Antrag Nr. 17/2017 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 16. August 2017
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, schwerpunktmäßig in den Abend- und Nachtstunden geeignete Maßnahmen zur Überwachung des fließenden Verkehrs auf der Hochheimer Straße in Mainz-Kostheim zu veranlassen. Hier handelt es sich vor allem, um den Abschnitt zwischen der Kreuzung Hochheimer Straße/Philippsring (Ortsgrenze zu Mainz-Kastel) und der Kreuzung Hochheimer Straße/Hallgarter Straße.
Des Weiteren bittet der Ortsbeirat um gezielte Kontrolle von Fahrzeugen auf nicht genehmigte, bauliche Veränderungen (Tuning).
Diese Maßnahmen sollen darauf abzielen, Geschwindigkeitsübertretungen, die zum Teil in Verbindung mit Autorennen entstehen, sowie die Lärmbelästigung durch getunte Fahrzeuge und Motorräder zu unterbinden.
Begründung:
Im letzten halben Jahr treten ganztägig, aber vor allem in den Abend- und Nachtstunden (teilweise bis vier Uhr morgens), derartige Verkehrsverstöße vermehrt auf. Die überhöhten Geschwindigkeiten stellen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar und führen innerorts zu einem erhöhten Unfall- und Verletzungsrisiko. Besonders querende Fußgänger werden gefährdet, darüber hinaus kommt es zu Lärmbelästigungen, die die Nachtruhe der Anwohner gravierend stören.
Die massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen werden durch verschiedene Gegebenheiten begünstigt, die der oben genannte, vierspurige Straßenabschnitt aufweist. So wird die Hochheimer Straße in diesem Bereich insbesondere deshalb als Schnellfahrstrecke von zum Teil bautechnisch veränderten Fahrzeugen genutzt, weil sie über zwei räumlich voneinander getrennte Fahrbahnen verfügt, was einen gewissen Schutz vor Kollisionen mit dem Gegenverkehr bietet. In den Nachtstunden ist sie hindernisfrei (Abschaltung der Ampel auf Höhe der Linzer Straße) sowie ohne geschwindigkeitsvermindernde Bauten (vgl. Uthmannstraße). Außerdem zeigt sie einen außerordentlich übersichtlichen Aufbau, der sich neben den bereits genannten Gründen, durch längeren, geraden Abschnitt von Innsbrucker Straße bis Hallgarter Straße ergibt.
Weiterhin ist für entsprechende Verkehrsteilnehmer eine Versorgung mit Getränken etc. durch die 24 Stunden und sieben Tage die Woche geöffnete Aral-Tankstelle gegeben. Diese Tankstelle dient zeitweise auch als Treffpunkt in der Tuningszene, weshalb sie zusammen mit ihrem Parkplatz in etwaige Kontrollen über nicht genehmigte, bauliche Veränderungen von Fahrzeugen (Tuning) einbezogen werden sollte.
Durch entsprechende Kontrollen soll diese Gesundheits- und Verkehrsrisiken vermindert, und die Teilnahme illegalerweise getunter Fahrzeuge am Straßenverkehr unterbunden werden.
Mainz-Kostheim, 6. August 2017
gez. Marion Mück-Raab
– Fraktionssprecherin –
Abstimmungsergebnis
Am 16.08.2017 in ergänzter Fassung, einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0090/2017 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 16.08.2017
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 17-O-26-0038 (PiWi)