Information von Hauseigentümern zu Solarenergie

Antrag Nr. 04/​2018 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 7. März 2018

Infor­ma­tion von Haus­ei­gen­tü­mern mit beson­ders gut für Solar­energie geeig­neten Dach­flä­chen in Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt Wies­baden wird gebeten, im Rahmen der bereits laufenden Aktion „Mein Haus kann’s“ (Förder­pro­gramm Solar­strom auf wies​baden​.de), Haus­ei­gen­tümer von Gebäuden in Mainz-Kost­heim, deren Haus­dä­cher die höchste Eignung für die Nutzung von Solar­energie besitzen, anzuschreiben.

Dieses Anschreiben sollte auf die außer­ge­wöhn­lich gute Eignung hinweisen, auf die relativ kurz­fris­tige Amor­ti­sie­rung der Inves­ti­ti­ons­kosten sowie auf bestehende Förder­pro­gramme von Stadt, Land und Bund.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim empfiehlt, 10 % der Kost­heimer Haus­ei­gen­tümer anzu­schreiben. Sinn­vol­ler­weise sollten dieje­nigen ange­schrieben werden, deren Gebäude am besten geeignet sind.

Begrün­dung:
Laut Solar­ka­taster des Landes Hessen finden sich in Mainz-Kost­heim viele Dach­flä­chen, die eine hohe Solar­eig­nung aufweisen, dennoch haben nur sehr verein­zelt Privat­per­sonen Solar­zellen auf ihren Dächern ange­bracht. Die Aktion „Mein Haus kann’s“ ist vorbild­lich, dürfte aber bei weitem nicht alle dieje­nigen errei­chen, deren Häuser die höchste Eignung aufweisen.

Eine gezielte Infor­ma­tion dieser Personen könnte dazu führen, dass ein signi­fi­kanter Anteil sich mit der Thematik inten­siver beschäf­tigt und Inves­ti­tionen in erneu­er­bare Ener­gien tätigt. Auch in Hinblick auf das 20-20-20-Ziel der Landes­haupt­stadt Wies­baden (20% Ener­gie­ein­spa­rung gegen­über 1990 und 20% Erzeu­gung des Ener­gie­ver­brauchs durch erneu­er­bare Ener­gien bis 2020) ist dies eine wünschens­werte Maßnahme.

Mainz-Kost­heim, 25. Februar 2018
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 07.03.2018, bei zwei Enthal­tungen (SPD, FWG), ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0018/​2018 (PiWi | PDF)


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