Markierung in Kreuzungsbereichen

Antrag Nr. 27/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 15. September 2021

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, an allen geeig­neten Stra­ßen­kreu­zungen in Mainz-Kost­heim Markie­rungen anzu­bringen, die signa­li­sieren, dass der Raum im Kreu­zungs­be­reich ausschließ­lich Fußgän­gern vorbe­halten ist (vgl. Abbil­dung 1).

Diese Markie­rungen sollen darauf aufmerksam machen, dass Kreu­zungen für Fußgänger frei zu halten sind, damit diese sicher und unbe­schadet die Straße über­queren können. [1]

Markierung für Fußgänger an einer Kreuzung. Straßenkreuzung in Freiburg im Breisgau
Abbil­dung 1: Beispiel einer Stra­ßen­kreu­zung aus Frei­burg im Breisgau. © SWR. [2]

Begrün­dung:
Durch die Markie­rungen kann die Benutz­bar­keit von Gehwegen, insbe­son­dere für Schul­kinder und mobi­li­täts­ein­ge­schränkte Personen sowie die Verkehrs­si­cher­heit im Kreu­zungs­be­reich verbes­sert werden.

Zusätz­lich würden Rettungs­dienste bei ihren Einsätzen davon profi­tieren, wenn an bisher häufig zuge­parkten Ecken weniger Fahr­zeuge abge­stellt werden würden.

Mainz-Kost­heim, 4. September 2021
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Der Antrag wurde in der Sitzung am 15.09.2021 zurück­ge­zogen und an den runden Tisch Verkehrs­ent­wick­lung des Orts­bei­rats verwiesen. 

Proto­koll­notiz Nr. 0112/​2021 (PiWi | PDF)


Weitere Informationen


[1] Beim Parken vor und hinter Kreu­zungen und Einmün­dungen muss laut §12 Abs. 3 StVO ein Abstand von je 5 m von den Schnitt­punkten der Fahr­bahn­kanten einge­halten werden. Siehe: https://​dejure​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​V​O​/​1​2​.html

[2] Bild­aus­schnitt aus der SWR-Sendung „betrifft:“ vom 9.6.2021, 20:15 Uhr. Abrufbar unter: https://​www​.swrfern​sehen​.de/​b​e​t​r​i​f​f​t​/​g​e​f​a​e​h​r​l​i​c​h​e​-​f​a​h​r​t​-​w​i​e​-​k​a​n​n​-​d​e​r​-​r​a​d​v​e​r​k​e​h​r​-​s​i​c​h​e​r​e​r​-​w​e​r​d​e​n​-​1​0​0​.html (ab Minute 24)