Nutzung des Rinkerwegs durch Gewerbe

Antrag Nr. 13/​2015 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 8. September 2015

Nutzung des Rinkerwegs durch Gewerbe

Der Orts­beirat möge beschließen,
Der Magis­trat möge mitteilen,

  • 1) ob das Betreiben eines Paket­zu­stell­dienstes im Bereich Rinkerweg recht­lich zulässig ist und ob und wann für diesen Betrieb eine entspre­chende Geneh­mi­gung erteilt wurde,
    • 2) ob der Betrieb zumin­dest dahin­ge­hend einge­schränkt werden kann, dass Ein- und Ausfahrt nur über den mit Asphalt­decke ausge­bauten Petersweg (Rich­tung Boelcke­straße) erfolgen und nicht über das (zweite) seit einiger Zeit im Zaun vorhan­dene Tor auf bzw. über den Rinkerweg.

Mainz-Kastel, 19.08.2015


Abstimmungsergebnis

Am 08.09.2015 in ergänzter Fassung einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0132/​2015 (PiWi | PDF)


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