Sperrung Mathildenhof

Antrag Nr. 39/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 16. November 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, den Mathil­denhof nicht länger in den Abend­stunden zu sperren und den Vertrag mit dem Schließ­dienst zum nächst­mög­li­chen Zeit­punkt zu kündigen.

Begrün­dung:
Die Kosten in Höhe von 1.291,15 Euro monat­lich – das sind fast 16.000 Euro im Jahr – stehen in keinem Verhältnis zu mögli­chen Schäden.

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Einführung von Tempo 30 in der westlichen Hauptstraße

Antrag Nr. 38/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 16. November 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, in der Kost­heimer Haupt­straße auf der Höhe des EVIM eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 30 km/​h einzu­führen, sobald die Ände­rung des § 45 StVO in Kraft tritt.

Der Magis­trat wird weiter gebeten, zu prüfen, ob die laut StVO notwen­dige Beschrän­kung auf den „unmit­tel­baren Bereich“ so ausge­legt werden kann, dass eine durch­ge­hende Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung zwischen EVIM und Main­brücke entsteht und nicht auf einer Strecke von wenigen Metern wieder 50 km/​h erlaubt sind.

Begrün­dung:
Einen Baustein zur Verbes­se­rung der Verkehrs­si­cher­heit für schwä­chere Verkehrs­teil­nehmer, zu denen insbe­son­dere Kinder und ältere Personen zählen, kann die Novel­lie­rung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung darstellen.

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Einhaltung von Tempo 30 in der Waldhofstraße

Antrag Nr. 37/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 16. November 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, Schritte zu unter­nehmen, um eine wirk­same Reduk­tion der Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen in der Wald­hof­straße zu erreichen.

Dies umfasst aus Sicht des Orts­bei­rats die folgenden Punkte:

  • eine bedarfs­ge­rechte Anzahl der Über­wa­chung des flie­ßenden Verkehrs („Blitzer“) insbe­son­dere auch zu den beson­ders betrof­fenen Uhrzeiten (Berufs­ver­kehr, d.h. zwischen 6 und 9 Uhr bzw. zwischen 16 und 18 Uhr) und insbe­son­dere auch im beson­ders betrof­fenen Abschnitt zwischen Sport­platz und HIT-Parkplatz
  • die Aufstel­lung eines „Zone 30“-Schilds an der Ausfahrt des HIT-Parkplatzes
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