Wohnungsleerstand in Mainz-Kostheim

Antrag Nr. 18/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 21. August 2019

Der Orts­beirat möge beschließen:
Die kürz­lich erschiene Sozi­al­raum­ana­lyse 2019 weist für die Wies­ba­dener Stadt­teile u.a. die Zahl der Haus­halte und Wohnungen aus. Da in einer Wohn­ein­heit mehr als ein Haus­halt gemeldet sein kann, lässt sich anhand der vorlie­genden Zahlen abschätzen, in welchen Stadt­teilen ein beson­ders hoher Leer­stand herrscht, das ist offenbar in Kost­heim der Fall.

In etwa jedem vierten Stadt­teil über­steigt die Zahl der Wohnungen die Zahl der Haus­halte. In AKK gilt dies für „Kost­heim – alt“ (Mainz-Kost­heim, ohne die „Nebau­ge­biete“ rund um den Sampel): Über­schlägt man die Zahl der Haus­halte je Wohnung über das gesamte Wies­ba­dener Stadt­ge­biet, so ist davon auszu­gehen, dass in Kost­heim wesent­lich mehr Wohnungen leer stehen als in anderen Stadt­teilen, vorsichtig gerechnet weit mehr als 400.

Vor diesem Hinter­grund bittet der Orts­beirat Mainz-Kost­heim den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden darum, die vorlie­genden Zahlen genauer zu erläu­tern sowie darum, Schritte zu ergreifen, um den offen­sicht­li­chen Wohnungs­leer­stand in Mainz-Kost­heim deut­lich zu redu­zieren. Dabei verweist der Orts­beirat insbe­son­dere auf seinen Wunsch nach einem Leer­stands­ka­taster und bittet um Ansprache und Hilfe­stel­lungen gegen­über den Eigen­tü­mern der leer­ste­henden Wohnungen.

Begrün­dung:
Der Bedarf an Wohn­raum in Wies­baden ist hoch, es gehört zu den dring­lichsten Aufgaben der Stadt­po­litik die Wohnungsnot zu besei­tigen. Dies kann nicht allein durch die Errich­tung neuer Wohn­bau­ge­biete geschehen, auch die vorhan­denen leer­ste­henden Wohnungen müssen wieder einer Nutzung zuge­führt werden.

Mainz-Kost­heim, 11. August 2019
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 21.08.2019 durch CDU-, SPD-, FWG- und FDP-Frak­tion, bei zwei Enthal­tungen (SPD), abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0103/​2019 (PiWi | PDF)


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