Dringlichkeitsantrag zur gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte Amöneburg, Kastel und Kostheim am 18. Februar 2025
Kinderärztliche Versorgung in AKK sicherstellen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Ortsbeiräte Amöneburg, Kastel und Kostheim bitten den Magistrat der Stadt Wiesbaden
- 1) im Rahmen seiner Möglichkeiten Anstrengungen zu unternehmen, um eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu gewinnen, der/die bereit ist als niedergelassener Arzt/Ärztin die Kinderarztpraxis des Kinderarztes Gerulf Fricke in Kostheim zeitnah zu übernehmen.
- 2) zu prüfen, inwieweit mittelfristig ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum in AKK gegründet werden kann und den Ortsbeiräten zu berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat hier sieht.
Begründung:
Die Kinderarztpraxis Fricke in Kostheim wird Ende März schließen, wenn bis dahin kein*e Nachfolger*in gefunden wird. Laut Auskunft von Herrn Fricke hat er zwei Jahre lang vergeblich versucht, eine Nachfolge zu finden.
Das bedeutet, dass für die Kinder und Jugendlichen in AKK keine ärztliche Versorgung mehr gewährleistet ist, denn auch die Kinderarztpraxen in der Umgebung sind überlastet und können die Patient*innen der Praxis Fricke nicht alle aufnehmen. Die ärztliche Unterversorgung für die Kinder in AKK wird sich vor dem Hintergrund des Zuzugs von jungen Familien in den Stadtteilen weiter verschärfen.
Selbst wenn eine Nachfolge in der Praxis Fricke gefunden werden sollte, sehen die Ortsbeiräte weiteren Handlungsbedarf.
Denn das Problem der Nachfolge wird sich in den nächsten Jahren auch in anderen Arztpraxen in AKK stellen. Immer weniger Mediziner sind bereit, sich als Vertragsarzt in eigener Praxis niederzulassen. Das trifft nicht nur ländliche Gebiete, das liegt auch an einer sehr hohen Arbeitsbelastung. Vor dem Hintergrund, dass die Nachfrage nach ärztlicher Versorgung in den nächsten Jahren steigen wird, das ärztliche Angebot aber gleichzeitig abnimmt, halten die Ortsbeiräte die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums für AKK für einen möglichen Weg, die drohende Unterversorgung zu vermeiden.
Medizinische Versorgungszentren stellen eine wohnortnahe und bedarfsgerechte medizinische Versorgung sicher und können dem regionalen Ärztemangel begegnen. Fachärzte arbeiten dort als Angestellte oder auf Vertragsbasis.
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ermöglicht auch Kommunen, solche Zentren zu gründen, zu betreiben und selbst medizinisches Fachpersonal anzustellen. Dabei geht es darum, eine medizinische Basisversorgung zu gewährleisten, eine Aufgabe, die mittlerweile auch vom Gesetzgeber als wichtige kommunale Aufgabe angesehen wird.
Mainz-Kostheim, den 16. Februar 2025
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –