Verkehrsberuhigung auf der Kostheimer Mainbrücke

Antrag Nr. 23/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 15. September 2021

Verkehrs­be­ru­hi­gung auf der Kost­heimer Main­brücke: Auskunft zu Tempo 30 und Pikto­gramme auf der Fahrbahn

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Auskunft gebeten, ob auf der Kost­heimer Main­brücke, ortsaus- bzw. orts­ein­wärts eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 30 km/​h besteht.

Sollte dies für beide Fahrt­rich­tungen der Fall sein, wird der Magis­trat gebeten, wie in der Wald­hof­straße, Tempo 30-Pikto­gramme auf der Fahr­bahn anzubringen.

Sollte sich heraus­stellen, dass für die Main­brücke (ortsaus- bzw. orts­ein­wärts) keine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/​h gilt, wird der Magis­trat gebeten, zu prüfen, ob beid­seitig Tempo 30 einge­führt werden kann.

Sofern notwendig, möge der Magis­trat Kontakt mit der Stadt Gins­heim-Gustavs­burg aufnehmen, um ein einheit­li­ches Vorgehen abzustimmen.

Begrün­dung:
In der west­li­chen Haupt­straße, im Bereich Kilianstraße/​Bushaltestelle, wird – vor dem Beginn der Main­brücke – durch das Verkehrs­zei­chen 274 eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 30 km/​h ange­ordnet. Diese wird im weiteren Fahrt­ver­lauf (Kost­heim → Brücke → Gustavs­burg) nicht aufgehoben.

Für Verkehrs­teil­nehmer, die von der Main­brücke orts­ein­wärts nach Kost­heim fahren, gilt spätes­tens beim Einbiegen in die östliche Haupt­straße Tempo 30. Auf Gustavs­burger Seite sind keine Verkehrs­schilder aufge­stellt, die die Geschwin­dig­keit begrenzen.

Aufgrund der scheinbar unein­heit­li­chen Rege­lung besteht aus Sicht des Orts­bei­rats Klärungsbedarf.

Die Tatsache, dass die Brücke eine Gemein­de­grenze über­quert, darf nicht dazu führen, dass ohne erkenn­baren Sach­grund, verschie­dene Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen in unter­schied­liche Fahrt­rich­tungen gelten.

Ziel ist es auf der Main­brücke eine Verkehrs­be­ru­hi­gung zu errei­chen. Mit einer einheit­li­chen und sicht­baren Tempo-30-Rege­lung soll Verkehrs­lärm redu­ziert und Unfälle vermieden werden. Weiterhin soll ein Tempo-30-Pikto­gramm, das bereits weiter vorne auf der Brücke ange­bracht wird, dazu beitragen, die Sicher­heit für Fußgänger am Zebra­streifen am Fuß der Brücke (östliche Haupt­straße) zu verbessern.

Mainz-Kost­heim, 4. September 2021
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 15.09.2021, bei einer Gegen­stimme und einer Enthal­tung (beide CDU), in ergänzter Fassung, ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0108/​2021 (PiWi | PDF)
Antwort von Dezernat V, 15.12.2021 (PiWi | PDF)


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