete, das liegt auch an einer sehr hohen Arbeits­be­las­tung. Vor dem Hinter­grund, dass die Nach­frage nach ärzt­li­cher Versor­gung in den nächsten Jahren steigen wird, das ärzt­liche Angebot aber gleich­zeitig abnimmt, halten die Orts­bei­räte die Grün­dung eines Medi­zi­ni­schen Versor­gungs­zen­trums für AKK für einen mögli­chen Weg, die drohende Unter­ver­sor­gung zu vermeiden.

Medi­zi­ni­sche Versor­gungs­zen­tren stellen eine wohn­ort­nahe und bedarfs­ge­rechte medi­zi­ni­sche Versor­gung sicher und können dem regio­nalen Ärzte­mangel begegnen. Fach­ärzte arbeiten dort als Ange­stellte oder auf Vertragsbasis.

Das GKV-Versor­gungs­stär­kungs­ge­setz ermög­licht auch Kommunen, solche Zentren zu gründen, zu betreiben und selbst medi­zi­ni­sches Fach­per­sonal anzu­stellen. Dabei geht es darum, eine medi­zi­ni­sche Basis­ver­sor­gung zu gewähr­leisten, eine Aufgabe, die mitt­ler­weile auch vom Gesetz­geber als wich­tige kommu­nale Aufgabe ange­sehen wird.

Mainz-Kost­heim, den 16. Februar 2025
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –

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