Keine Anbindung der Reduit über das Kostheimer Linde-Viertel (FWG, AUF)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FWG, CDU und AUF AKK zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 30. Oktober 2024

Keine Anbindung der Reduit über das Kostheimer Linde-Viertel

Der Orts­beirat möge beschließen:
Vor kurzem wurde die Sitzungs­vor­lage Nr. 24-V-66-0218 „Besei­ti­gung Bahn­über­gang Mainz-Kastel“ der Öffent­lich­keit vorge­stellt. [1]

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim fordert den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden auf, von etwa­igen Planungen Abstand zunehmen, welche die Reduit in Mainz-Kastel über eine Straße an das Kost­heimer Linde­viertel anbinden würden.

Der Orts­beirat erin­nert an seinen Beschluss Nr. 46 vom 26. Mai 2021, Vorlage Nr. 21-O-26-0018. [2]

Begrün­dung:
Für den Orts­beirat Mainz-Kost­heim kommt eine Anbin­dung des Rheinufers/​der Reduit durch ein Kost­heimer Wohn­viertel nicht in Frage.

Eine hierfür notwen­dige Ände­rung des Bebau­ungs­plans „2019 /​ 01 Linde­Quar­tier“ lehnt der Orts­beirat ab. Dieser sieht vor, dass die Straße „Am Alten Linde­werk“ für den für den PKW-Verkehr eine Sack­gasse bildet. An ihrem Ende ist eine Kita/​einen Jugend­raum vorge­sehen. [3]

Darüber hinaus unter­stützt der Orts­beirat die „Rhein-Main-Ufer­ge­stal­tung“, die auf der Fläche zwischen Linde-Viertel und Reduit eine Park­an­lage vorsieht. [4]

Anlage:
Beschluss Nr. 46 des Orts­beirat Mainz-Kost­heim vom 26. Mai 2021, Vorlage Nr. 21-O-26-0018.


[1] Abrufbar unter: https://​piwi​.wies​baden​.de/​s​i​t​z​u​n​g​s​v​o​r​l​a​g​e​/​d​e​t​a​i​l​/​3​3​50117
[2] Abrufbar unter: https://​piwi​.wies​baden​.de/​a​n​t​r​a​g​/​d​e​t​a​i​l​/​2​7​27138
[3] Abrufbar unter: https://​www​.​o​-sp​.de/​w​i​e​s​b​a​d​e​n​/​p​l​a​n​?​p​i​d​=​14949
[4] Siehe: https://​dein​.wies​baden​.de/​w​i​e​s​b​a​d​e​n​/​d​e​/​p​r​o​c​e​s​s​/​5​5​1​8​5​/​s​i​n​g​l​e​C​o​n​t​e​n​t/259


Abstimmungsergebnis

Am 30.10.2024 einstimmig ange­nommen.
SPD, CDU und FDP haben sich als Antragssteller*innen den Antrag angeschlossen

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0145/​2024 (PiWi | PDF)


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