Freigabe der Einbahnstraße Rüsselsheimer Straße für Fahrradfahrer

Antrag Nr. 26/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 5. Oktober 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten die Rüssels­heimer Straße für Fahr­rad­fahrer in Gegen­rich­tung freizugeben.

Darüber hinaus wird darum gebeten, analog zum Beschluss 0048 aus der Sitzung vom 19. Mai 2016 (16-O-26-0025), in regel­mä­ßigen Abständen Pikto­gramme auf der Fahr­bahn sowie Markie­rungen an den Kreu­zungen anzu­bringen (analog Radver­kehrs­kon­zept 2015 der Landes­haupt­stadt Wies­baden, Bild 5-30, S. 85).

Freigabe der Einbahnstraße Rüsselsheimer Straße für Fahrradfahrer
(Karte von Open​streetmap​.org)
Radverkehr_Hinweis_Einbahnstrasse

Begrün­dung:
Laut Radver­kehrs­kon­zept 2015 der Landes­haupt­stadt Wies­baden gilt für die Öffnung von Einbahn­straßen für Fahr­rad­fahrer folgendes:

Den aktu­ellen Regel­werken entspre­chend muss Radver­kehr auf Einbahn­straßen in Gegen­rich­tung in der Regel zuge­lassen werden, wenn

  • die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit nicht mehr als 30 km/​h beträgt,
  • die Breite der Fahr­bahn – ausge­nommen an kurzen Engstellen – eine sichere Begeg­nung zwischen Kraft­fahr­zeugen und dem Radver­kehr erlaubt,
  • die Fahr­bahn­breite bei Lini­en­bus­ver­kehr bzw. stär­kerem Lkw-Verkehr mind. 3,50 m beträgt.
  • die Verkehrs­füh­rung im Stre­cken­ver­lauf sowie an Kreu­zungen und Einmün­dungen über­sicht­lich ist und
  • für den Radver­kehr dort, wo es erfor­der­lich ist, ein Schutz­be­reich ange­legt wird.

Für beson­ders wichtig wird erachtet, dass an den Kreu­zungen und Einmün­dungen gute Sicht­be­zie­hungen bestehen. In den Ein- und Ausfahrt­be­rei­chen zu bevor­rech­tigten Straßen sollte in der Regel eine Abtren­nung des gegen die Einbahn­rich­tung fahrenden Radver­kehrs vorge­nommen werden, wobei dies durch Markie­rungen erfolgen kann (vgl. Bild oben).

Die Rüssels­heimer Straße stellt eine äußerst wenig befah­rene Anwoh­ner­straße dar. Aufgrund der sehr geringen Breite können Kraft­fahr­zeuge bereits jetzt nur nied­rige Geschwin­dig­keiten fahren.

Das Sicht­feld ist von beiden Seiten her sehr gut und reicht nahezu überall bis zur Kreu­zung mit der Wall­ufer Straße (welche zugleich den zentralen Ausweich­punkt der Straße bei Begeg­nungs­ver­kehr darstellen würde, sofern der Fahr­rad­fahrer im Falle einer Begeg­nung nicht absteigt und den Fußgän­gerweg benutzt).

Mainz-Kost­heim, 21. September 2016
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 05.10.2016 wurden unsere Anträge zur Frei­gabe von Einbahn­straßen für Radfahrer zusam­men­ge­fasst und mehr­heit­lich durch die FWG-, SPD-, CDU- und FDP-Frak­tion abge­lehnt. Zur Rüssels­heimer Straße gab es, von den Gegen­stimmen abge­sehen, eine Enthal­tung (SPD).

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0158/​2016 (PiWi | PDF)


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