Standort Stadtteilbibliothek Kastel & Planungen bisheriger Bürgerhausstandort

Antrag Nr. 02/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Mittwoch, 3. Februar 2021

Zukünf­tiger Standort der Stadt­teil­bi­blio­thek Kastel und Planungen für den bishe­rigen Bürgerhausstandort

In der aktu­ellen Liste der Poten­ziale für die Wohn­bau­flä­chen­ent­wick­lung in der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird als neues, zusätz­li­ches Wohn­bau­flä­chen­po­ten­tial der Bereich des Bürger­hauses Mainz-Kastel aufge­führt. An dieser Stelle wird von einem Poten­zial von 30 bis 40 Wohn­ein­heiten ausge­gangen. [1]

Bislang ist im Gebäude des Bürger­hauses unter anderem auch die Stadt­teil­bi­blio­thek Kastel unter­ge­bracht. Im Zusam­men­hang mit den Planungen für ein gemein­sames Bürger­haus für Kastel und Kost­heim in Kost­heim wurde dem Orts­beirat vom Magis­trat zuge­si­chert, dass die Stadt­teil­bi­blio­thek Kastel im Bereich Alt-Kastel in der Nähe bzw. der Nähe der Mainzer Straße erhalten bleibt.

Die in der Liste genannte Zahl von 30 bis 40 Wohn­ein­heiten an der Stelle des bishe­rigen Bürger­hauses offen­bart, dass es – wohl auf dem Hinter­grund des Planungs­fort­schritts für das neue gemein­same Bürger­haus in Kost­heim – bereits entspre­chende Vorstel­lungen zur bauli­chen Nutzung gibt.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird um Auskunft gebeten, an welcher Stelle die Stadt­teil­bi­blio­thek Kastel unter­ge­bracht werden wird, sobald das Bürger­haus in der Zehnt­hof­straße abge­rissen wird und welche Planungen hierzu bereits erfolgt sind.

Der Magis­trat möge mitteilen, welche Planungen hinsicht­lich der künf­tigen Bebauung des Bürger­haus­areals exis­tieren. Ggfs. sollen die Planungen der Grund­stücks­ei­gen­tü­merin hierzu dem Orts­beirat zeitnah vorge­stellt werden.

Der Orts­beirat ist bei den weiteren Planungen gemäß der HGO und der Betei­li­gungs­richt­li­nien zu beteiligen.

Begrün­dung: Erfolgt münd­lich.

Mainz-Kastel, 24. Januar 2021
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


[1] Sitzungs­vor­lage 20-V-61-0034, Dezember 2020


Abstimmungsergebnis

Am 03.02.2021 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0009/​2021 (PiWi | PDF)


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