Antrag Nr. 35/2016 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 5. Oktober 2016
Indirektes Linksabbiegen für Radfahrer von Hochheimer Straße in Uthmannstraße ermöglichen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, an der Kreuzung Hochheimer Straße / Uthmannstraße eine Markierung anzubringen, die Fahrradfahrern indirektes Linksabbiegen von der Hochheimer Straße in die Uthmannstraße ermöglicht, analog zu der bereits vorhandenen Markierung, die ein Abbiegen von Philippsring in Admiral-Scheer-Straße ermöglicht bzw. analog zum Radverkehrskonzept 2015 der Landeshauptstadt Wiesbaden (Bild 5-27, Seite 81):
Begründung:
Fahrradfahrer haben aufgrund des häufig dichten Verkehrs oftmals große Schwierigkeiten auf relativ engem Raum zwei Fahrspuren zu überqueren, um sich auf der Linksabbiegerspur einzureihen. Auch aufgrund bereits stehender Fahrzeuge, die geradeaus weiterfahren möchten, ist dies in vielen Fällen erschwert. Viele Fahrradfahrer fahren daher zunächst geradeaus, reihen sich auf der anderen Seite an der Fußgängerampel ein und kommen damit zwar sicher, aber weder schnell noch komfortabel in die Uthmannstraße.
Indirektes Linksabbiegen würde dies verhindern. Dabei fährt der Fahrradfahrer gerade über die Ampel, dann auf den rechts liegenden Linksabbiegerpfeil und darf dann die Straße geradeaus überqueren, sobald keine Fahrzeuge mehr im Weg sind. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn auch die Ampel in der Hallgarter Straße auf Grün schaltet. Die aktuellen Nachteile (Zeitverlust oder eine Konkurrenzsituation zu Fußgängern) bestehen damit nicht.
Mainz-Kostheim, 21. September 2016
gez. Marion Mück-Raab
– Fraktionssprecherin –
Abstimmungsergebnis
Am 05.10.2016 bei zwei Enthaltungen (SPD, CDU), durch acht Gegenstimmen (4 FWG, 2 SPD, 1 CDU, 1 FDP) abgelehnt.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0162/2016 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 05.10.2016
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 16-O-26-0118 (PiWi)