Antrag Nr. 01/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 22. Januar 2025
Stromtrasse-Planung – Natur- und Artenschutz berücksichtigen!
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass bei der Diskussion um die Führung der Amprion-Stromtrasse durch die Kostheimer Weinberge, auch die Belange des Natur- und Artenschutz berücksichtigt werden.
Die derzeit favorisierte Variante führt durch Teile der Landschaftsschutzgebiete I und II. Über die Beeinträchtigungen in diesem Landschaftsschutzgebiet hinaus sind erhebliche Auswirkungen auf das EU-Vogelschutzgebiet Inselrhein zu befürchten, das sich in unmittelbarer Nähe befindet.
Der Ortsbeirat bittet deshalb darum, dass die nach § 34 ff. BNatSchG zunächst erforderliche FFH-Vorprüfung und gegebenenfalls eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen wird.
Begründung:
Das EU-Vogelschutzgebiet Inselrhein (EU-VSG 6914-450) gehört zu den sechzig hessischen EU-Vogelschutzgebieten, es handelt sich um ein Natura 2000-Gebiet. Es erstreckt sich entlang des Rheins zwischen Wiesbaden und Lorch. Die Größe des Gebiets beträgt 1.674 Hektar.
Das Gebiet beherbergt eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Schwarzmilan, Weißstorch, Zwergdommel und Blaukehlchen. Auch weitere wertvolle Vogelarten wie Graugans, Mittelmeermöwe und Orpheusspötter sind hier zu finden. Das Gebiet ist international bedeutend als Rastgebiet für Wasservögel, insbesondere für Arten wie Flussseeschwalbe, Rohrdommel und Trauerseeschwalbe.
Wenn Pläne oder Projekte die Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten erheblich beeinträchtigen könnten, dann ist eine Prüfung der Verträglichkeit des Projektes oder Plans mit diesen Erhaltungszielen erforderlich. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist das zentrale Schutzinstrument des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Die aktuelle Planung birgt die Gefahr, dass es zu massiven Beeinträchtigungen kommen könnte. Aus diesem Grund sind die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen zwingend durchzuführen und von den diskutierten Trassenführungen diejenige zu wählen, die negative Folgen für den Arten- und Naturschutz mindert.
Mainz-Kostheim, den 12. Januar 2025
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –