Radfahren auf dem Weg zwischen Ulmenstraße und Hallgarter Straße

Antrag Nr. 25/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 15. September 2021

Prüf­an­trag: Radfahren auf dem Weg zwischen Ulmen­straße und Hall­garter Straße ermöglichen

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Prüfung gebeten, ob das Radfahren auf dem Weg zwischen Ulmen­straße und Hall­garter Straße gestattet werden kann, beispiels­weise durch das Anbringen des Zusatz­schildes „Radfahrer frei“ (Zeichen Nr. 1022-10).

Abbildung 1: Blick aus Richtung Hallgarter Straße. Radfahren auf dem Weg zwischen Ulmenstraße und Hallgarter Straße
Abbil­dung 1: Blick aus Rich­tung Hall­garter Straße.

Begrün­dung:
Der Weg könnte für Radfah­re­rinnen und Radfahrer eine nütz­liche Verbin­dung zwischen der Garten­stadt und den Wohn­ge­bieten rund um die Eichen­straße bzw. den Sieben­mor­genweg herstellen.

In der Garten­stadt sind die Raun­heimer Straße und die Rüssels­heimer Straße als Einbahn­straßen nicht für den Radver­kehr in Gegen­rich­tung frei­ge­geben. Mit dem Fahrrad gelangt man also ledig­lich durch die Flörs­heimer Straße in die Gartenstadt.

Rele­vante Ziele in der näheren Umge­bung sind die Bushal­te­stelle Hall­garter Straße (Fahrt­ziele: Bahn­höfe Kastel und Gustavs­burg, Mainzer Innen­stadt, sowie Wies­baden) mit vier Anlehn­bü­geln für Fahr­räder, die Kirchen­ge­meinde Maria Hilf und ein Bäcker.

Abbildung 2: Blick aus Richtung Ulmenstraße. Radfahren auf dem Weg zwischen Ulmenstraße und Hallgarter Straße
Abbil­dung 2: Blick aus Rich­tung Ulmenstraße.
Abbildung 3: Eingang zum Spielplatz. Der Abstand zwischen Spielplatztor und Weg beträgt einige Meter. Radfahren auf dem Weg zwischen Ulmenstraße und Hallgarter Straße
Abbil­dung 3: Eingang zum Spiel­platz. Der Abstand zwischen Spiel­platztor und Weg beträgt einige Meter.

Mainz-Kost­heim, 4. September 2021
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 15.09.2021, bei Ableh­nung der CDU-Frak­tion, ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0110/​2021 (PiWi | PDF)
Antwort von Dezernat V, 22.10.2021, SV101 (PiWi | PDF)


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