Stromtrasse-Planung – Natur- und Artenschutz berücksichtigen!

Antrag Nr. 01/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 22. Januar 2025

Stromtrasse-Planung – Natur- und Artenschutz berücksichtigen!

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, im Rahmen seiner Möglich­keiten darauf hinzu­wirken, dass bei der Diskus­sion um die Führung der Amprion-Strom­trasse durch die Kost­heimer Wein­berge, auch die Belange des Natur- und Arten­schutz berück­sich­tigt werden.

Die derzeit favo­ri­sierte Vari­ante führt durch Teile der Land­schafts­schutz­ge­biete I und II. Über die Beein­träch­ti­gungen in diesem Land­schafts­schutz­ge­biet hinaus sind erheb­liche Auswir­kungen auf das EU-Vogel­schutz­ge­biet Insel­rhein zu befürchten, das sich in unmit­tel­barer Nähe befindet.

Der Orts­beirat bittet deshalb darum, dass die nach § 34 ff. BNatSchG zunächst erfor­der­liche FFH-Vorprü­fung und gege­be­nen­falls eine FFH-Verträg­lich­keits­prü­fung vorge­nommen wird.

Begrün­dung:
Das EU-Vogel­schutz­ge­biet Insel­rhein (EU-VSG 6914-450) gehört zu den sechzig hessi­schen EU-Vogel­schutz­ge­bieten, es handelt sich um ein Natura 2000-Gebiet. Es erstreckt sich entlang des Rheins zwischen Wies­baden und Lorch. Die Größe des Gebiets beträgt 1.674 Hektar.

Das Gebiet beher­bergt eine Viel­zahl von Vogel­arten, darunter Schwarz­milan, Weiß­storch, Zwerg­dommel und Blau­kehl­chen. Auch weitere wert­volle Vogel­arten wie Grau­gans, Mittel­meer­möwe und Orpheus­spötter sind hier zu finden. Das Gebiet ist inter­na­tional bedeu­tend als Rast­ge­biet für Wasser­vögel, insbe­son­dere für Arten wie Fluss­see­schwalbe, Rohr­dommel und Trauerseeschwalbe.

Wenn Pläne oder Projekte die Erhal­tungs­ziele von Natura-2000-Gebieten erheb­lich beein­träch­tigen könnten, dann ist eine Prüfung der Verträg­lich­keit des Projektes oder Plans mit diesen Erhal­tungs­zielen erfor­der­lich. Die FFH-Verträg­lich­keits­prü­fung ist das zentrale Schutz­in­stru­ment des euro­päi­schen Schutz­ge­biets­netzes Natura 2000.

Die aktu­elle Planung birgt die Gefahr, dass es zu massiven Beein­träch­ti­gungen kommen könnte. Aus diesem Grund sind die gesetz­lich vorge­schrie­benen Prüfungen zwin­gend durch­zu­führen und von den disku­tierten Tras­sen­füh­rungen dieje­nige zu wählen, die nega­tive Folgen für den Arten- und Natur­schutz mindert.

Mainz-Kost­heim, den 12. Januar 2025
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –

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