Einsatz der städtischen Verkehrspolizei in Mainz-Kastel

Antrag Nr. 27/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 29. Oktober 2019

Einsatz der städtischen Verkehrspolizei in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat mitteilen,

  • 1. an welchen Tagen im Jahr 2019 städ­ti­sche Ordnungskräfte, 
  • 2. mit welchem Arbeits­auf­trag, im Einsatz waren,
  • 3. welche Kontrollen vorgenommen,
  • 4. welche und wie viele Ordnungs­ver­stöße regis­triert und
  • 5. wann, wie viele Verwar­nungs- und Bußgelder verhängt wurden.

Der Orts­beirat äußert ange­sichts der massiven perso­nellen Aufsto­ckung der städ­ti­schen Ordnungs­kräfte sein Miss­fallen über die aktu­elle Situa­tion, auch vor dem Hinter­grund, dass rund 10% der Perso­nal­kosten der städ­ti­schen Ordnungs­kräfte dem AKK-Haus­halt in Rech­nung gestellt werden.

Begrün­dung:
Bezüg­lich des Einsatzes der städ­ti­schen Verkehrs­po­lizei in Mainz-Kastel wird seitens von Bürge­rinnen und Bürgern häufig dahin­ge­hend Klage geführt, dass nach StVO ange­brachte Beschil­de­rungen regel­mäßig miss­achtet werden.

So wird über folgende Sach­ver­halte geklagt:

  • Miss­ach­tung der zeit­li­chen Begren­zung der (kosten­freien) Park­erlaubnis in der Mainzer Straße und Umge­bung, so dass für Kund­schaft und Gewer­be­trei­bende die ausge­wie­senen Kurz­zeit­park­plätze nicht zur Verfü­gung stehen,
  • uner­laubtes Parken im verkehrs­be­ru­higten Bereich, auf nicht dafür ausge­wie­senen Flächen,
  • Miss­ach­tung von Halt­ver­boten in Berei­chen, deren Frei­halten für das Auswei­chen bei Begeg­nungs­ver­kehr benö­tigt werden, was zu riskanten Verkehrs­ma­nö­vern führt, insbe­son­dere bei Betei­li­gung von LKWs und Fahr­zeugen der Entsorgungsbetriebe,
  • (verkehrs­ord­nungs­wid­riges) Parken in Kreu­zungs­be­rei­chen, was im Falle des Einsatzes von Rettungs­fahr­zeugen zu erhöhten Risiken für die Rettung und Versor­gung erkrankter oder gefähr­deter Menschen und die Einsatz­kräfte führt und
  • unsach­ge­mäße Beschil­de­rung bei Baumaß­nahmen, die (über Wochen) tole­riert werden, was auf eine geringe Präsenz der Ordnungs­kräfte vor Ort und/​oder auf fehlende Sach­kenntnis schließen lässt.

Mainz-Kastel, 21. Oktober 2019


Abstimmungsergebnis

Am 29.10.2019 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0155/​2019 (PiWi | PDF)


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