Antrag Nr. 04/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Amöneburg am Dienstag, 15. Juni 2021
Zweckentfremdung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge
Die Zweckentfremdung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge stellt einen Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften dar und erfüllt zugleich den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
Broschüre des Bauaufsichtsamtes Wiesbaden, 2020
Die maßgeblichen Rechtsvorschriften sind:
- Hessische Bauordnung (HBO)
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung – GaVO)
- Satzung über Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
In der Hilgersstraße gibt es 25 Garagen, von denen ca. ein Viertel zweckentfremdet als Lager genutzt werden.
Das Bauaufsichtsamt wurde darüber in Kenntnis gesetzt, sieht sich aber angeblich aufgrund anderer sicherheitsrelevanter Vorgänge nicht in der Lage, repressiv dagegen vorzugehen. Ein entsprechendes Schreiben der Bauaufsicht vom 10.02.2021 liegt vor. Die vom Bauaufsichtsamt angekündigte Maßnahme der Information der Betroffenen, dass die notwendigen Stellplätze und Garagen entsprechend Ihrer Zweckbestimmung freizuhalten sind, zeigte bislang keine Wirkung.
Entgegen der Broschüre „Vermeidung der Zweckentfremdung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge“ (Stand 07/2020) scheint das Bauaufsichtsamt nicht gewillt, den gesetzlich möglichen Rahmen u.a. mit der Einleitung von Bußgeldverfahren voll auszuschöpfen.
Durch die Zweckentfremdung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge wird die angespannte Parksituation in der Hilgersstraße noch zusätzlich verschärft.
Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen:
Der Magistrat möge das Bauaufsichtsamt anweisen, den gesetzlich möglichen Rahmen zur Vermeidung von Zweckentfremdung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge voll auszuschöpfen, wie mit der Broschüre der Landeshauptstadt Wiesbaden versichert wird.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Mainz-Amöneburg, 05.06.2021
gez. Yvette Babendererde
– Fraktionssprecherin –
Abstimmungsergebnis
Am 15.06.2021 in ergänzter Fassung, einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0031/2021 (PiWi | PDF)
Antwort von Dezernat IV, vom 26.07.2021, FP 16/2021 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 15.06.2021
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 21-O-24-0004 (PiWi)