Leerstand bei Gewerbe- und Wohnimmobilien

Antrag Nr. 29/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 4. November 2020

Der Orts­beirat möge beschließen:
Die Landes­haupt­stadt Wies­baden bietet Geschäfts­leuten über ihre Wirt­schafts­för­de­rung Unter­stüt­zung bei der Suche nach Immo­bi­lien an.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden mitzuteilen,

  • ob dazu eine Erfas­sung leer­ste­hender Gewer­be­im­mo­bi­lien erfolgt und falls ja, ob dies ledig­lich intern oder öffent­lich zugreifbar in einem Online-Portal (z.B. dem kommu­nalen Immo­bi­li­en­portal kip​.net) erfolgt
  • mit welchen Maßnahmen versucht wurde und wird, die Eigen­tümer leer­ste­hender Gewer­be­im­mo­bi­lien auf die Unter­stüt­zungs­an­ge­bote der Landes­haupt­stadt Wies­baden anzu­spre­chen sowie
  • welche Größen­ord­nung an Vermie­tungen in den letzten drei Jahren durch Vermitt­lung der Landes­haupt­stadt Wies­baden entstanden ist.

Ferner wird der Magis­trat gebeten mitzu­teilen, ob ähnliche Aktionen auch für Wohn­im­mo­bi­lien durch­ge­führt werden oder geplant sind.

Begrün­dung:
Als Stadt­teil mit nennens­wertem Leer­stand an Wohn- und Gewer­be­im­mo­bi­lien ist der Orts­beirat daran inter­es­siert, dass sämt­liche vernünftig umsetz­baren Anstren­gungen ergriffen werden, um dem Leer­stand entgegenzuwirken.

Der Oden­wald­kreis, der als länd­li­cher hessi­scher Land­kreis stark mit dem Thema Leer­stand zu kämpfen hat, hat bereits 2018 die Schaf­fung einer Art Leer­stands­ka­taster ange­strengt. Dazu wurde seitens des Land­kreises auf verschie­dene Weise ange­boten, Gewer­be­im­mo­bi­lien öffent­lich zugäng­lich zu erfassen.

Auch bei Anfragen wurde in erster Linie auf diese in großen Teilen selbst geschaf­fene öffent­liche Daten­bank zuge­griffen. Auf diese Weise konnte der Leer­stands-Thematik in Teilen entge­gen­ge­wirkt werden.

Mainz-Kost­heim, 23. Oktober 2020
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 04.11.2020 auf die nächste Sitzung verschoben.
Am 24.02.2021 in ursprüng­li­cher Fassung von den Frak­tionen SPD, CDU, FWG und FDP abge­lehnt.
Am 24.02.2021 in geän­derter Form (ohne Wohn­im­mo­bi­lien) einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0006/​2021 (PiWi | PDF)


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